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JURA: Monatelang keine Gasrechnung => Ratenzahlung

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    JURA: Monatelang keine Gasrechnung => Ratenzahlung

    Yo,


    Folgender Sachverhalt: Der Grundversorger(eon) braucht nach Anmeldung eines Haushalts 4 Monate um die Zahlungsmodalitäten zu übermitteln. Der Verbraucher hat während dieser Zeit wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl der zu zahlende Betrag, als auch das Empfängerkonto nicht bekannt sind. Eine Zahlung konnte für diesen Zeitraum also nicht erfolgen.

    Jetzt will eon den offenen Betrag in einem Stück haben. Verbraucher will sich nur auf eine Ratenzahlung einlassen. Eon will dann aber Zinsen und Bearbeitungsgebühren.

    Verbraucher will jetzt eine unverzinste Ratenzahlung rausholen, ohne Bearbeitungsgebühren. Wie kann man hier vorgehen? Gibt es irgendwelche speziellen Regelungen die einschlägig sind oder kann man nur mit Treu und Glauben, bzw. Sittenwidrigkeit argumentieren?
    Eventuell Gläubigerverzug?

    #2
    ohne von der Rechtslage Ahnung zu haben hat der Verbraucher in diesem Szenario ja eh schon einen "geldwerten vorteil" selbst wenn er alles auf einmal zahlt.
    Wobei dies natürlich auch nur auf die Unfähigkeit von eon zurückzuführen ist.

    Wie ist die Zahlungsabwicklung denn vertraglich geregelt?
    Wenn eon eine "normale" Rechnung über die letzten 4 Monate stellt gilt doch das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel unabhängig vom Rechnungszeitraum.

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      #3
      Zitat von Paul
      ohne von der Rechtslage Ahnung zu haben hat der Verbraucher in diesem Szenario ja eh schon einen "geldwerten vorteil" selbst wenn er alles auf einmal zahlt.
      Wobei dies natürlich auch nur auf die Unfähigkeit von eon zurückzuführen ist.

      Wie ist die Zahlungsabwicklung denn vertraglich geregelt?
      Wenn eon eine "normale" Rechnung über die letzten 4 Monate stellt gilt doch das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel unabhängig vom Rechnungszeitraum.
      Das ist das Problem. Ist nen Miethaus. Der Vermieter hat den Haushalt direkt noch vor Einzug angemeldet bei EOn. Da kam dann nur ein formales Bestätigungsschreiben nach 3 Wochen, aber ohne Zahlungs/Leistungsinformationen. Hab keine Ahnung, wie das Rechtsverhältnis in solchen Fällen überhaupt charakterisiert wird.
      Vertragsschluss kann man ja eigentlich erst nach Eingang der Zahlungsinfos annehmen. Wenn dann aber zu den üblichen Konditionen. Und das bedeutet ne monatliche Abschlagszahlung. Und da hier versucht wurde die eigene Zahlung zu ermöglichen sollte Gläubigerverzug gem. § 293 BGB vorliegen. Aber ka wie das genau weiter geht. Denke werde erstmal einen etwas laienhaften Widerspruch schreiben. Reicht ja meistens schon.

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        #4
        Zitat von FlowBro
        Zitat von Paul
        ohne von der Rechtslage Ahnung zu haben hat der Verbraucher in diesem Szenario ja eh schon einen "geldwerten vorteil" selbst wenn er alles auf einmal zahlt.
        Wobei dies natürlich auch nur auf die Unfähigkeit von eon zurückzuführen ist.

        Wie ist die Zahlungsabwicklung denn vertraglich geregelt?
        Wenn eon eine "normale" Rechnung über die letzten 4 Monate stellt gilt doch das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel unabhängig vom Rechnungszeitraum.
        Das ist das Problem. Ist nen Miethaus. Der Vermieter hat den Haushalt direkt noch vor Einzug angemeldet bei EOn. Da kam dann nur ein formales Bestätigungsschreiben nach 3 Wochen, aber ohne Zahlungs/Leistungsinformationen. Hab keine Ahnung, wie das Rechtsverhältnis in solchen Fällen überhaupt charakterisiert wird.
        Vertragsschluss kann man ja eigentlich erst nach Eingang der Zahlungsinfos annehmen. Wenn dann aber zu den üblichen Konditionen. Und das bedeutet ne monatliche Abschlagszahlung. Und da hier versucht wurde die eigene Zahlung zu ermöglichen sollte Gläubigerverzug gem. § 293 BGB vorliegen. Aber ka wie das genau weiter geht. Denke werde erstmal einen etwas laienhaften Widerspruch schreiben. Reicht ja meistens schon.
        Dumme Frage hierzu: In einem mietshaus bezahlst du doch ganz normal diene Nebenkosten, welche du ja mit dem Vermieter vereinbarst? Er sagt dir lediglich nach einem Jahr ob ihr zuviel oder zu wenig bezahlt habt. Gilt das hier nicht?

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          #5
          Inwiefern siehst du da Sittenwidrigkeit? Auch Treu und Glauben spricht eig. eher gegen dich, da dir klar war, dass die Forderung noch durchgesetzt wird und es sich auch nur um vier Monate handelt. Ways heißt, du hättest das Geld problemlos bereithalten können.
          Der Gläubigerverzug lässt ja den Anspruch nicht gleich untergehen und steht ihm nicht entgegen.

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            #6
            Zitat von Paul
            Zitat von FlowBro
            Zitat von Paul
            ohne von der Rechtslage Ahnung zu haben hat der Verbraucher in diesem Szenario ja eh schon einen "geldwerten vorteil" selbst wenn er alles auf einmal zahlt.
            Wobei dies natürlich auch nur auf die Unfähigkeit von eon zurückzuführen ist.

            Wie ist die Zahlungsabwicklung denn vertraglich geregelt?
            Wenn eon eine "normale" Rechnung über die letzten 4 Monate stellt gilt doch das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel unabhängig vom Rechnungszeitraum.
            Das ist das Problem. Ist nen Miethaus. Der Vermieter hat den Haushalt direkt noch vor Einzug angemeldet bei EOn. Da kam dann nur ein formales Bestätigungsschreiben nach 3 Wochen, aber ohne Zahlungs/Leistungsinformationen. Hab keine Ahnung, wie das Rechtsverhältnis in solchen Fällen überhaupt charakterisiert wird.
            Vertragsschluss kann man ja eigentlich erst nach Eingang der Zahlungsinfos annehmen. Wenn dann aber zu den üblichen Konditionen. Und das bedeutet ne monatliche Abschlagszahlung. Und da hier versucht wurde die eigene Zahlung zu ermöglichen sollte Gläubigerverzug gem. § 293 BGB vorliegen. Aber ka wie das genau weiter geht. Denke werde erstmal einen etwas laienhaften Widerspruch schreiben. Reicht ja meistens schon.
            Dumme Frage hierzu: In einem mietshaus bezahlst du doch ganz normal diene Nebenkosten, welche du ja mit dem Vermieter vereinbarst? Er sagt dir lediglich nach einem Jahr ob ihr zuviel oder zu wenig bezahlt habt. Gilt das hier nicht?
            In den Nebenkosten ist aber meistens nicht Strom/Gas enthalten, das zahlt man direkt an den Versorger.

            Würde das ganze schriftlich an EON schicken und zum Mieterschutzbund gehen. Die helfen dir in solchen Fällen am besten. Beitrag ist da auhc nicht so teuer.

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