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"In Deutschland wird MDPV noch nicht vom BtMG erfasst, der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel hat der Bundesregierung jedoch empfohlen, es in die Anlage II des BtMG aufzunehmen. Der Umgang mit dieser Substanz ist insofern noch nicht nach dem BtMG strafbar."
deine chance. hör auf mit dem scheiss und hol dir hilfe :E
warum ich seit einem jahr fast täglich MDPV zu mir nehme??? da ich sonst mit dem stoff in der schule nicht klarkomme
der druck auf dem gymnasium ist einfach viel zu hoch für mich
warum du einen solchen thread eröffnest...
das macht mich traurig.
warum ich seit 2 wochen fast täglich MDPV zu mir nehme??? da ich sonst mit dem stoff in der schule nicht klarkomme
der druck auf dem gymnasium ist einfach viel zu hoch für mich
Ok, ab hier wurde der Trollversuch zu offensichtlich. Druck am Gymnasium, hahahahaha. :D:D:D
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