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JURA: Völkerrecht im Verwaltungsprozess

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    JURA: Völkerrecht im Verwaltungsprozess

    Hey, kann man im Rahmen einer Anefechtungsklage im Verwaltungsprozess auch Verstöße gegen das Völkerrecht prüfen? Oder ist das ausgeschlossen, da nur Staaten Rechtssubjekte i.S.d. Völkerrechts sein können?

    Geht um einen Holländer in Holland!, der sich gegen eine Baugenehmigung für eine Anlage auf seinem deutschen Nachbargrundstück wehren will.

    Geht um Immissionen und pipapo.

    lg

    #2
    Was hat das denn mit Völkerrecht zu tun ?

    edit: Er hat ein Grundstück in NL ?

    Kommentar


      #3
      Also ich verstehs mal so, dass der Holländer von Immissionen des deutschen Grundstücks belastet ist...

      Bei den Drittklagen brauchste ja, da keine Adressatentheorie, ne drittschützende Norm.
      Wenn jetzt diese drittschützende Norm darauf angelegt ist den Einzelnen vor Gefahren zu schützen, die vor Ländergrenzen keinen Halt machen, etwa Atomstrahlung, und eine grenzüberschreitende Interpretation der Norm (BVerwG) möglich ist musste halt folgenden Streit aufmachen:

      Verstößt das gg. das Territorialitätsprinzip, wenn deutsches Umweltrecht auch Ausländer schützt? Hab jetzt kB das genau nachzulesen musst scho selber machen, ist ja deine Hausarbeit ;-)

      Und dann halt noch inwieweit ne völkerrechtsfreundliche Auslegung der Schutznorm zugunsten einer Klagebefugnis für Ausländer taugt oder ob man aus dem Grundsatz, weil schwammig, nix herleiten kann.

      Vlt. kann ja noch n anderer rm-jurist seine Meinung äußern, ich bin nicht so der Verwaltungsrechtfan ;)

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