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RM - Anwälte / Rechtsgurus gefragt.

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    RM - Anwälte / Rechtsgurus gefragt.

    Tag zusammen.

    Absolviere aktuell ein FSJ, dass ich zum 31.06.12 gekündigt habe. Grund dafür ist, dass ich einen Ferienjob machen will, ab dem 1.7. Nun wurde ich gerade von der Firma, bei der ich arbeiten möchte, angerufen und gefragt , ob ich ab dem 1.6 arbeiten könnte. Hab zwar ab dem 1.6 Urlaub bis zum 1.7, aber bin noch in einem Arbeitsverhältniss und beziehe dementsprechend auch Lohn. Meine Frage ist nun, ob ich trotzdem parallel den Ferienjob ab dem 1.6 ausüben darf, obwohl meine andere Tätigkeit noch bis zum 1.7 geht?! Eine schnelle Antwort wäre nett :)


    #2
    Ja.

    Schwarzarbeit incoming

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      #3
      Ist deine Frage ob es erlaubt ist zwei Jobs zu haben ?

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        #4
        Zitat von Mad
        Ist deine Frage ob es erlaubt ist zwei Jobs zu haben ?
        Nein. Meine Frage ist, ob ein Ferienjob während der Urlaubszeit des FSJ's (speziell des FSJ's) legal ist, bzw machbar.

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          #5
          den einen monat auf 400€ basis, gg.

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            #6
            Zitat von Mad
            Ist deine Frage ob es erlaubt ist zwei Jobs zu haben ?
            Haha genau das war auch mein erster Gedanke :D.

            Gibts zum FSJ keinen Leitfaden? Also ganz im Ernst: Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das FSJ da nen Riegel vorschiebt. Bist ja nichtmal staatlich irgendwie beschäftigt wie bspw. es die Zivis waren.

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              #7
              Zitat von hearts fear
              den einen monat auf 400€ basis, gg.
              klose

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                #8
                Zitat von Der Ollie
                Zitat von Mad
                Ist deine Frage ob es erlaubt ist zwei Jobs zu haben ?
                Haha genau das war auch mein erster Gedanke :D.

                Gibts zum FSJ keinen Leitfaden? Also ganz im Ernst: Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das FSJ da nen Riegel vorschiebt. Bist ja nichtmal staatlich irgendwie beschäftigt wie bspw. es die Zivis waren.
                Leider hab ich bisher nichts gefunden... Ich werd morgen mal bei der FSJ-Zentrale anrufen, aber habe gehofft, dass mir vielleicht schon heute jemand Auskunft geben kann (will mich möglichst früh bei den Leuten vom Ferienjob melden). Angestellt bin ich nicht vom Staat, sondern vom Land Baden-Württemberg. Hab halt eine 48h-Woche und gelte wohl somit als "vollbeschäftigt". Daher meine Sorge.

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                  #9
                  Zitat von cr8
                  Zitat von Der Ollie
                  Zitat von Mad
                  Ist deine Frage ob es erlaubt ist zwei Jobs zu haben ?
                  Haha genau das war auch mein erster Gedanke :D.

                  Gibts zum FSJ keinen Leitfaden? Also ganz im Ernst: Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das FSJ da nen Riegel vorschiebt. Bist ja nichtmal staatlich irgendwie beschäftigt wie bspw. es die Zivis waren.
                  Leider hab ich bisher nichts gefunden... Ich werd morgen mal bei der FSJ-Zentrale anrufen, aber habe gehofft, dass mir vielleicht schon heute jemand Auskunft geben kann (will mich möglichst früh bei den Leuten vom Ferienjob melden). Angestellt bin ich nicht vom Staat, sondern vom Land Baden-Württemberg. Hab halt eine 48h-Woche und gelte wohl somit als "vollbeschäftigt". Daher meine Sorge.
                  Nein, das meinte ich nicht. Zivildienstleistende hatten die Stellung eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Da wär es für mich noch am ehesten denkbar, dass anderweitige Beschäftigungsverhältnisse (also dein angestrebter Ferienjob) anzuzeigen sind. Aber der FSJler hat ja soweit ich weiß eine komplett andere Stellung und Funktion.

                  Es geht einfach um die Frage, ob du öffentlich-rechtlich oder rein privatrechtlich beschäftigt bist. Meines Wissens nach spricht alles für Zweiteres. D.h. für dich, dass es 1. ohne weiteres möglich ist und du das auch 2. nicht anzeigen musst. Aber wenn du dich ohne Weiteres informieren kannst, solltest du das dennoch tun.

                  //e: Die steuerrechtlichen Konsequenzen jetzt mal ganz außen vor gelassen.

