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    #16
    Zitat von overkill
    Ich stelle einfach mal die Erziehung des kleinen Bengels in Frage. Srsly, ich kenne keine Familie, bei denen der 12jährige Sohn irgendwelche Sachen leecht. Weder per Torrent noch sonst was.

    Davon abgesehen: Torrent ... sagt alles. Strafe ist noch viel zu mild. Ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, da die geforderte Summe ja nun alles andere als gering ist. Dort wird man dir denke ich zuverlässlich helfen können.
    wenn ich daran denke das ich mit 13 angefangen habe im netz zu stöbern und das ein oder andere zu downloaden ohne nachzudenken, dann kann das n 12 jähriger sicherlich auch allemal ... bloß gut das es bei mir nie zu sowas kam ;)

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      #17
      1. Eine Unterlassungserklärung kann schon aus ihrer Natur heraus nicht rückwirkend gelten. Denn in einer solchen wird sich ja verpflichtet in Zukunft ein bestimmtes rechtsverletzendes Verhalten zu unterlassen.

      2. NIEMALS die zugeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben. NUR DANN entstehen nämlich die hohen Abmahngebühren (rechtlich gesehen ist das Entwerfen der Erklärung durch den abmahnenden Anwalt nämlich eine Geschäftsführung ohne Auftrag).

      3. Stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (kann man überall im Netz ziehen). Damit "erfüllt" man dann den Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers ohne zugleich die massiven Kosten zu haben.

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        #18
        Danke für die Hilfe.

        Werden mal eine eigene Unterlassungserklärung aufsetzen und versuchen das Bußgeld ein bisschen zu drücken.

        Kann zu.

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          #19
          viel glück dabei, vllt kommst du ja auch mit weniger davon.

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