gibt es eigentlich bei Demonstrationen, Fußballspielen etc andere "Richtlinien"? Also ist es dort möglich, bspw auch ohne Verdacht eine Durchsuchung durchzuführen oder ist es dort einfach einfacher, einen Verdacht zu finden?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Video zur Polizeikontrolle True / False ???
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Wenn du heute einen kiffst und morgen Abend stocknüchtern kontrolliert wirst, fällt der Urintest u.U. (je nachdem wie oft und wieviel man kifft) trotzdem Positiv aus, da der Urintest auch auf die Abbauprodukte von THC kontrolliert. D.h. obwohl kein Aktives THC in deinem Urin nachweisbar ist kannst du trotzdem deinen Führerschein verlieren, wenn ein bestimmter Wert (der viel zu niedrig ist) von passiven THC überschritten ist.. Ziemlich miese Rechtslage.Zitat von LaMaEinfach nicht vollgepumpt fahren und damit seine Mitmenschen gefährden.Zitat von Flaming MoeSinnlos?? Der Thread kann extrem hilfreich werden.Zitat von Hubschrauberwerde es in zukunft versuchen, fällt aber schwer bei solchen sinnlosen threadsZitat von jayyyeinfach aufhören sinnlose kommentare zu schreibenZitat von Hubschraubereinfach aufhören mit drogenkonsum
mfg
Zu dem Video zitiere ich mal aus einem anderen Forum
Moinsen,
ich habe mir das Video jetzt ein paar mal angeschaut und alles was der Typ sagt klingt echt Plausibel. Dann stellte ich mir aber die Frage woher er seine Informationen nimmt und wie ein "echter" Polizist darauf reagieren würde.
Wie bekomme ich nun die Antwort auf meine Frage ? Klar! Ich frage einen mir bekannten Polizisten.
Gesagt, getan!
Hier nun seine Antwort auf das Video, ist villt. ganz hilfreich das man nicht direkt ins offene Messer läuft!
"also im grossen und ganzen stimmt das was er sagt. aber du wirst dich mit sowas im normalfall nicht retten können wenns die "bullen" drauf anlegen.
weil:
im grossraum XXX hast du zu 90% ne fahndung wegen raub,körperverletzung usw offen deren täter südländer anfang 20 bis mitte 30 sind. und dann könnte ich dein rucksack auch daraufhin durchsuchen da du in dem moment verdächtiger eines raubes bist. wenn dann dabei der "zufallsfund" von BTM auftaucht. biste halt im boot. und die geschichte im strassenverkerkehr. wenn ich sehe du hast rote augen...ja das reicht nicht. aber wenn du dann noch nicht angeschnallt bist.
nebelleuchten anhast. nicht blinkst, zu schnell oder aggresiv fährst. zaehlt das als ausfallerscheinung und ich kann dir blutabnehmen lassen.
geh mal davon aus das der polizist diverse umwege kennt um an das zu kommen was er haben will. das umsichwerfen mit paragrafen und gesetzestexten beeindruckt in XXX keinen mehr weil hier soviele möchtegern anwalts jurastudenten rumrennen. und ich verknack auch anwälte wegen trunkenheit am steuer und wenn er mich x mal verklagen will. Wird er verliert. und wenn du so wissen auspackst. und augenscheinlich kein juraheini bist... können die sich ausmalen WARUM du sowas weisst.
davon abgesehen: sind wir nicht verpflichtet die ausweise zu zeigen sondern nur namen und dienstnummer zu nennen. und wenn du nix zum schreiben hast... solltest dun gutes gehör und gedächtnis haben.
Frage: Wenn ich für eine "allgmeine personen Kontrolle" angehalten werde musst du das dann mit der "Fahndung" vorher sagen ?!
