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Hasskriminalität & Gesinnungsstrafrecht

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    #16
    Zitat von lewis
    rautiere dich, ollie. finde dieses diskriminierungsgerede ziemlich einseitig und eine gefahr in sich bergend. man merkt ja schon an allen ecken und enden, dass man nicht mehr kontrovers sein darf. so eine pseudo-homogensierung der gesellschaft birgt für mich erst das risiko, dass hass im verborgenen heranwächst. meinungen an sich sollte man nicht tabuisieren, sondern eine offene diskussion darüber ermöglichen.
    und dazu dein ava. weltklasse :D

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      #17
      Zitat von KarloderKater
      Warum wird da immer nur von Fremdenfeindlichkeit gesprochen? Was ist mit Inländerfeindlichkeit?
      Richtig lesen wäre vom Vorteil , bevor du deine Parolen auspackst.

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        #18
        Ich finde auf Verbrechen aus Hass sollte eine lebenslange Freiheitsstrafe stehen. Denn wer ein Verbrechen begeht das nicht ausschließlich dazu dient, sich, seine Familie, Religion oder Ehre zu verteidigen oder um sich einen Vorteil zu beschaffen (Diebstahl, Ehrenmord usw), der hat es einfach nicht anders verdient. Ich finde es halt nicht in Ordnung, wenn Deutsche Ausländer angreifen, weil sie Ausländer sind oder wenn farbige Mitmenschen andersfarbige angreifen, weil sie sich durch ihre bloße Anwesenheit benachteiligt fühlen.
        Finde es schon in Ordnung, wenn man sich da für eine härtere Rechtssprechung einsetzt!

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          #19
          Zitat von liebessaft
          Ich finde auf Verbrechen aus Hass sollte eine lebenslange Freiheitsstrafe stehen. Denn wer ein Verbrechen begeht das nicht ausschließlich dazu dient, sich, seine Familie, Religion oder Ehre zu verteidigen oder um sich einen Vorteil zu beschaffen (Diebstahl, Ehrenmord usw), der hat es einfach nicht anders verdient. Ich finde es halt nicht in Ordnung, wenn Deutsche Ausländer angreifen, weil sie Ausländer sind oder wenn farbige Mitmenschen andersfarbige angreifen, weil sie sich durch ihre bloße Anwesenheit benachteiligt fühlen.
          Finde es schon in Ordnung, wenn man sich da für eine härtere Rechtssprechung einsetzt!
          wtf? troll?

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            #20
            Zitat von liebessaft
            Ich finde auf Verbrechen aus Hass sollte eine lebenslange Freiheitsstrafe stehen. Denn wer ein Verbrechen begeht das nicht ausschließlich dazu dient, sich, seine Familie, Religion oder Ehre zu verteidigen oder um sich einen Vorteil zu beschaffen (Diebstahl, Ehrenmord usw), der hat es einfach nicht anders verdient. Ich finde es halt nicht in Ordnung, wenn Deutsche Ausländer angreifen, weil sie Ausländer sind oder wenn farbige Mitmenschen andersfarbige angreifen, weil sie sich durch ihre bloße Anwesenheit benachteiligt fühlen.
            Finde es schon in Ordnung, wenn man sich da für eine härtere Rechtssprechung einsetzt!
            Können wir ja froh sein, dass du das nicht zu entscheiden hast, wann was von wem gemacht werden darf.
            Mehr sag ich jetzt besser nicht dazu bevor es wieder ungerechtfertigen Ärger mit irgendwelchen Admins gibt.
            Wenn ich was zu sagen hätte, dann wär deine Aussage schon ne Drohung an die Allgemeinheit, da du sogar aufzählst wann du Gesetze brechen würdest und sogar für dich Mord in Frage käme.

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              #21
              Zitat von T33K3SS3LCH3N
              Zitat von Der Ollie
              Und wenn wir jetzt mit Diskriminierung als strafschärfenden Umstand anfangen, dann öffnet das Tür und Tor zu weiteren, immer tiefgreifenderen Maßnahmen. Das gilt es zu verhindern, denn so etwas gab es bei uns schon einmal vor knapp 75 Jahren.
              Es wird hier ja auch nicht die Besinnung bestraft, sondern eine eindeutige Straftat in der das Motiv eine Rolle spielt. Genau so wie auch jetzt schon bei vielen Straftaten nach Motiv und Durchführung entschieden wird (...aus niederen Beweggründen). Ich glaube doch dass wir uns ja soweit sogar darauf einigen konnten, dass Fremdenhass ein niederer Beweggrund ist.
              Sicher ist diese Regelung des § 211 StGB richtig und wichtig. Der § 211 StGB zeichnet sich durch subjektive, den Täter betreffende, und objektive, die Tat betreffende Merkmale aus. Insofern wurde gegenüber dem einfachen Totschlag die besondere schwere der Schuld kodifiziert, die der Täter bei Erfüllung der Merkmale aufweist.

