Zitat von king biscuit
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Keine Ankündigung bisher.
fristlose kündigung
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Naja schlechtes betriebsklima, ständiger druck und eventuell Willkür bei Entscheidungen sind schon triftige gründe und können zu einer psychischen Belastung Erkrankung führen. An deiner stelle würde ich mich trotzdem vorher um einen neuen Job kümmern. Von Gehalt auf Hartz V zu rutschen ist sicher ziemlich schwierig.
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in deinem arbeitsvertrag wird doch wohl was stehen bzgl. kündigungsfrist von deiner seite oder? meist 4 wochen zum ende des monats oder so, und dann nehm halt dein urlaub, den darf dir der arbeitgeber eigendlich nicht ablehnen...
oder halt aufhebungsvertag, aber such dir erst einen neuen job, wenn du von dir aus kündigst bist du erstmal 3 monate bei ALG 1 gesperrt und das suckt....
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jeder vernünftige strebt eine einvernehmliche aufhebung des arbeitsverhältnisses an oder hält sich an die fristen. alles andere wirft meist ein schlechtes bild auf dich bei der jobsucheZitat von traumfrau Mrs. Akündige und lass dich halt krank schreiben solange die kündigungsfrist gilt so machts halt jeder vernünftige =D
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Das würde ich eher nicht tun IceMan, denn wer selbst Anlass zur Lösung des Arbeitsverhältnisses gibt, wird auch mit einer Sperrzeit für das ALG I belegt. Auch bei Aufhebungsverträgen ist das idR der Fall, von Sonderkonstellationen mal abgesehen.
Ansonsten kann grds. auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn die Vss. des § 626 BGB vorliegen. Die Absicht den Arbeitsplatz zu wechseln reicht dafür nicht. Ein wichtiger Grund idS wäre zB ne grobe Beleidigung durch den AG oder Lohnrückstände.
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ich will gar kein alg oder sonst was hab genug gespartes um gut und gerne 2-3 jahre nichts zutun. es geht einfach darum das ich meinen jetztigen job nicht mehr machen will und auch nicht mehr lange machen kann wenn es so weiter geht! ich bin jetzt 23 um meine zukunft oder sonst was mach ich mir keine gedanken arbeit gibt es immer.Zitat von peppoDas würde ich eher nicht tun IceMan, denn wer selbst Anlass zur Lösung des Arbeitsverhältnisses gibt, wird auch mit einer Sperrzeit für das ALG I belegt. Auch bei Aufhebungsverträgen ist das idR der Fall, von Sonderkonstellationen mal abgesehen.
Ansonsten kann grds. auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn die Vss. des § 626 BGB vorliegen. Die Absicht den Arbeitsplatz zu wechseln reicht dafür nicht. Ein wichtiger Grund idS wäre zB ne grobe Beleidigung durch den AG oder Lohnrückstände.
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die leute die schreiben "bau scheiße" "benimm dich dumm" etc., wie bescheuert seit ihr eigentlich? er hat keine lust mehr, die firma hat sich scheinbar nicht scheiße ihm gegenüber verhalten! kommt mal klar auf euer leben und sucht mal euer verloren gegangenes pflichtbewusstsein! echt krasser fremdschämfaktor wenn man sowas lesen muss.
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