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Hasskriminalität & Gesinnungsstrafrecht

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    Hasskriminalität & Gesinnungsstrafrecht

    Guten Abend,

    nun werden seit Anfang des Jahres die Stimmen, die eine Änderung des Strafgesetzbuches fordern, immer lauter. Hasskriminalität - eingedeutscht aus dem in den USA anerkannten "hate crime" - soll nun auch hierzulande eine größere Bedeutung zugemessen werden.
    Zu diesem Zweck soll nun der § 46 StGB, betreffend die Strafzumessung im Absatz 2 Satz 2 um die Worte: "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" ergänzt werden.

    Begründet wird all das damit, das Strafrecht müsse deutlicher Stellung zu Verbrechen beziehen, die sich gegen eine Person allein wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, etc. richten. Gerade an der Stelle des § 46 StGB müsse ein "deutliches Zeichen" gesetzt werden, dass hassgeleitete Motive ein strafschärfender Umstand sind.


    Ich halte die komplette Diskussion für absoluten Humbug. Es bestehen gewiss weit größere Streitpunkte im Strafrecht, zu denen eine Klarstellung des Gesetzgebers mehr als nur wünschenswert wäre - denn um mehr geht es hier nicht. Und dessen ist man sich auch bewusst: "Zwar können die Gerichte im Rahmen der Strafzumessung bereits jetzt hassgeleitete Motive des Täters strafschärfend berücksichtigen. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung, durch die auch der erhöhte Unwertgehalt, der sich aus diesen Motiven für die Tat ergibt, betont wird, fehlt allerdings."

    Hier wird die Rechtsordnung mal wieder als bloßes Politikum verkehrt. In wie vielen Gesetzen soll denn noch auf Diskriminierungsverbote hingewiesen werden?
    Nicht zuletzt wurden auch in den USA heftige Debatten über eine Politisierung des Strafrechts bzw. sogar die Schaffung eines Gesinnungsstrafrechts geführt. Und wenn wir mal nachdenken, etwas Abstand nehmen, dann drängt sich doch auf, dass nun ebendieses gefordert wird: Aufgrund dieses Zusatzes werden nun nicht bloß tatsächliche kriminelle Handlungen bestraft, sondern darüberhinaus Ideen - ein absolutes No-Go der Rechtsordnung seit dem 3. Reich.
    Allein aufgrund dieser Tatsache gehe ich davon aus, dass das potentiell folgende Gesetz garantiert vor der BVerfG landen wird - nebenbei: Examensrelevanz für die Klausuren im öffentlichen Recht dürfte wohl auch gegeben sein.


    Was haltet ihr davon? Ist so eine Ergänzung tatsächlich notwendig? Sind die Bedenken bzgl. eines Gesinnungsstrafrechts unbegründet?


    Quellen:
    - Tagesschau
    - Stern
    - DerWesten/Westdeutsche Allgemeine Zeitung
    - BR Drucks. 26/12

    #2
    Ich stimme dir zu und habe dazu nur zwei Worte zu sagen: Überflüssiger Aktionismus.

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      #3
      Ich denke auch dass deutsche Richter normalerweise derartige Motive genügend berücksichtigen auch wenn ich nicht bewerten kann ob sie sozusagen durch Gesetze dazu gezwungen sind oder dass immernoch Interpretationssache ist. Die Möglichkeit die Klage so auszurichten dass sie im Falle eines "Hate Crimes" das Motiv direkt thematisiert und zwingend Verhandlungssache ist, ist natürlich schon nicht schlecht, ich weiss nicht wie das derzeit aussieht.

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        #4
        Zitat von T33K3SS3LCH3N
        Ich denke auch dass deutsche Richter normalerweise derartige Motive genügend berücksichtigen auch wenn ich nicht bewerten kann ob sie sozusagen durch Gesetze dazu gezwungen sind oder dass immernoch Interpretationssache ist. Die Möglichkeit die Klage so auszurichten dass sie im Falle eines "Hate Crimes" das Motiv direkt thematisiert und zwingend Verhandlungssache ist, ist natürlich schon nicht schlecht, ich weiss nicht wie das derzeit aussieht.
        Das wollte ich eigentlich noch editieren, aber wo dus grad ansprichst:

        Aus dem Gesetzesentwurf lässt sich folgern, dass diese Änderung sich ausschließlich auf ihren klarstellenden Charakter beschränkt. Es ist nicht so, dass derzeit in einschlägigen Verfahren den Richtern "die Hände gebunden" sind. Hier wird nur eine "Aussage des Strafrechts" gefordert: Das Strafrecht soll Stellung zu Diskriminierung beziehen, ohne dass der jetzige Zustand jemals Verurteilungen verhindert oder erschwert hätte. Wie gesagt: Ein bloßes Politikum.


        Und wenn wir jetzt mit Diskriminierung als strafschärfenden Umstand anfangen, dann öffnet das Tür und Tor zu weiteren, immer tiefgreifenderen Maßnahmen. Das gilt es zu verhindern, denn so etwas gab es bei uns schon einmal vor knapp 75 Jahren.

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          #5
          wenn zB der grossteil der nazis in den Untergrund gehen (müssen) wirds recht lustig =)

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            #6
            Warum wird da immer nur von Fremdenfeindlichkeit gesprochen? Was ist mit Inländerfeindlichkeit?