Nein, denn ich könnte dich damit ja auch zur flucht oder zu einem angriff verleiten. wenn du natürlich sagst ne blabla nach § soundso dürfen sie nur das und das. usw. dann muss man weitere massnahmen begründen. aber. mal so unter uns. wenn du die karte spielst. nehmen sich erfahrene bullen mit freude die zeit dich auseinander zu nehmen. und neue und gierige anfaenger auch...nur das die sich im zweifelsfall die infos von dem wachhabenden am telefon oder vom erfahrerenen kollegen an seiner seite holt.
du kommst da nur raus wenn du das durchziehst und an 2 flaschen geraten bist."
Sein Statement dazu.
Also lieber genau überlegen was man macht!
Ich hoffe das hilft weiter.
GreetingsDazu finde ich http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art21.htm & http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art13.htmZitat von Erik Zabelgibt es eigentlich bei Demonstrationen, Fußballspielen etc andere "Richtlinien"? Also ist es dort möglich, bspw auch ohne Verdacht eine Durchsuchung durchzuführen oder ist es dort einfach einfacher, einen Verdacht zu finden?
Also:Ja, dürfen Sie.
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Extrem hilfreich? Finde, dass jeder der nach Drogenkonsum Auto fährt auf Lebenszeit den Führerschein entzogen bekommt und ein ordentliches Bußgeld zahlen muss.Zitat von Flaming MoeSinnlos?? Der Thread kann extrem hilfreich werden.Zitat von Hubschrauberwerde es in zukunft versuchen, fällt aber schwer bei solchen sinnlosen threadsZitat von jayyyeinfach aufhören sinnlose kommentare zu schreibenZitat von Hubschraubereinfach aufhören mit drogenkonsum
mfg
Ist einfach nicht "witzig" oder "cool" sondern einfach gefährlich!
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Gast
bitteschön!
Zitat von Erik Zabelgibt es eigentlich bei Demonstrationen, Fußballspielen etc andere "Richtlinien"? Also ist es dort möglich, bspw auch ohne Verdacht eine Durchsuchung durchzuführen oder ist es dort einfach einfacher, einen Verdacht zu finden?
Des machen die nach lust und laune! :-)
Also um deine Frage zu beantworten, Ja!
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Spoiler:
Zitat von bioskuffWenn du heute einen kiffst und morgen Abend stocknüchtern kontrolliert wirst, fällt der Urintest u.U. (je nachdem wie oft und wieviel man kifft) trotzdem Positiv aus, da der Urintest auch auf die Abbauprodukte von THC kontrolliert. D.h. obwohl kein Aktives THC in deinem Urin nachweisbar ist kannst du trotzdem deinen Führerschein verlieren, wenn ein bestimmter Wert (der viel zu niedrig ist) von passiven THC überschritten ist.. Ziemlich miese Rechtslage.Zitat von LaMaEinfach nicht vollgepumpt fahren und damit seine Mitmenschen gefährden.Zitat von Flaming MoeSinnlos?? Der Thread kann extrem hilfreich werden.Zitat von Hubschrauberwerde es in zukunft versuchen, fällt aber schwer bei solchen sinnlosen threadsZitat von jayyyeinfach aufhören sinnlose kommentare zu schreibenZitat von Hubschraubereinfach aufhören mit drogenkonsum
mfg
Zu dem Video zitiere ich mal aus einem anderen Forum
Moinsen,
ich habe mir das Video jetzt ein paar mal angeschaut und alles was der Typ sagt klingt echt Plausibel. Dann stellte ich mir aber die Frage woher er seine Informationen nimmt und wie ein "echter" Polizist darauf reagieren würde.
Wie bekomme ich nun die Antwort auf meine Frage ? Klar! Ich frage einen mir bekannten Polizisten.
Gesagt, getan!
Hier nun seine Antwort auf das Video, ist villt. ganz hilfreich das man nicht direkt ins offene Messer läuft!
