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Gesetzliche Definition gesucht

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    Gesetzliche Definition gesucht

    Peace Peoples,

    ich hab nen Problem - und zwar will mich die AOK nicht länger familienversichern, ich glaube wegen Inkompetenz.
    Kurz der Fall: Ich Zivi, dann Berufsausbildung, nun Studium. Werde bald 25. Familienversicherung normal bis Vollendung des 25. Lebensjahres.
    AOK meinte im Oktober zu mir, ich sollte bitte Zivibescheinigung bringen, dann würde ich 9Monate länger FamVer bekommen nach meinem 25. Geb. Dies tat ich, der Typ am Schalter meinte ist nun alles klar. Nun habe ich eine neue Krankenkassenkarte bekommen, das Ablaufdatum ist schon in wenigen Monaten, genau einen Tag vor meinem Geburtstag, das machte mich stutzig. Also ich hin zur AOK mit Zivibescheinigung, das zweite mal wohl gemerkt.
    Diesmal meine die Olle zu mir aber, es sei gestzlich nicht möglich, da ich schon einmal allein versichert war zur Zeit meiner Berufsausbildung.

    Nun hab ich in den Gesetzen geschaut, meiner Meinung nach hat die Olle ziemlich gefaild.
    Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html Abs. 2. Satz 3. sagt "wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus"

    Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung sagt: 3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ohne Anspruch auf Taschengeld und Sachbezüge[3] leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

    So wie ich die Sache seh kann ich der Ollen nun SGB §10 Abs 2 Satz 3 unter die Nase halten.

    Ich hätte gerne nur die gesetzliche Definition zu "Schul- oder Berufsausbildung", also dass auch ein Studium darunter fällt, falls dir mir mit sonem Spruch ankommt. Bei WIKI stehts ja als Beispiel, im Gesetz leider nicht, daher meine Frage.

    In welchem Gesetz finde ich die Definition zu "Schul- und Berufsausbildung"

    #2
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html



    edit: ich nap ist ja genau deine quelle :D

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      #3
      Ich weiss zwar nicht warum du nun aus dem Gleichen Text zitierst wie ich, aber mir ging es eigentlich wie fett markiert darum, wo ich die Definition zu "Schul- und Berufsausbildung" finde.

      Edit: Chch^^ Ja vllt findeste auch zu meinem Problem was :)

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        #4
        Der Begriff wird nicht legaldefiniert, sondern bedarf der Auslegung. In Rechtsprechung und Lehre verfestigen sich dann bestimmte Definitionen.

        Was ich auf die Schnelle gefunden habe.

        "Unter Berufsausbildung im Sinne der Vorschrift ist eine geschlossene Ausbildung für einen künftigen Lebensberuf zu verstehen, die die Arbeitskraft und Arbeitszeit des Kindes im Wesentlichen in Anspruch nimmt. Dabei umfasst die Berufsausbildung sowohl den theoretischen Unterricht - selbstverständlich auch ein Studium - als auch die Unterweisung in der Praxis." jurisPK-SGB V / Felix, 2006, SGB V § 10 Rn. 22.

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          #5
          Moin,

          eine Legaldefinition in irgendwelchen Gesetzestexten zu "Schul- und Berufsausbildung" habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden (wird es in der Form höchstwahrscheinlich auch nicht geben), aber dieser Link könnte interessant für dich sein.



          Wenn man das ganze jetzt jedoch am Wortlaut "BERUF"sausbildung auslegt, ist da mit Sicherheit auch das Studium darunterzuverstehen, da du mit deinem Abschluss in der Lage bist, sofort einen Job anzunehmen.
          Außerdem wird das Studium hin und wieder auch als Erstausbildung bezeichnet, falls man vorher keine wirkliche Berufsausbildung abgeschlossen hat.
          Jetzt stellen sich mir aber noch zwei Fragen: Warst du während deiner Ausbildung PRIVAT oder weiterhin bei der AOK versichert (dort aber alleine)? Falls du privat versichert warst, müsstest du eigentlich einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. War das der Fall?
          Wenn ja, dann sieht das ganze Ding nämlich ganz anders aus.. :) Ansonsten würde ich deinen Ausführungen zustimmen.

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            #6
            Nein ich war Kassenversichert, jedoch nicht bei der AOK weil mir die damals zu teuer war. Das war noch die Zeit kurz vor dem einheitlichen Satz.
            Erst- und Zweitausbildung spielen eigentlich keine Rolle in diesem Gesetz. sonst könnte man auch argumentieren, ich musste Zivi machen, daruch konnte ich meine Berufsausbildung später beginnen und dadurch wiederum mein Studium später.
            Naja ich wers Montag noch einmal versuchen mit den Infos die ich bisher erhalten habe in der Hoffnung, dass es dann funktioniert. Danke schon mal. :)

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              #7
              dein zivi hat die aufnahme deines studiums nicht hinausgezögert, da du dich dazu entschlossen hast davor eine berufsausbildung anzufangen, deshalb stehen studium und zivi nicht im direkten zusammenhang --> keine verlängerung möglich

              das ist die kurzfassung :)

              als begründung kommt der bereits von die aufgeführte §10 abs 2 Nr 3 V in betracht und zur bekräftigung könnte imho auch nach das Rundschreiben 88c zu §10V Tit. 2.4.2.3 abs 1 genommen werden

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                #8
                Kannst du mir sagen wo man dieses Rundschreiben findet, auf der AOK Seite gibt es das nicht, google hilft mir auch nicht weiter.

                Mein Lebensplan war die Ausbildung zu machen und dann das Studium
                Dann kam der Staat und hat mich eingezogen, das heisst mein Plan hat sich verschoben. in dem § Steht doch nix von erst und zweitausbildung. könnteste das mal begründen was du sagst.

                http://www.studenten-private-krankenversicherung.de/pages/fragen/fallgruppen/student-ab-25.php

                "Nur wenn Sie in der Zeit zwischen Abi und Studium Ihren Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet haben, wird die Familienversicherung für die Dauer dieser abgeleisteten Monate verlängert."

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                  #9
                  Mein Streit mit der Krankenkasse ist noch immer nicht vom Tisch und die versuchen alles mich nicht weiter versichern zu müssen.

                  Nun bin ich auf diesen Fall http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,401901 gestoßen, der meinem sehr ähnelt.

                  Da hat das Mitglied der Krankenkasse gewonnen unter dem Aktenzeichen S 8 KR 3372/06. Leider fehlen sonstige Informationen, man kann nur vermuten, dass es am Sozialgericht Konstanz erarbeitet wurde.

                  Kann mir jemand sagen wie ich einsicht in diesen Fall bekommen könnte, das wäre sehr hilfreich. Danke schoma ;)

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