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              #7
              Ich weiß nicht recht. Irgendwie habe ich schon wieder das Gefühl, dass da ohne alle Folgen zu bedenken am Strafrecht verschlimmbessert wird. Bestes Beispiel für Kurzsichtigkeit bei Strafrechtsreformen ist der §244 StGB.

              Ich kenne mich noch nicht wirklich im Sanktionenrecht aus, aber anscheinend spielt die Motivation zur Tat so oder so schon eine Rolle. Mein Professor sagt immer kurze Gesetze sind gute Gesetze. Teilweise ist das StGB noch ein gutes Gesetz. Warum also etwas hinzufügen, was so oder so schon drinsteht. Ich habe so ein Gefühl, dass die Politik ihren Gesetzesentwurf von Rechtsprechung und Lehre direkt um die Ohren gehauen bekommt.

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                #8
                Wie wärs, wenn du das in einem dafür angemessenen bzw. vorgesehenen forum besprichst?! ...

                Ich halte die komplette Diskussion für absoluten Humbug.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Lego
                  Wie wärs, wenn du das in einem dafür angemessenen bzw. vorgesehenen forum besprichst?! ...

                  Ich halte die komplette Diskussion für absoluten Humbug.
                  Oops sorry, werde bei Zeiten den entsprechenden Bild-Artikel dazu verlinken auf dessen Grundlage man sich dann austauschen kann...

                  Das hier ist Tagesgeschehen. Es kam in den Nachrichten, es wird morgen und potentiell über die nächsten Wochen hinweg in mehreren überregionalen Tageszeitungen thematisiert werden und es handelt sich um eine, aus Sicht des Rechts- und Verfassungsstaates wie wir ihn kennen, hochbrisante Angelegenheit.
                  Wenn man sowas schon hier nicht mehr thematisieren darf, dann gute Nacht...

                  //e: NJW hat es? Weiß ich nichts von.

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                    #10
                    Da hat wohl einer ein Abo der NJW geschenkt bekommen...

                    Zum Thema:
                    Je weniger § ein Gesetz hat, desto wunderliche sind die Theorien...
                    Da lob ich mir doch mein BGB und meinen Palandt.

                    €: Finde "hate crime" hört sich recht knorke an. Das sollte man so in den Gesetzestext schreiben anstatt Fremdenfeindlichkeitsdings ähhh bums.

                    Ich bin eh dafür mehr englisch Worte in den deutschen Gesetzestext zu übernehmen, da ich Gesetze normal nur auf englisch lese.

                    €²: Hat wer nen Link zu einer StGB App?
                    €³: fürs Iphone

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                      #11
                      @muffeltjark: Ich meinte eigentlich mit "kurz" die Länge des einzelnen Paragraphen. Vllt sollte ich das nochmal ändern. Gemeint ist: umso kürzer der Paragraph desto höher der Abstraktionsgrad. Gerade hier bieten die alten BGBnormen ein schönes Beispiel. Die neuen sind eher ewig lang.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von KarloderKater
                        Warum wird da immer nur von Fremdenfeindlichkeit gesprochen? Was ist mit Inländerfeindlichkeit?
                        gibt es in deutschland nicht.

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                          #13
                          Zitat von schN
                          @muffeltjark: Ich meinte eigentlich mit "kurz" die Länge des einzelnen Paragraphen. Vllt sollte ich das nochmal ändern. Gemeint ist: umso kürzer der Paragraph desto höher der Abstraktionsgrad. Gerade hier bieten die alten BGBnormen ein schönes Beispiel. Die neuen sind eher ewig lang.
                          Im neuen BGB ist der Gesetzgeber echt geschwätzig geworden. Am besten gefallen mir die schlanken stringenten Vorschriften aus dem GG. Wobei die Verfassungsrechtler die Geschwätzigkeit dann im Diskurs nachholen.

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                            #14
                            Zitat von Der Ollie
                            Und wenn wir jetzt mit Diskriminierung als strafschärfenden Umstand anfangen, dann öffnet das Tür und Tor zu weiteren, immer tiefgreifenderen Maßnahmen. Das gilt es zu verhindern, denn so etwas gab es bei uns schon einmal vor knapp 75 Jahren.
                            Wir konnten uns als (halbwegs) humanistische Demokratie darauf einigen, dass gegen ine Person gerichtete Fremdenhass der rein auf seiner Nationalität, Religion oder ähnlichem beruht (und nicht auf individuellen Eigenschaften einer Person) schlecht ist.

                            Es wird hier ja auch nicht die Besinnung bestraft, sondern eine eindeutige Straftat in der das Motiv eine Rolle spielt. Genau so wie auch jetzt schon bei vielen Straftaten nach Motiv und Durchführung entschieden wird (...aus niederen Beweggründen). Ich glaube doch dass wir uns ja soweit sogar darauf einigen konnten, dass Fremdenhass ein niederer Beweggrund ist.

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                              #15
                              rautiere dich, ollie. finde dieses diskriminierungsgerede ziemlich einseitig und eine gefahr in sich bergend. man merkt ja schon an allen ecken und enden, dass man nicht mehr kontrovers sein darf. so eine pseudo-homogensierung der gesellschaft birgt für mich erst das risiko, dass hass im verborgenen heranwächst. meinungen an sich sollte man nicht tabuisieren, sondern eine offene diskussion darüber ermöglichen.

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