"also im grossen und ganzen stimmt das was er sagt. aber du wirst dich mit sowas im normalfall nicht retten können wenns die "bullen" drauf anlegen.
weil:
im grossraum XXX hast du zu 90% ne fahndung wegen raub,körperverletzung usw offen deren täter südländer anfang 20 bis mitte 30 sind. und dann könnte ich dein rucksack auch daraufhin durchsuchen da du in dem moment verdächtiger eines raubes bist. wenn dann dabei der "zufallsfund" von BTM auftaucht. biste halt im boot. und die geschichte im strassenverkerkehr. wenn ich sehe du hast rote augen...ja das reicht nicht. aber wenn du dann noch nicht angeschnallt bist.
nebelleuchten anhast. nicht blinkst, zu schnell oder aggresiv fährst. zaehlt das als ausfallerscheinung und ich kann dir blutabnehmen lassen.
geh mal davon aus das der polizist diverse umwege kennt um an das zu kommen was er haben will. das umsichwerfen mit paragrafen und gesetzestexten beeindruckt in XXX keinen mehr weil hier soviele möchtegern anwalts jurastudenten rumrennen. und ich verknack auch anwälte wegen trunkenheit am steuer und wenn er mich x mal verklagen will. Wird er verliert. und wenn du so wissen auspackst. und augenscheinlich kein juraheini bist... können die sich ausmalen WARUM du sowas weisst.
davon abgesehen: sind wir nicht verpflichtet die ausweise zu zeigen sondern nur namen und dienstnummer zu nennen. und wenn du nix zum schreiben hast... solltest dun gutes gehör und gedächtnis haben.
Frage: Wenn ich für eine "allgmeine personen Kontrolle" angehalten werde musst du das dann mit der "Fahndung" vorher sagen ?!
Nein, denn ich könnte dich damit ja auch zur flucht oder zu einem angriff verleiten. wenn du natürlich sagst ne blabla nach § soundso dürfen sie nur das und das. usw. dann muss man weitere massnahmen begründen. aber. mal so unter uns. wenn du die karte spielst. nehmen sich erfahrene bullen mit freude die zeit dich auseinander zu nehmen. und neue und gierige anfaenger auch...nur das die sich im zweifelsfall die infos von dem wachhabenden am telefon oder vom erfahrerenen kollegen an seiner seite holt.
du kommst da nur raus wenn du das durchziehst und an 2 flaschen geraten bist."
Sein Statement dazu.
Also lieber genau überlegen was man macht!
Ich hoffe das hilft weiter.
GreetingsDazu finde ich http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art21.htm & http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art13.htmZitat von Erik Zabelgibt es eigentlich bei Demonstrationen, Fußballspielen etc andere "Richtlinien"? Also ist es dort möglich, bspw auch ohne Verdacht eine Durchsuchung durchzuführen oder ist es dort einfach einfacher, einen Verdacht zu finden?
Also:Ja, dürfen Sie.
wär ja auch noch schöner wenn man mit solchen tricks herauskäme. ich habe absolut nix dagegen wenn leute sich sowas reinziehen. aber wenn sie dann laut gesetz andere gefährden (ich habe die grenzwerte für bestimmte stoffmengen nicht festgelegt) könnten sind sie selbst schuld wenn sie erwischt werden.
und ihr könnt mir erzählen was ihr wollt, wenn man ganz normal fährt, keine auffälligkeiten zeigt und kein vw polo mit unterbodenbeleuchtung hat wird man sogut wie nie angehalten.
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fällt mir dazu ein. zum konsum vor oder während des fahrens schließe ich mich der mehrheit an - führerschein weg!
den standartkiffer wegen paar gramm grünem festzunageln finde ich absolut nicht gerechtfertig, aber gesetze sind halt da um das allgemeinwohl (darunter fällt ja zb auch das gefährden anderer) zu schützen und um keine anarchistischen zustände zu erreichen.
