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und hier gehts ums Studi-BAföG

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    und hier gehts ums Studi-BAföG

    hi, ja ich weiß, dass ich auch einfach das BAföG-Amt fragen könnte, aber mich interessiert auch eure Meinung dazu.

    Folgendes: bekomme seit WS11 Bafög, welches bis WS12 bewilligt ist. Ich studiere in 500km Entfernung zu meiner Heimat, in die ich nun wieder zurückziehe, weil ich mit der Gesamtsituation in der Uni-Stadt nicht zufrieden bin, da keine Anwesenheitspflicht, will ich nur zu den Klausuren in die Stadt fahren.
    Nun ist es aber so, dass ich evtl. in meiner Heimatstadt was neues studieren will, weil es auch bisschen dämlich ist in einer anderen Stadt zu wohnen, fern ab der eigenen Uni.
    Weiter wohnte ich alleine und ziehe jetzt des Geldes wegen ins Elternhaus. Da ich "ehrlich" bin, wollte ich Bafög für die zeit nicht annehmen, aber da es schon bewilligt ist, bekomm ich es auch die Zeit über.

    Wenn ich nun nach dem SW12 mich entscheide, was anderes zu studieren, (nach dem 2. Semester), denkt ihr es könnte probleme mit dem BAföG-Wechsel geben? Wirkt ja bisschen komisch, erst aus der Stadt wegziehen, weiter dort studieren und dann einfach in der neuen Stadt neuanfangen zu studieren? Habe 3/7 klausuren aus dem 1. Semester geschoben, 4/7 also mitgeschrieben. im 2. Sem. muss ich nur 1 schreiben, die ich evtl. auch schieben will, weil ich die Module eh nicht brauche. Zudem fallen meine geschobenen klausuren aus dem 1. Sem. evtl. auf die Zeit nachdem Zulassungsbescheide verschickt werden, so dass ich die nicht mehr mitschreibe, weil ich dann schon gewechselt sein könnte.

    Auch wenn ich es nicht so plane, könnte man den verdacht habe, dass ich nur studiere um bafög zu kassieren, obwohl mir schon lange klar ist, dass ich wechseln möchte?

    #2
    Wechseln ist bis Ende des dritten Semesters möglich ohne den Förderungsanspruch zu verlieren (die geförderten Semester werden bei der Regelstudienzeit des neuen Studiengangs angerechnet). Alle die danach Wechseln verlieren den Förderungsanspruch, außer der Wechsel geschieht aus schwerwiegenden Gründen (Totalschaden im Knie beim Sportstudenten o.ä.).

    Wenn du das Bafög brauchst um die Wohnung in deiner Unistadt zu finanzieren, weil du die erst später kündigen kannst(oder so), solltest du die Prüfungen mitschreiben oder dich zumindest dazu anmelden und mit Erhalt der Zulassung an der neuen Uni wieder abmelden, sodass du gegenüber des Bafögamts noch immer nen Nachweis über die "Ernsthaftigkeit" deiner Studienbemühungen hast. Wenn du das Geld aber nicht brauchst, melde dich beim Bafögamt, die Zeit die du jetzt nicht gefördert wirst (SoSe beginnt am 1.4.?) kannst du bei deinem neuen Studiengang gefördert werden.

    Angaben ohne Gewähr :>

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      #3
      hätte auch mal ne frage zum bafög, lese im internet zu viel unterschiedliche antworten, vill gibt es hier ja ein paar experten.

      Wird der unterhalt ( väterlicher seits, eltern getrennt ) vom bafög abgezogen?

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        #4
        wieso hat sich denn dein Vater scheiden lassen und natürlich pics von Mutter oder Schwester, sonst keine Hilfe

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          #5
          Zitat von Nukular
          wieso hat sich denn dein Vater scheiden lassen und natürlich pics von Mutter oder Schwester, sonst keine Hilfe
          bist du es papi???

          jetzt im ernst, einer nen plan?

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