              Sicher ist es dem StGB nicht fremd, bestimmte Gesinnungen des Täters (wie eben beim § 211 StGB) zu berücksichtigen. Dabei muss man aber beachten, dass diese Berücksichtigung auf Tatbestandsebene stattfindet und nicht, wie dieser neue Gesetzesvorschlag das konstruiert, bei der Strafzumessung.

              So kann es dazu führen, dass der bloße Begleitumstand einer ausländerfeindlichen Gesinnung, die sich in der Tat selbst jedoch absolut nicht widerspiegelte, zu einer höheren Strafzumessung führen kann. Wer grundsätzlich rassistisch eingestellt ist, dieser Umstand jedoch gar nicht in der Tat selbst zu tragen gekommen ist, darf nicht (sic!) allein wegen dieser grundsätzlichen Gesinnung schwerer bestraft werden, denn hier überwiegt das Unrecht gegenüber einer Tat ohne diesen Hintergrund nicht.

              Ich will damit sagen, dass diese Regelung dazu missbraucht werden könnte bzw. sogar direkt anfällig dafür ist, immer mehr Nebenschauplätze im Verfahren zu eröffnen, die mit der eigentlichen Tatschuld absolut nichts mehr zu tun haben!

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                #22
                Grundsätzlich stimme ich hier mit dir überein. Allerdings sehe ich hier nicht das Gesinnungen bestraft werden sondern Taten. Da sollte man unterscheiden. An die Pfosten die nun mit "Inländerfeindlichkeit" und so nen Quatsch kommen, hat nichts damit zutun kann auf beiden Seiten in alle Richtungen angewandt werden.

                Aufgrund meiner Ausbildung sehe ich aber nicht, wie du Ollie, den Rechtsstaat unbedingt an die Demokratie geknüpft. Höchstens noch in der frage von gewähren und garantieren von Rechten. Allerdings geht das hier zu weit und wird ja nochimmer heiß in gewissen Disziplinen diskutiert, gerade was dann noch die Rechtfertigung der Demokratie angeht. Wo ich eigentlich drauf hinaus will, bitte nicht immer dieses extrem westlich geprägte Bild von Rechtsstaat und co. Und nun bitte komm mir keiner mit Menschenrechten hintern Ofen vor. Menschenrechte in sich und gerade die Durchsetzung dieser sind mehr als Paradox. Weiter wird in Rechts- und Politikwissenschaften noch immer Diskutiert ob Menschenrechte wirkliche Rechte sind, also im Sinne wie wir unser Recht und Gesetz haben (Verfassung z.B.) oder diese, gerade aufgrund der Formulierung wie Probleme in ihnen selbst und natürlich auch die Frage wann ist ein Mensch sozial ein Mensch (ja jeder denkt er kanns beantworten dachte ich und der Rest des Seminars auch, Pustekuchen), eben doch mehr Leitlinien sind.

                Aber wie gesagt ich schweife ab, es spielt halt nur in meinen Augen mehr mit rein.

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                  #23
                  Zitat von Der Ollie
                  So kann es dazu führen, dass der bloße Begleitumstand einer ausländerfeindlichen Gesinnung, die sich in der Tat selbst jedoch absolut nicht widerspiegelte, zu einer höheren Strafzumessung führen kann. Wer grundsätzlich rassistisch eingestellt ist, dieser Umstand jedoch gar nicht in der Tat selbst zu tragen gekommen ist, darf nicht (sic!) allein wegen dieser grundsätzlichen Gesinnung schwerer bestraft werden, denn hier überwiegt das Unrecht gegenüber einer Tat ohne diesen Hintergrund nicht.
                  Ist dem so? §46 (welcher ja offenbar verändert werden soll) drückt sich doch meines Erachtens nach immer in Relation zur Tat aus.

                  Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab.
                  In Anbetracht der darauf aufgezählten Dinge scheint es doch wirklich nur um solche Umstände zu handeln, die etwas mit der moralischen Bewertung der Tat zu tun haben, oder nicht?

                  Oder (die einzige Unsicherheit die ich hier gerade feststellen kann) soll Folgendes auch ganz anderes beinhalten:
                  das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
                  Soll unter Vorleben auch z.B. "ist ein netter Typ, dient der Gesellschaft im Ehrenamt" und so etwas absolut berücksichtigt werden, im Sinne von "kriegst 20% weniger Strafe weil du so ein Altruist bist"?
                  Oder wird das wiederum auf das Tatmotiv angewandt im Sinne von "So ein netter Mensch begeht so ein Verbrechen nicht ohne triftiges Motiv" und steht damit wieder indirekt in Relation zur Tat?

