Vermutlich wird dich der Richter an den Zirkus verschenken.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Hausfriedensbruch Strafe
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Zitat von Tempolimitmusste lolierenZitat von nik_sh0tlustiKZitat von AlphaTrollIch hab mal mit 0.5 Promille ne schwangere Frau mit 2 Kindern überfahren.
Unzurechnungsfähig, keine Strafe. Wird bei dir auch so ausgehen auch wenn deine Nummer schon ziemlich krass ist!
Nicht.
Wegen Alkohol schuldunfähig ist man erst ab 3,0 Promille sicher. Ab 2,0 kommt es in Betracht, aber eher unwahrscheinlich dass das funzt.
Und selbst wenn du so voll gewesen wärst, dass du schuldunfähig bist, sprich über 3,0 Promille komsmt du trotzdem nicht straffrei weg, weils den "Vollrausch-Paragraphen" §323a StgB gibt.
Dann kriegst trotzdem ne Strafe max. 5 jahre.
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Die haben, nachdem ich wachgreworden bin, in den Container geschaut, geguckt ob was geklaut ist etc, und das dann erwähnt.Zitat von BordiNachdem du in Deutschland besoffen Frauen vergewaltigen darfst und lediglich mit Bewährung rechnen musst, sollte hier eigentlich nix passieren. Ausser die Zirkusleute sind Juden, Sinti/Roma etc. dann gibts richtig auf die Mütze, denn vor 70 Jahren hat ein Österreicher Sche.isse gebaut, weshalb wir heute noch Büsen müssen :)
Kommt erstens drauf an wie alt du bist und zweitens passiert eh nix. Paar Kumpels sind mal im Vollsuff bei ner Bekannten im Keller eingestiegen, weil Sie noch was aus der Bar wollten. Gab nur ein paar Sozialstunden. Waren alle 16-17.
Was mich nur wundert, du warst so Hakkestramm dass du in einen Container bist, weißt aber noch, dass du nix aufgebrochen hast? Also wenn ich solche Todesräusche hatte, wusste ich nix mehr.
Wollten mir erst mein Handy wegnehmen weil die meinten, das wäre geklaut :D
Bin mir übrigens nicht mal sicher, ob ich in dem Container gepennt habe oder nicht, weiss nur das da mein Erinnerungsvermögen zurückgekommen ist
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Wie gesagt, mach dir da keine Sorgen. Im schlimmsten Fall gibts Sozialstunden.
Wie alt warst du bei deiner ersten "Tat"? Wenn du minderjährig warst, müsste die Akte gelöscht werden.
edit: nehm doch einfach nen Tag Urlaub? Du musst es nur sagen, wenn du den Tag wieder haben willst. Bei mir war es damals so. Ich war als Zeuge vor Gericht und hab den Tag wieder bekommen. Aber an deiner Stelle würde ich einfach sagen, du willst Bankgeschäfte oder sowas machen.
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Double negation detected!Zitat von darkAber nicht mit 0,7.. :)Zitat von wmNzRAlkohol=unzurechnungsfähig , wird also fallengelassen
Hab damals mit 1,4 auch keinen Unzurechnungsfähigkeitsschein erhalten.
Da muss anscheinend noch ordentlich was Promille drauf.
Achja und zum TE:
Da wird dir 0,000000000000000% nichts passieren.
Zieh dich also warm an!
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ja stehen sieZitat von Casting Agentokey gut...war 16 bei meiner anderen tat, bin nun 18.
stehen sozialstunden dann in nem führungszeugnis?
Ich meine nicht, odeR?
und ja, du wirst nie einen job bekommen deswegen
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