so long
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Spoiler:[quote=bioskuff]
Wenn du heute einen kiffst und morgen Abend stocknüchtern kontrolliert wirst, fällt der Urintest u.U. (je nachdem wie oft und wieviel man kifft) trotzdem Positiv aus, da der Urintest auch auf die Abbauprodukte von THC kontrolliert. D.h. obwohl kein Aktives THC in deinem Urin nachweisbar ist kannst du trotzdem deinen Führerschein verlieren, wenn ein bestimmter Wert (der viel zu niedrig ist) von passiven THC überschritten ist.. Ziemlich miese Rechtslage.Zitat von LaMaEinfach nicht vollgepumpt fahren und damit seine Mitmenschen gefährden.Zitat von Flaming MoeSinnlos?? Der Thread kann extrem hilfreich werden.Zitat von Hubschrauberwerde es in zukunft versuchen, fällt aber schwer bei solchen sinnlosen threadsZitat von jayyyeinfach aufhören sinnlose kommentare zu schreibenZitat von Hubschraubereinfach aufhören mit drogenkonsum
mfg
Zu dem Video zitiere ich mal aus einem anderen Forum
Moinsen,
ich habe mir das Video jetzt ein paar mal angeschaut und alles was der Typ sagt klingt echt Plausibel. Dann stellte ich mir aber die Frage woher er seine Informationen nimmt und wie ein "echter" Polizist darauf reagieren würde.
Wie bekomme ich nun die Antwort auf meine Frage ? Klar! Ich frage einen mir bekannten Polizisten.
Gesagt, getan!
Hier nun seine Antwort auf das Video, ist villt. ganz hilfreich das man nicht direkt ins offene Messer läuft!
"also im grossen und ganzen stimmt das was er sagt. aber du wirst dich mit sowas im normalfall nicht retten können wenns die "bullen" drauf anlegen.
weil:
im grossraum XXX hast du zu 90% ne fahndung wegen raub,körperverletzung usw offen deren täter südländer anfang 20 bis mitte 30 sind. und dann könnte ich dein rucksack auch daraufhin durchsuchen da du in dem moment verdächtiger eines raubes bist. wenn dann dabei der "zufallsfund" von BTM auftaucht. biste halt im boot. und die geschichte im strassenverkerkehr. wenn ich sehe du hast rote augen...ja das reicht nicht. aber wenn du dann noch nicht angeschnallt bist.
nebelleuchten anhast. nicht blinkst, zu schnell oder aggresiv fährst. zaehlt das als ausfallerscheinung und ich kann dir blutabnehmen lassen.
geh mal davon aus das der polizist diverse umwege kennt um an das zu kommen was er haben will. das umsichwerfen mit paragrafen und gesetzestexten beeindruckt in XXX keinen mehr weil hier soviele möchtegern anwalts jurastudenten rumrennen. und ich verknack auch anwälte wegen trunkenheit am steuer und wenn er mich x mal verklagen will. Wird er verliert. und wenn du so wissen auspackst. und augenscheinlich kein juraheini bist... können die sich ausmalen WARUM du sowas weisst.
davon abgesehen: sind wir nicht verpflichtet die ausweise zu zeigen sondern nur namen und dienstnummer zu nennen. und wenn du nix zum schreiben hast... solltest dun gutes gehör und gedächtnis haben.
Frage: Wenn ich für eine "allgmeine personen Kontrolle" angehalten werde musst du das dann mit der "Fahndung" vorher sagen ?!
Nein, denn ich könnte dich damit ja auch zur flucht oder zu einem angriff verleiten. wenn du natürlich sagst ne blabla nach § soundso dürfen sie nur das und das. usw. dann muss man weitere massnahmen begründen. aber. mal so unter uns. wenn du die karte spielst. nehmen sich erfahrene bullen mit freude die zeit dich auseinander zu nehmen. und neue und gierige anfaenger auch...nur das die sich im zweifelsfall die infos von dem wachhabenden am telefon oder vom erfahrerenen kollegen an seiner seite holt.
du kommst da nur raus wenn du das durchziehst und an 2 flaschen geraten bist."
Sein Statement dazu.
Also lieber genau überlegen was man macht!
Ich hoffe das hilft weiter.
Greetings
Dieser lustige Polizist in dem anderen Foren bewegt sich mit seinen Aussagen stark im Grenzbereich der Polizeidienstvorschrift, wenn ich das richtige sehe. Falls nicht könnte mich Cpt. Police ja korregieren ;).
