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Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

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    Befristeter Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

    Hallo Elite,

    bekomme nach der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag , der nach 24 Monaten automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übergeht (ist wohl normal so in meinem Betrieb).

    Nun stört mich eine Passage des Vertrags ,wollte mal wissen ob sich damit jemand auskennt und ob das rechtens ist:

    "(1) Für die ersten 24 Monate ist der Arbeitsvertrag befristet. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden."

    D.h. ja, dass sie mich mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen rauswerfen können..? Kommt mir ein wenig krass vor, bin aber vllt auch nur verblendet.

    Danke für hilfreiche Antworten

    Gruß

    #2
    Ne hast es schon richtig verstanden.
    Im Gegenzug kannst du natürlich auch sofort den Vertrag auflösen wenn dir eine bessere Stelle ins Auge sticht!

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      #3
      Zitat von SljnX
      Ne hast es schon richtig verstanden.
      Im Gegenzug kannst du natürlich auch sofort den Vertrag auflösen wenn dir eine bessere Stelle ins Auge sticht!
      Okay, danke schonmal :) Bleibt nurnoch die Frage ob das alles rechtlich in Ordnung geht, google hat mir bisher nicht richtig antworten können.

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        #4
        #2 hat eigentlich alles gesagt.

        Aber mal im Ernst - was das für ein Kackvertrag?

        Und wer arbeitet bitte befristet? Ich hab alle Gespräche mit Firmen die mich nur befristet einstellen wollen per "Aha bye" beendet.
        Ist der Elite doch nicht würdig...

        Kommentar


          #5
          Cpt. Obvious postete
          #2 hat eigentlich alles gesagt.

          Aber mal im Ernst - was das für ein Kackvertrag?

          Und wer arbeitet bitte befristet? Ich hab alle Gespräche mit Firmen die mich nur befristet einstellen wollen per "Aha bye" beendet.
          Ist der Elite doch nicht würdig...
          Unbefristete Arbeitsverträge sind mittlerweile eher eine Seltenheit.

          Kommentar


            #6
            Für Ihn wohl nicht :) also würde auch mal sagen Unbefristete Arbeitsverträge sind auch keine Garantie mehr..

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              #7
              Zitat von Azrael
              Zitat von SljnX
              Ne hast es schon richtig verstanden.
              Im Gegenzug kannst du natürlich auch sofort den Vertrag auflösen wenn dir eine bessere Stelle ins Auge sticht!
              Okay, danke schonmal :) Bleibt nurnoch die Frage ob das alles rechtlich in Ordnung geht, google hat mir bisher nicht richtig antworten können.

              warum soll der Vertrag rechtlich nicht in Ordnung sein?
              Wenn da steht, dass nur 1 Woche Kündigungsfrist besteht ist das genauso rechtens wie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

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                #8
                Zitat von overkill
                Cpt. Obvious postete
                #2 hat eigentlich alles gesagt.

                Aber mal im Ernst - was das für ein Kackvertrag?

                Und wer arbeitet bitte befristet? Ich hab alle Gespräche mit Firmen die mich nur befristet einstellen wollen per "Aha bye" beendet.
                Ist der Elite doch nicht würdig...
                Unbefristete Arbeitsverträge sind mittlerweile eher eine Seltenheit.
                kommt auf die branche an

                meine freundin -> hotelgewerbe -> 99% befristet
                me -> IT -> kaum befristete

                Kommentar


                  #9
                  readmore hat meinen Kopf zerstört.

                  Ich habe allen Ernstes "Befisteter" gelesen.

                  sry4offtopic

                  Kommentar


                    #10
                    was willste heutzutage machen musste nehmen was du kriegen kannst

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von f l e X Q Z
                      readmore hat meinen Kopf zerstört.

                      Ich habe allen Ernstes "Befisteter" gelesen.

                      sry4offtopic

                      habe dich umgehend gemeldet!

                      thread kann dann zu , danke für die antworten :)

                      Kommentar


                        #12
                        was ihr erzählt

                        ein vertrag kann dich nicht schlechter stellen als gesetzliche mindestanforderungen.
                        schau halt §622 Abs. 1 BGB nach...

                        (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
                        es sei denn:

                        in den ersten 6 monaten

                        (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
                        oder über eine längere laufzeit bei

                        (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
                        1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
                        2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

                        Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
                        /e
                        wo treibst sich eigentlich unser düsseldorfer angehender (oder mittlerweile fertiger) jurist rum? ewig nimmer gesehen...

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                          #13
                          Zitat von atom
                          was willste heutzutage machen musste nehmen was du kriegen kannst
                          wegen solche aussagen wird es immer schlimmer. wie ich es hasse eyy...

                          "joa ich bin froh das ich überhaupt etwas bekommen habe. deshalb arbeite ich für 20ct/h. besser als 0ct/h"

                          Kommentar


                            #14
                            na gut dann nicht in deutschland gibts zuviele arbeitsplätze und jeder verdient 8k im monat

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von atom
                              na gut dann nicht in deutschland gibts zuviele arbeitsplätze und jeder verdient 8k im monat
                              das sagt ja keiner, trotzdem muss man sich nicht ohne die situation zu hinterfragen unnötig knecht0rn lassen

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