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                    #24
                    Zitat von T33K3SS3LCH3N
                    Zitat von Der Ollie
                    So kann es dazu führen, dass der bloße Begleitumstand einer ausländerfeindlichen Gesinnung, die sich in der Tat selbst jedoch absolut nicht widerspiegelte, zu einer höheren Strafzumessung führen kann. Wer grundsätzlich rassistisch eingestellt ist, dieser Umstand jedoch gar nicht in der Tat selbst zu tragen gekommen ist, darf nicht (sic!) allein wegen dieser grundsätzlichen Gesinnung schwerer bestraft werden, denn hier überwiegt das Unrecht gegenüber einer Tat ohne diesen Hintergrund nicht.
                    Ist dem so? §46 (welcher ja offenbar verändert werden soll) drückt sich doch meines Erachtens nach immer in Relation zur Tat aus.

                    "Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:"

                    In Anbetracht der darauf aufgezählten Dinge scheint es doch wirklich nur um solche Umstände zu handeln, die etwas mit der moralischen Bewertung der Tat zu tun haben, oder nicht?

                    Oder -einzige Unsicherheit die ich hier gerade feststellen kann- soll folgendes auch ganz anderes beinhalten:"das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse".
                    Soll unter Vorleben auch z.B. "ist ein netter Typ, dient der Gesellschaft im Ehrenamt" und so etwas absolut berücksichtigt werden?
                    Oder wird das wiederum auf das Tatmotiv angewandt im Sinne von "So ein netter Mensch begeht so ein Verbrechen nicht ohne triftiges Motiv" und steht damit wieder indirekt in Relation zur Tat?

                    Also der Passus soll ja hinter "Die Beweggründe und Ziele des Täters" eingefügt werden. Das spricht für eine besondere Betonung und Hervorhebung des subjektiven Tatbestands, also der Vorstellungen, des Willens, des Vorsatzes des Täters.
                    Nun ist man immer darum bemüht, die Tat möglichst objektiv zu erfassen. Anstelle primär nach: "Wie wollte der Täter handeln?" wird nach "Wie hat der Täter gehandelt?" gefragt und dann erst subjektive Elemente mit einbezogen.
                    Und dieser neue Gesetzesentwurf ist da wirklich eine sehr, sehr grenzwertige Geschichte - nicht zuletzt haben sich bereits mehrere Bundesländer an einem solchen Gesetzesentwurf versucht.

                    Denn wenn ich nun einen Gesetzgeber habe, der besonderen Wert auf die Auskleidung der subjektiven Tatseite legt, dann ist es für mich sehr fraglich, ob dieser Gesetzgeber sich überhaupt dessen bewusst ist, was er da macht. Denn indem er da an dem § 46 StGB rumfingert, wird er zu einen wertend dahingehend tätig, dass er der subjektiven Tatkomponente mittelbar besondere Bedeutung zumisst, was der Rechtsprechung ein Signal gibt, und zum anderen wie schon erwähnt Tür und Tor für weitere Ergänzungen hin zur subjektiven Tatkomponente gibt. Wie oben gesagt, ist diese Vorgehensweise absolut unerwünscht. Die Schuld des Täters bemisst sich vorrangig nach objektiven Kriterien, nicht nach Gesinnung.

                    //e: Ich glaube der Nebensatz über Vorleben und wirtschaftliche Verhältnisse spielt vor allem bei Vorstrafen eine Rolle und eventuell bei Diebstahl, Drogenhandel, etc. Ich hatte vorgestern oder gestern eine Akte in der Hand, in der das Amtsgericht mildernd berücksichtigt hat, dass der Täter zur Tatbegehung (Handel mit Kokain) primär durch seine miserablen finanziellen Verhältnisse getrieben wurde und es ihm nur darum ging, seine Schuldner zu befriedigen.

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                      #25
                      Hast du Quellen/links zu diesen Stimmen, die laut werden? Habe davon noch gar nichts mitbekommen.

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                        #26
                        Zitat von KarloderKater
                        Hast du Quellen/links zu diesen Stimmen, die laut werden? Habe davon noch gar nichts mitbekommen.
                        Stehen gleich im OP.

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                          #27
                          Zitat von akkiskiske
                          wenn ich noch ein son geschwollenen text von ollie lesen muss schieß ich mir selbst innen sack wegen des hasses und so

                          amen

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