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                    #10
                    bin da kein experte.. frag einfach mal bei der neuen firma nach, ob sie das ok finden bzw ob das geht.. falls sie auch keine ahnung haben oder du dich absichern willst, kannst du auch mal anonym beim finanzamt anrufen und einfach nachfragen.. oder in spezielleren foren nachfragen ;)

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                      #11
                      Zitat von Der Ollie
                      Zitat von cr8
                      Zitat von Der Ollie
                      Zitat von Mad
                      Ist deine Frage ob es erlaubt ist zwei Jobs zu haben ?
                      Haha genau das war auch mein erster Gedanke :D.

                      Gibts zum FSJ keinen Leitfaden? Also ganz im Ernst: Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass das FSJ da nen Riegel vorschiebt. Bist ja nichtmal staatlich irgendwie beschäftigt wie bspw. es die Zivis waren.
                      Leider hab ich bisher nichts gefunden... Ich werd morgen mal bei der FSJ-Zentrale anrufen, aber habe gehofft, dass mir vielleicht schon heute jemand Auskunft geben kann (will mich möglichst früh bei den Leuten vom Ferienjob melden). Angestellt bin ich nicht vom Staat, sondern vom Land Baden-Württemberg. Hab halt eine 48h-Woche und gelte wohl somit als "vollbeschäftigt". Daher meine Sorge.
                      Nein, das meinte ich nicht. Zivildienstleistende hatten die Stellung eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Da wär es für mich noch am ehesten denkbar, dass anderweitige Beschäftigungsverhältnisse (also dein angestrebter Ferienjob) anzuzeigen sind. Aber der FSJler hat ja soweit ich weiß eine komplett andere Stellung und Funktion.

                      Es geht einfach um die Frage, ob du öffentlich-rechtlich oder rein privatrechtlich beschäftigt bist. Meines Wissens nach spricht alles für Zweiteres. D.h. für dich, dass es 1. ohne weiteres möglich ist und du das auch 2. nicht anzeigen musst. Aber wenn du dich ohne Weiteres informieren kannst, solltest du das dennoch tun.

                      //e: Die steuerrechtlichen Konsequenzen jetzt mal ganz außen vor gelassen.

                      Vielen dank schonmal!

                      Ich bin öffentlich rechtlich beschäftigt, da bin ich mir sicher (DRK-Rettungsdienst). Bist du dir da zu 100% sicher? Vielleicht irgendwo eine Quelle oder einen rechtlichen Verweis :)?
                      Werde mich natürlich morgen nochmal genauer informieren, aber es ist immer ganz gut wenn man dann schon ein wenig Knowledge hat.
                      Danke !

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                        #12
                        Hm im JFDG steht, dass für dich auch alle Bestimmungen über Arbeitsverhältnisse gelten. D.h. Anzeigepflicht beim Arbeitgeber bzgl. der anderen Tätigkeit. Du musst dir also die Erlaubnis einholen, sonst kann es zu einer Abmahnung kommen.

                        Hab aber nichts gefunden, was dir die Beschäftigung im Nebenjob verbietet. Aber wie gesagt: Pass auf mit den Steuern. Du solltest durchrechnen, ob es sich wirklich rentiert einen Monat mehr zu arbeiten, dafür jedoch das ganze Jahr ne größere Steuerlast zu tragen.

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                          #13
                          Hm... Also grundsätzlich ist das FSJ eine Vollzeitbeschäftigung. Das schließt Nebenjobs nicht aus, aber dann muss die FSJ-Einsatzstelle informiert werden (dabei besteht Anzeigepflicht, keine Genehmigungspflicht!). Außerdem kann die Nebentätigkeit dann verboten werden, wenn sie zur Beeinträchtigung deiner Tätigkeit im Rahmen des FSJs führt.

                          Außerdem musst du beachten, dass du die zulässige Höchstarbeitszeit (8 bis 10 Stunden pro Tag) nicht überschreitest. Guck mal § 8 ArbZG rein.

                          €:

                          Zitat von Der Ollie
                          Hm im JFDG steht, dass für dich auch alle Bestimmungen über Arbeitsverhältnisse gelten. D.h. Anzeigepflicht beim Arbeitgeber bzgl. der anderen Tätigkeit. Du musst dir also die Erlaubnis einholen, sonst kann es zu einer Abmahnung kommen.
                          Na na na. Anzeigepflicht != Genehmigungspflicht. Anzeigepflicht bedeutet, dass man dem Arbeitgeber bescheid sagt. Der hat solange keine Verbotsmöglichkeit, solang keine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit oder ein Interessenkonflikt nachgewiesen werden kann.

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                            #14
                            Nicht alles was man umgangssprachlich von sich lässt, muss fachsprachlich auf die Goldwaage gelegt werden, lieber p_nut.

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