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rm anwälte plx ... :(

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    rm anwälte plx ... :(

    hi.
    kurz und knapp:
    wurde beim kiffen erwischt hatte noch 0.3 g dabei hab angegeben das ich 1 g gekauft hätte bei einem mir unbekannten mann.
    vorgestern kommt n brief, 600€ (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) strafe.

    jetzt meine frage:
    ist das nicht total unverhältnissmäßig? kann ich irgendwas dagegen tun?
    und vor allem kann ich meine geldstrafe (600€ übel viel kohle) irgendwie in sozialstunden "umwandeln" ? also fals ich nichts tun kann wegen der strafe

    bundesland bawü
    pls keine drogendiskussion

    #2
    wieso kiffst du überhaupt?

    würde der polizei anbieten als "undercover agent" zuarbeiten und leute auffliegen lassen!

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      #3
      http://www.youtube.com/watch?v=T4udkgwMV-4

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        #4
        wer nicht hören will muss fühlen, by

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          #5
          ist halt offensichtlich getrollt. es gibt ja nicht einfach eine strafe sondern wenn dann allerhöchstens (wäre ungewöhnlich) n strafbefehl - und dann säh die formulierung anders aus und überhaupt. dumm.

          falls es wahr wäre:
          da wirst du nicht viel gegen tun können. aus meiner sicht ist das auch in ordnung. du weißt doch selber, was du tust - und du wusstest, dass es illegal ist. pech gehabt. kannst natürlich dem strafbefehl widersprechen, es zu ner verhandlung kommen lassen, verurteilt werden und dann noch 3000 euro verfahrenskosten tragen. wenn dir das lieber ist?

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            #6
            600 euro fuer 0,3g? haette bei uns wohl nicht mal ne anzeige gegeben. scheint ja nicht das erste mal gewesen zu sein, wenn es nicht eingestellt wurde. Daher geldstrafe und auch in der hoehe ganz normal. aber dass die bei dem bischen ueberhaupt ne anzeige schreiben wundert mich halt. lass dich kein 3. mal erwischen, dann ghts naemlich hoehstwahrscheinlich vor gericht.

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              #7
              hast hier verkackt versuch auf nem anderen kontinent nen neustart...

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                #8
                FUCHS=SCHLAUES TIER

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                  #9
                  Entweder du trollst oder wurdest zum x-ten Mal erwischt.

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                    #10
                    es ist ein strafbefehl...
                    ja ich sag doch 600 euro sind einfach so übertrieben viel... aber meine frage is jetzt ob ich so ne hohe strafe bekommen hab weil ich angegeben hab das ich es gekauft habe?
                    und eig kenn ichs auch so das bis zu ner geringen menge das ganze eingestellt wird. ziemlich stier das ganze deswegen frag ich ja auch hier

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                      #11
                      dann war es sicherlich nicht dein erstes mal ;)

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                        #12
                        du musst den beamten schon sehr unsymphatisch gewesen sein!

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                          #13
                          ernsthafte antworten bitte.
                          kann ich mein strafgeld in sozialstunden "umwandeln"?

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                            #14
                            wieso gibst du an das du 1g gekauft hast? :D

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                              #15
                              Zitat von gizz
                              wieso gibst du an das du 1g gekauft hast? :D

                              Weil er durchs Kiffen schon ziemlich verblödet ist. Aber oh wait..Kiffen so toll und harmlos.

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