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Uni Rechtfrage

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    Uni Rechtfrage

    Hallo,

    kurze rechtliche Frage.

    Angenommen ich muss für ein Seminar (Uni) eine Ausarbeitung schreiben und der Dozent sagt mündlich während des Seminars eine Seitenzahl, welche als Richtlinie gilt - beispielsweise fünf Seiten. Im offiziellen Handout, welches schon vor dem Beginn der Vorlesungszeit hochgeladen wurde, steht aber keine Seitenzahl.

    Was gilt nun, das mündliche vom Dozenten oder das schriftliche Handout?

    #2
    Erstes Semester?

    Der Dozent hat immer Recht, denn er bewertet.

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      #3
      Ich würde einfach Schriftgröße 50 einstellen, wenn er sich beschwert geh vor Gericht, in der Richtlinie steht ja nix ..

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        #4
        schreib halt 5 seiten oder frag noch einmal den dozenten.. was sollen wir dir denn jetzt sagen? im handout is anscheinend nix angegeben und wir kennen deinen dozenten wohl eher nicht

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          #5
          Schreib 1 Seite und weise ihn nett darauf hin, dass du auf mündliche Vereinbarungen, Handschläge etc.pp keinen Wert legst.

          Video von der Aktion aber nicht vergessen!


          Wenn dann am Semester Ende hinter deiner Matr.Nr beim Prüfungsaushang "nicht zugelassen" steht, weißt du, obs geklappt hat oder nicht.

          thx one_shot, so konkret wollte ich es nicht sagen :)

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            #6
            Zitat von Uli
            Erstes Semester?

            Der Dozent hat immer Recht, denn er bewertet.
            Darum geht es nicht, der Dozent hat das Handout ja auch gemacht, also stehen zwei Aussagen gegeneinander. Aber eigentlich zählt doch das schriftliche, oder?

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              #7
              du willst doch jetzt, dass wir dir sagen, deine 2 1/2 seiten reichen, obwohl er meinte, es sollen ca 5 sein, oder?

              anderen sinn sehe ich in dem thread hier nicht da:
              Zitat von aimi
              schreib halt 5 seiten oder frag noch einmal den dozenten.. was sollen wir dir denn jetzt sagen? im handout is anscheinend nix angegeben und wir kennen deinen dozenten wohl eher nicht

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                #8
                Die Aussagen stehen doch garnicht gegeneinander?! Fünf Seiten gegen keine Aussage zur Anzahl. In unseren FSB z.B. steht auch nicht, wie viele Seiten eine bestimmte Modulprüfung braucht.

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                  #9
                  Zitat von Uli
                  Erstes Semester?

                  Der Dozent hat immer Recht, denn er bewertet.
                  Genau... nicht.

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                    #10
                    Keine Angabe bedeutet aber auch nicht, dass es nur 1, 2 oder 3 Seiten sein sollen/dürfen. Der Prof hat dir (freundlicherweise) seinen Bewertungsmaßstab genannt und dieser besagt wohl, dass eine gute Note erst bei 5 Seiten erreicht werden kann. Wenn du dann halt nur 2 abgibst, bekommst du eben keine gute Note. Ist doch ganz einfach!

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                      #11
                      schreib dem dozenten ne mail und frag nach?? so schwer kann das nicht sein...
                      heutzutage ist aber auch niemand mehr selbstständig genug für irgendeinen kleinscheiß.

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                        #12
                        Wenn du schon in irgendwelchen Gesezen/Regeln ausreden suchst, damit du weniger schreiben musst, solltest du dir wirklich überlegen ob studieren das richtige für dich ist.

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                          #13
                          Zitat von CLINKZ
                          schreib dem dozenten ne mail und frag nach?? so schwer kann das nicht sein...
                          heutzutage ist aber auch niemand mehr selbstständig genug für irgendeinen kleinscheiß.
                          Da freut sich der Dozent bestimmt. Solche E-Mails werden immer gerne beantwortet, vorallem, wenn er in der Vorlesung schon ne Seitenzahl gesagt hat.

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                            #14
                            Zitat von Fred Hurt
                            Zitat von CLINKZ
                            schreib dem dozenten ne mail und frag nach?? so schwer kann das nicht sein...
                            heutzutage ist aber auch niemand mehr selbstständig genug für irgendeinen kleinscheiß.
                            Da freut sich der Dozent bestimmt. Solche E-Mails werden immer gerne beantwortet, vorallem, wenn er in der Vorlesung schon ne Seitenzahl gesagt hat.
                            tut mir Leid für deine Uni, dass der Dozent solche Infos nicht per Mail weitergibt o.O
                            und wenn nach 3 tagen keine antwort im posteingang, kann man immer noch zur Sprechstunde gehen oder irgendeinen WisMi fragen.....

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                              #15
                              Zitat von Fred Hurt
                              Zitat von CLINKZ
                              schreib dem dozenten ne mail und frag nach?? so schwer kann das nicht sein...
                              heutzutage ist aber auch niemand mehr selbstständig genug für irgendeinen kleinscheiß.
                              Da freut sich der Dozent bestimmt. Solche E-Mails werden immer gerne beantwortet, vorallem, wenn er in der Vorlesung schon ne Seitenzahl gesagt hat.
                              Egal? Man kann in der Mail auch noch wesentliche andere Dinge klären. Was will er in dem Thema hören, worauf legt er wert, gibt es eventuelle vorgegebene Quellen..wat weiß ich.

                              Wenn es für ihn nicht klar ist bzw. es sich nicht genau aus dem Handout ergibt, wird der Prof ihn wohl kaum direkt disqualifizieren. Ich hab auch meinen Profs immer mal ne Mail geschrieben, solang man die höflich formuliert, hat sich bis jetzt noch niemand beschwert. Zumal die auch oft von den Hilfskräften beantwortet werden.

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