Hallo,
kurze rechtliche Frage.
Angenommen ich muss für ein Seminar (Uni) eine Ausarbeitung schreiben und der Dozent sagt mündlich während des Seminars eine Seitenzahl, welche als Richtlinie gilt - beispielsweise fünf Seiten. Im offiziellen Handout, welches schon vor dem Beginn der Vorlesungszeit hochgeladen wurde, steht aber keine Seitenzahl.
Was gilt nun, das mündliche vom Dozenten oder das schriftliche Handout?
kurze rechtliche Frage.
Angenommen ich muss für ein Seminar (Uni) eine Ausarbeitung schreiben und der Dozent sagt mündlich während des Seminars eine Seitenzahl, welche als Richtlinie gilt - beispielsweise fünf Seiten. Im offiziellen Handout, welches schon vor dem Beginn der Vorlesungszeit hochgeladen wurde, steht aber keine Seitenzahl.
Was gilt nun, das mündliche vom Dozenten oder das schriftliche Handout?
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