Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lufthansa Körperverletzung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    Zitat von Quintino
    Hey,
    vor nem halben Jahr hab ich ziemlich betrunken ne relativ scheiß Sache gemacht. 2 Leute körperlich verletzt. Heute war nun der Gerichtstermin und habe 60 Sozialstunden bekommen. Nun ist aber mein Problem das ich zum Lufthansa Test eingeladen bin und da steht unter dem Brief zur Bestätigung:

    Hiermit erkläre ich weiterhin, dass gegen mich keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen worden sind, gegen mich gegenwärtig kein Strafverfahren schwebt und keine Eintragung im Verkehrszentralregister erfasst ist, die auf Körperverletzung zurückzuführen ist.

    Also der Richter meint es kommt nichts in meine Akte, jedoch kann das Gericht es immer einsehen. Kann in LH nun abhacken?
    Was willstn bei der Lufthansa abhacken? Nen Flügel? Nen Arm? Nen Sitz?

    Kommentar


      #47
      Beantrag dein polizeiliches Führungszeugnis und schau nach ob was drin steht.
      Wenn etwas drin steht, kannst du es abhaken, wenn nichts drinsteht hast du kein Problem.

      Kommentar


        #48
        hab mal lufthansa gefragt und geb dir dann bescheid.

        Kommentar


          #49
          afaik steht nichts im führungszeugnis wenn man nach jugendstrafrecht verurteilt wurde

          Kommentar


            #50
            bleibt wohl doch nur easyjet als option für dich.

            Kommentar


              #51
              Es dreht mir den Magen um zu wissen das ein verurteilter Straftäter meine Koffer ins Flugzeug wuchtet

              Kommentar


                #52
                Was hast du denn mit den zwei Typen gemacht? Würde mich interessieren.

                Kommentar


                  #53
                  Ohaaaa Playboy.

                  Kommentar


                    #54
                    Für mich kam das so rüber, als hättest du Schmerzensgeld 30 Tagessätze x 10€ bekommen.



                    Kommentar


                      #55
                      die sozialstunden eines freundes stehen nur im jugendregister und dieses ist nur für staatliche stellen einsehbar (Polizei, Ämter, Bund etc...)
                      Ich würde einfach zum Bewerbungsgespräch gehen und es für mich behalten :)

                      Kommentar


                        #56
                        hier ist aber nicht die frage obs im bericht steht es geht um eine gerichtliche strafe und die wurde ausgesprochen. eig bist du somit raus aber die lufthansa wird es cniht überprüfen können wenn es nicht im führungszeugnis steht also kannst dich reinmogeln aber das damoklesschwert wird immer über dir sein. congratz

                        Kommentar


                          #57
                          Zitat von Quintino
                          Weil ich das ganze so verstehe, das die Körperverletzung im Zentralregister aufgeführt sein muss, was es ja nicht ist? Ja ich weiß selber das es die wohl unnötigste Aktion meines Lebens war ;)
                          Ruf dort an, lass Dich mit Deinem zukünftigen Chef verbinden und frag ihn danach. ;>

                          Kommentar


                            #58
                            Für sowas bitte direkt in der RM-Kanzlei melden. Da kannste dir wenigstens sicher sein, dass paar Leute halbwegs ne Ahnung haben, von dem was sie schreiben.

                            Zu deinem Sachverhalt:

                            1. Die Lufthansa will über gerichtliche Strafen informiert werden. Sozialstunden sind jedoch keine Strafen (wie die Jugendstrafe etwa), sondern eine Erziehungsmaßregel nach § 9 Nr. 1 JGG. Als solche werden sie eben auch nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.

                            2. Das Verfahren ist abgeschlossen und schwebt also nicht gegenwärtig.

                            3. Eine Eintragung im Verkehrszentralregister hättest du bei einem von dir verursachten Verkehrsunfall mit Körperverletzung als Folge. Das ist ja offensichtlich nicht der Fall.

                            Du zeigst wohl, dass du daraus gelernt hast und nun vernünftiger bist. Daher viel Glück und Erfolg auf deinem weiteren Weg!

                            Kommentar


                              #59
                              lieber dem die 30€ geben und nur 30Std anstatt 60 machen

                              Kommentar


                                #60
                                Zitat von p_nut
                                Für sowas bitte direkt in der RM-Kanzlei melden. Da kannste dir wenigstens sicher sein, dass paar Leute halbwegs ne Ahnung haben, von dem was sie schreiben.

                                Zu deinem Sachverhalt:

                                1. Die Lufthansa will über gerichtliche Strafen informiert werden. Sozialstunden sind jedoch keine Strafen (wie die Jugendstrafe etwa), sondern eine Erziehungsmaßregel nach § 9 Nr. 1 JGG. Als solche werden sie eben auch nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.

                                2. Das Verfahren ist abgeschlossen und schwebt also nicht gegenwärtig.

                                3. Eine Eintragung im Verkehrszentralregister hättest du bei einem von dir verursachten Verkehrsunfall mit Körperverletzung als Folge. Das ist ja offensichtlich nicht der Fall.

                                Du zeigst wohl, dass du daraus gelernt hast und nun vernünftiger bist. Daher viel Glück und Erfolg auf deinem weiteren Weg!
                                damit wäre alles gesagt

                                closed

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X