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Juristenfrage

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    Juristenfrage

    Hi, ein bekannter von mit baut momentan ein haus und hat sich dafür schonmal eine Küche gesucht und auch per Kaufvertrag gekauft (Lieferung soll in 4-5 Monaten sein) Preis: 13.000 €, ein Tag später wollte er die Küche doch nicht mehr weil er die gleiche Küche bei einem anderen Händler deutlich günstiger bekommt, somit hat er den Kaufvertrag storniert, jetzt will das Unternehmen 25% des Kaufpreises als Schadenersatz.

    Kann die Firma das verlangen? sind 25% rechtens? Der Kunde hat bein Kauf nur den 1 Seitigen Kaufvertrag ohne AGBs etc erhalten.

    Bitte um Hilfe

    #2
    ja.

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      #3
      ja, wohl pech gehabt

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        #4
        quatsch, hat doch noch das Recht zurückzutreten binnen 14 tagen oder nicht - ist das nicht bei allen sachen so ?!

        ist doch auch garkein schaden entstanden für den verkäufer

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          #5
          ok, habe ich mir auch schon gedacht - ´muß aber das Unternehmen nicht die AGBs den Kunden mitgeben etc? bei versicherungsverträgen ist es ja auch so wenn der kunde die kompletten agbs, produktinformationen etc nicht erhält das der vertrag unwirksam ist

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            #6
            Zitat von fAnta201
            quatsch, hat doch noch das Recht zurückzutreten binnen 14 tagen oder nicht - ist das nicht bei allen sachen so ?!

            ist doch auch garkein schaden entstanden für den verkäufer
            wäre eig sinnvoll :D

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              #7
              Die 14 Tage Rücktritt gelten aber afaik nicht wenn er das klassisch im Geschäft gekauft hat. Er müsste das z.B. online gekauft haben.

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                #8
                Zitat von fAnta201
                quatsch, hat doch noch das Recht zurückzutreten binnen 14 tagen oder nicht - ist das nicht bei allen sachen so ?!

                ist doch auch garkein schaden entstanden für den verkäufer

                widerrufsrecht greift hier nicht

                das hat mit entstandenen schäden nichts zu tun

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                  #9
                  bei uns auf dem land würde der verkäufer das aus kulanz zurücknehmen müssen oder dir im preis entgegenkommen. ansonsten kann er sein geschäft dicht machen. sowas spricht sich rum.

                  rechtlich gesehen wird er damit wohl auf der sicheren seite sein.

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                    #10
                    Meld dich mal bei DarK der hat da Kontakte.

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                      #11
                      Küchen: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

                      Von einem Leser erhielt ich folgende E-Mail:
                      Guten Tag Herr Günther, wir bestellten am 17. Juli eine Küche bei H. (Bestell- u. Kaufvertrag), am 18. Juli bekamen wir ein besseres Angebot von einem Küchenstudio.

                      Am 20. Juli stornierten wir die Bestellung (Widerruf per Einschreiben mit Rückschein) in der Annahme, dass dies ein normaler Vertrag laut BGB sei. Heute flatterte uns eine Zahlungsanweisung in Höhe von 25% des Kaufpreises (ca. 3.000,00 €) ins Haus. Es wurde aber noch kein Aufmaß genommen und der Verkäufer wies uns nicht auf diese Klausel des Vertrages hin.

                      Es wäre nett, wenn Sie mir (uns) in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.


                      Meine Antwort:

                      Hallo Herr K., hier gilt der rechtsphilosophische Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge müssen gehalten werden). Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln bzw. Küchen in der Regel 25% des Kaufpreises.

                      Vielleicht gibt es in Ihrem Fall trotzdem Hoffnung. Denn ich frage mich, ob der Küchen-Kaufvertrag inzwischen unwirksam geworden ist: Der Händler hat eine wesentliche Vertragspflicht, nämlich die Küchenmaße vor Ort aufzunehmen, nicht erfüllt. Dennoch fordert er sogleich eine Entschädigung wegen Vertragsstorno. Das Vertrauen darauf, dass der Händler die Küche ordnungsgemäß liefern wird, ist dahin. Die Grundlagen des Vertrags sind also möglicherweise entfallen. Letztlich kann aber nur das Gericht entscheiden, ob in Ihrem Fall der Rückritt vom Kaufvertrag möglich ist.

                      Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.

                      /kann geclosed werden, dankefür die Antworten.

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