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    #16
    du darfst es sicherlich nicht selber verwenden, da du nicht die urheberrechte hast.

    kannst zwar dein "recht am eigenen bild" einverlangen, verweden in der form wirst du es aber nicht dürfen.

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      #17
      Zitat von Nukular
      Zitat von Dray
      Anyway: Es gibt sicher Rechtsprechung dazu. Ohne die ist das alles nur (wenn auch amüsante) Spielerei imo, weil man beide Ergebnisse aus meiner Sicht vertreten kann.
      Das ist ja mal fail. Man kann immer beides vertreten. Deswegen will der TE wissen auf was er sich stützen kann, und das ist hier natürlich eine Abmahnung gefolgt von Unterlassungsklage und Verfassungsbeschwerde, die am Ende auf Art 1+2 GG beruht.

      Dir sollte schon klar sein, dass man im echten Leben zum Chef geht und sagt: Ich möchte nicht, dass du das verwendest kumulativ verbunden mit:"Darf ich es verwenden".
      Ich verwende jetzt mal wieder mehr Zeit auf einen rm-Thread als gewollt, aber ok: Wir missverstehen uns. Ich habe in diesem Thread geantwortet weil ich deine Antwort interessant fand und sie zugegebenermaßen nicht für das naheliegendste hielt. Hätte ich dem TE eine eindeutige Antwort geben wollen, hätte ich es getan (denn ofc gibt es etwas was mich mehr überzeugt). Nur mein Problem ist folgendes: Das erscheint mir unredlich. Ohne eine intensive Rechtsprechungssuche (juris hat bei kursorischer Suche nichts ergeben) ist dies ein Glasperlenspiel. Deine Antwort kann in der Realität (im Ergebnis) genauso richtig wie falsch sein, weil du nicht weißt wie die Gerichte entscheiden ob der TE also wirklich Recht bekommt. Du magst dies hinnehmen, weil du deine Meinung äußerst. Ich halte es für ehrlicher (und für mich natürlich interessanter) dem TE offenzulegen, dass es so eindeutig nicht ist und wo ggf. die Weichenstellung ist. Ich habe in diesem Thread nicht zur Rechtsberatung geantwortet, sondern weil ich den rechtlichen Diskurs interessant finde, zu mal hier ja noch andere Leute mit rechtlichen Kenntnissen rumlaufen und ich es von Zeit zu Zeit ganz angenehm finde mit deren rechtlichen Meinungen konfrontiert zu werden. Wenn du das nicht hinnehmen kannst/nicht gut findest, kann ich damit sehr gut leben.

      Aber srsly: Wenn der TE zu dir kommt, ist doch nicht dein erster Gedanke VB oder?^^ Das ist total fernliegend und hilft dem TE bei seinem konkreten Problem null, dass er nach der 2./3. Instanz ggf. VB einlegen kann.

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        #18
        also hier mal was für Dray, den ich für einen netten und hilfsbereiten User halte:

        1. Wenn der TE im RL zu mir kommen würde, und ich ihm absolut perfekt helfen wollen würde, dann würde ich ihm nicht meinen ersten Post als Antwort geben. Ergo schien ich das nicht gewollte zu haben^^

        2. Ich hab hier nicht geantwortet um zu helfen (vlt. in 2er Näherung). Ich wollte a) trollen und b) muss ich grad Grundrechte für mein Examen lernen also hab ich übungshalber mal ein bischen was getextet. Mir hat der Post einiges gebracht- beim TE bin ich mir nicht so sicher.

        3. Wenn mir eine Sache ernst wäre, würde ich sie a) nicht im Inet breit treten und b) nicht auf RM, weil troll und failbobs rumlaufen.

        4. kam das Topic Random und nicht in der RM Kanzlei. Ich denke, da hätte ich ihm anders oder gar nicht geantwortet.

        5. Was ich schlimmer als meine VB finde,ist, dass die meisten Antworten, wie üblich, einfach aus dem Alltagsbauchgefühl rausgehauen werden, und jeglicher Grundlage entbehren. Aber wie gesagt, auf das was hier geschrieben wird, sollte sich eh keiner verlassen.

        Trotzdem steh ich zu meiner Analyse und hab dazu auch die Fälle und Urteile gelesen, also dass was ich geschrieben hab, ist factum und nicht an den Haaren herbeigezogen. Ich hab ja dann nochmal geschrieben, was er machen kann.

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          #19
          Link zum Video?

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            #20
            Zitat von postkoitale Müdigkeit
            Link zum Video?
            Will auch sehen

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