Yo,
Folgender Sachverhalt: Der Grundversorger(eon) braucht nach Anmeldung eines Haushalts 4 Monate um die Zahlungsmodalitäten zu übermitteln. Der Verbraucher hat während dieser Zeit wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl der zu zahlende Betrag, als auch das Empfängerkonto nicht bekannt sind. Eine Zahlung konnte für diesen Zeitraum also nicht erfolgen.
Jetzt will eon den offenen Betrag in einem Stück haben. Verbraucher will sich nur auf eine Ratenzahlung einlassen. Eon will dann aber Zinsen und Bearbeitungsgebühren.
Verbraucher will jetzt eine unverzinste Ratenzahlung rausholen, ohne Bearbeitungsgebühren. Wie kann man hier vorgehen? Gibt es irgendwelche speziellen Regelungen die einschlägig sind oder kann man nur mit Treu und Glauben, bzw. Sittenwidrigkeit argumentieren?
Eventuell Gläubigerverzug?
Folgender Sachverhalt: Der Grundversorger(eon) braucht nach Anmeldung eines Haushalts 4 Monate um die Zahlungsmodalitäten zu übermitteln. Der Verbraucher hat während dieser Zeit wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl der zu zahlende Betrag, als auch das Empfängerkonto nicht bekannt sind. Eine Zahlung konnte für diesen Zeitraum also nicht erfolgen.
Jetzt will eon den offenen Betrag in einem Stück haben. Verbraucher will sich nur auf eine Ratenzahlung einlassen. Eon will dann aber Zinsen und Bearbeitungsgebühren.
Verbraucher will jetzt eine unverzinste Ratenzahlung rausholen, ohne Bearbeitungsgebühren. Wie kann man hier vorgehen? Gibt es irgendwelche speziellen Regelungen die einschlägig sind oder kann man nur mit Treu und Glauben, bzw. Sittenwidrigkeit argumentieren?
Eventuell Gläubigerverzug?
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