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streit wegen wohnungssuche

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    streit wegen wohnungssuche

    ahoi!

    ich versuchs kurz zu halten...

    also ich habe derzeit ne wohnung welche von der wohnungsbau gmbh verwaltet wird und da ich nun mit meiner freundin zusammenziehen möchte, brauch ich natürlich was größeres. da dacht ich mir, ich wende mich an die wohnungsbau selbst, vllt haben die ja was... in den ersten anläufen war nur käse dabei und nichts, was uns entsprochen hat.

    letzte woche bekam ich dann die nachricht der verwaltung, dass ne wohnung zu besichtigen is. allerdings erst ab märz, da die verwaltung noch keinen schlüssel hatte..
    um uns nicht nur darauf zu verlassen, haben wir nebenher noch weitere anzeigen in der zeitung studiert und ne wohnung gefunden die intressant zu sein schien.
    direkt mal angerufen und für den gestrigen montag nen termin ausgemacht. als ich dann am haus stand war mir klar, dass es die selbe wohung ist, wie die, die mir von der wohnungsbau vorgeschlagen wurde und für die ich am donnerstag nen besichtigungstermin mit denen ausgemacht habe.

    nach der besichtigung hab ich mich dann bei der wohungsbau gemeldet und den termin abgesagt, da ich die wohnung ja keine 2mal besichtigen muss..


    jetzt beginnt der ärger... wir haben uns mit dem vermieter geeinigt und zugesagt. das missfällt der wohungsbau so sehr dass die mir jetzt ärger machen wegen der provision.. begründung: wir haben ja einen termin zur besichtigung der wohnung und sie hätten alle unterlagen an den vermieter gereicht. sie wollen mir als die vermittlung in rechnung stellen.


    da ich mich mit dem vermeiter selbst geeinigt habe, dürfen die das doch garnicht?!



    is doch bissl länger geworden.. hoffe jmd hat sich die mühe gemacht.


    mfg

    #2
    Ignore. Gibt eigentlich nix was die machen können.

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      #3
      wen du vorher nicht wusstest das es die selbe wohnung ist kannst du ja nichts dafür.
      Und eine besichtigung mit der Wohnungsgesellschaft heißt ja nicht zwingend das du sie auch nimmst, also können die auch keine provision für einen besichtigungstermin einstreichen.

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        #4
        Wie Gravity geschrieben hat.

        Du hast nur um Infos gebeten, bist aber keine Verpflichtung eingegangen.

        Nichts zahlen und ignorieren.

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          #5
          So wie ich das seh hast du von denen ja eig nix in Anspruch genommen (Vermittlung o.ä.) demnach können die dir eig nix

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            #6
            Zitat von macuser007
            wen du vorher nicht wusstest das es die selbe wohnung ist kannst du ja nichts dafür.
            Und eine besichtigung mit der Wohnungsgesellschaft heißt ja nicht zwingend das du sie auch nimmst, also können die auch keine provision für einen besichtigungstermin einstreichen.

            Dieses !!! Ausserdem meinten die Vögel ja anscheind das die den Schlüssel erst im März kriegen. Also wayne...eine Termin ist nichts verbindliches.

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              #7
              Als Hausverwalter darf er eigentlich keine Provision nehmen, wenn er bereits Geld für die Verwaltung der Wohnung erhält.


              edit.
              Zitat von macuser007
              wen du vorher nicht wusstest das es die selbe wohnung ist kannst du ja nichts dafür.
              Und eine besichtigung mit der Wohnungsgesellschaft heißt ja nicht zwingend das du sie auch nimmst, also können die auch keine provision für einen besichtigungstermin einstreichen.
              Es ist egal, ob er wusste, ob es die gleiche Wohnung ist oder nicht. Wenn er ein Expose oder ähnliches erhalten hat, reicht das im Normalfall schon für eine Anspruch auf Provision, egal ob einen Besichtigung mit dieser Partei überhaupt stattfand.

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                #8
                einfach ignorieren. sind halt angepisst, dass sie als vermittler nicht gebraucht werden und so nicht mitverdienen können.

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                  #9
                  da kotzt nur einer ab weil er sich von der noch nicht verdienten provision schon n neuen plasma tv bestellt hat

                  gl dass du die bude kriegst!

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                    #10
                    Zitat von nox
                    Als Hausverwalter darf er eigentlich keine Provision nehmen, wenn er bereits Geld für die Verwaltung der Wohnung erhält.


                    edit.
                    Zitat von macuser007
                    wen du vorher nicht wusstest das es die selbe wohnung ist kannst du ja nichts dafür.
                    Und eine besichtigung mit der Wohnungsgesellschaft heißt ja nicht zwingend das du sie auch nimmst, also können die auch keine provision für einen besichtigungstermin einstreichen.
                    Es ist egal, ob er wusste, ob es die gleiche Wohnung ist oder nicht. Wenn er ein Expose oder ähnliches erhalten hat, reicht das im Normalfall schon für eine Anspruch auf Provision, egal ob einen Besichtigung mit dieser Partei überhaupt stattfand.
                    sollten die dann nicht ehr den vermieter selbst belangen können als mich?

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                      #11
                      Eigentlich haben sie gar keinen Anspruch auf Provision, denn sie treten ja gleichzeitig bereits als Verwalter für den Vermieter auf und diesem Fall dürfen sie nämlich keine Provision erheben.
                      Im Normalfall werden sie dem Vermieter vertraglich zugesichert habe, dass sie keine Provisionsansprüche gegen ihn erheben. Am besten rufst du einfach mal beim Mieterschutzbund deiner Stadt an, die haben genug Erfahrung mit diesen Themen und können dir dann auch genau erklären, wie es weitergeht.

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                        #12
                        falls die frau im ava deine freundin ist (ja natürlich ist sies nicht aber wollte es mal erwähnen) beglückwünsche ich dich! falls nicht trotzdem, ist nen großer schritt. gl bro ;)

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                          #13
                          selbst wenn du wusstest das es die selbe Wohnung ist: Wenn du dich hinter deren Rücken mit dem Vermieter privat einigst -> pech für den "Makler"

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                            #14
                            Normalerweise kommt es erst bei einer positiven Vermittlung des maklers, oder whatever zu einer Provisionzahlung.
                            Da es ja jetzt übern Vermieter läuft haben se halt pech gehabt-.-

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                              #15
                              Vermitteln eines Vertrages verlangt, dass der Makler die Verbindung zu einem Dritten aufnimmt und auf diesen in Richtung eines Vertragsschlusses mit dem Auftraggeber (TE) hinwirkt. Nur dann besteht ein Anspruch auf Zahlung.
                              Das, was die Wohnungsbau gemacht hat, muss also insbesondere kausal für den Vertragsschluss geworden sein. Das einfache Zusammenstellen von Unterlagen reicht dafür noch nicht aus.
                              Dass der Makler den Vertragsschluss auch wirklich vermittelt hat muss er selber beweisen.
                              Mehr kann man, ohne den Inhalt dessen, was die Wohnungsbau da unternommen hat, zu kennen nicht sagen.

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