Peace Peoples,
ich hab nen Problem - und zwar will mich die AOK nicht länger familienversichern, ich glaube wegen Inkompetenz.
Kurz der Fall: Ich Zivi, dann Berufsausbildung, nun Studium. Werde bald 25. Familienversicherung normal bis Vollendung des 25. Lebensjahres.
AOK meinte im Oktober zu mir, ich sollte bitte Zivibescheinigung bringen, dann würde ich 9Monate länger FamVer bekommen nach meinem 25. Geb. Dies tat ich, der Typ am Schalter meinte ist nun alles klar. Nun habe ich eine neue Krankenkassenkarte bekommen, das Ablaufdatum ist schon in wenigen Monaten, genau einen Tag vor meinem Geburtstag, das machte mich stutzig. Also ich hin zur AOK mit Zivibescheinigung, das zweite mal wohl gemerkt.
Diesmal meine die Olle zu mir aber, es sei gestzlich nicht möglich, da ich schon einmal allein versichert war zur Zeit meiner Berufsausbildung.
Nun hab ich in den Gesetzen geschaut, meiner Meinung nach hat die Olle ziemlich gefaild.
Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html Abs. 2. Satz 3. sagt "wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus"
Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung sagt: 3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Anspruch auf Taschengeld und Sachbezüge[3] leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.
So wie ich die Sache seh kann ich der Ollen nun SGB §10 Abs 2 Satz 3 unter die Nase halten.
Ich hätte gerne nur die gesetzliche Definition zu "Schul- oder Berufsausbildung", also dass auch ein Studium darunter fällt, falls dir mir mit sonem Spruch ankommt. Bei WIKI stehts ja als Beispiel, im Gesetz leider nicht, daher meine Frage.
In welchem Gesetz finde ich die Definition zu "Schul- und Berufsausbildung"
ich hab nen Problem - und zwar will mich die AOK nicht länger familienversichern, ich glaube wegen Inkompetenz.
Kurz der Fall: Ich Zivi, dann Berufsausbildung, nun Studium. Werde bald 25. Familienversicherung normal bis Vollendung des 25. Lebensjahres.
AOK meinte im Oktober zu mir, ich sollte bitte Zivibescheinigung bringen, dann würde ich 9Monate länger FamVer bekommen nach meinem 25. Geb. Dies tat ich, der Typ am Schalter meinte ist nun alles klar. Nun habe ich eine neue Krankenkassenkarte bekommen, das Ablaufdatum ist schon in wenigen Monaten, genau einen Tag vor meinem Geburtstag, das machte mich stutzig. Also ich hin zur AOK mit Zivibescheinigung, das zweite mal wohl gemerkt.
Diesmal meine die Olle zu mir aber, es sei gestzlich nicht möglich, da ich schon einmal allein versichert war zur Zeit meiner Berufsausbildung.
Nun hab ich in den Gesetzen geschaut, meiner Meinung nach hat die Olle ziemlich gefaild.
Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html Abs. 2. Satz 3. sagt "wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus"
Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung sagt: 3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Anspruch auf Taschengeld und Sachbezüge[3] leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.
So wie ich die Sache seh kann ich der Ollen nun SGB §10 Abs 2 Satz 3 unter die Nase halten.
Ich hätte gerne nur die gesetzliche Definition zu "Schul- oder Berufsausbildung", also dass auch ein Studium darunter fällt, falls dir mir mit sonem Spruch ankommt. Bei WIKI stehts ja als Beispiel, im Gesetz leider nicht, daher meine Frage.
In welchem Gesetz finde ich die Definition zu "Schul- und Berufsausbildung"
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