@ Cpt. Police
Angenommen man raucht jeden Tag ( nach einer gewissen Zeit sehen manche Menschen einfach nicht mehr "breit" aus ) und ein Polizist kontrolliert mich im Auto oder auch Allg. personenkontrolle. Fummelt mir mit seiner Taschenlampe vorm gesicht rum und sagt sie haben rote glasige augen haben sie drogen zu sich genommen ?
Ich sage dann obv. NEIN / dazu mache ich keine angaben ( aber denke NEIN ) und er sagt blabla urin test ich sag wieder nein. Seine komischen Tests kann er direkt aus Prinzip vergessen. ( gegen diese Tests spricht vieles mmn. ) Dann wird doch JEDER bulle direkt misstrauisch und geht davon aus das du stoned bist. "Erstmal" vollkommen Grundlos ( da manche Menschen wie gesagt nicht mehr breit aussehen ). Nun zum Video wenn der Bulle mir dann mit Bluttest kommt und ich sage, Nein wie rechtfertigen sie das. Kann er mir dann ernsthaft sagen:
Sie haben rote, glasige augen oder wir haben die Vermutung sie haben drogen konsumiert etc.
????
E: Ich meine würden diese Bullen mich wirklich mitnehmen und einen Bluttest AUCH NOCH DURCHKRIEGEN beim Staatsanwalt würde ich jeden der an dieser Aktion beteiligt war verklagen.
Cpt. Police bist du Polizist ja :D?
@jn13
haha :D das Video zu gut die Szene mit dem Richter wie es einfach beschrieben wird, man merkt schon das sogar die Medien das deutsche BTM Recht lächerlich macht :D ( 75 jahre etc etc etc )
Vorallem :D das Risiko der Zuckerkranken ( obv. Diabates gemeint ): Viele Leute essen zu viel Zucker !
WAS REDET DER DA BITTE :D ?!?!?!?!
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das stimmt so.Zitat von DerKiLLa- Stimmt nicht so direkt was er sagt. Wenn du beispielsweise nach einem "Pupillentest" gefragt wirst und verweigerst, kann das schon ein ausreichender Verdacht sein und sie können dich mitnehmen und testen. Kommt auf den Richter an.
- Wenn man dir eine Drogenwirkung ansieht, ist das auch bereits ein ausreichender Verdacht. Es reicht auch bereits die Vermutung für eine Durchsuchung von dir und deinem Auto. Du kannst noch soviel verweigern, wenn sie einen Verdacht haben dürfen sie dich und dein Auto durchsuchen und du musst den Anweisungen Folge leisten.
- Mit nur einem Test ist Blödsinn. Auch wenn sie dich auf Alkohol testen und einen Verdacht für etwas anderes haben, können sie noch einen Test machen.
ich wurde auch angehalten mit der begründung "sie sehen verdächtig aus" cappy und sowas halt. dann alle motorischen übungen bestanden aber wegen verdacht "klamotten und verhalten" sollte ich drogentest machen. ich meinte dann "mach ich nicht, ich muss nicht" sagten die bullen"dann kommste mit und wir nehmen blut ab"
naja und da es zwei polizisten sind sagen sie einfach "ja war halt auffällig" fertig. woher ich das weiß? eigene erfahrung. siehe oben.Zitat von f l e X Q ZUm es nochmal zu verdeutlichen: Der Urintest geschieht auf freiwilliger Basis und wird dem Fahrer vor Ort angeboten, um zu seiner Entlastung beizutragen. Niemand muss sich gegenüber der Polizei selbst belasten. Die Urinprobe kann jederzeit abgelehnt werden. Das Ablehnen der Urinprobe stellt KEINEN Anfangsverdacht für eine Straftat dar. Es bedeutet lediglich für die Polizei, dass sie auf diesem Wege keine Verdachtsmomente gegen den Fahrer erlangen können und daher nach anderen Indizien suchen müssen.
wenn du ablehnst dann nehmen sie dich it und machen blutprobe und die musst du machen.
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