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    #46
    Vermutlich wird dich der Richter an den Zirkus verschenken.

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      #47
      Zitat von Tempolimit
      Zitat von nik_sh0t
      Zitat von AlphaTroll
      Ich hab mal mit 0.5 Promille ne schwangere Frau mit 2 Kindern überfahren.

      Unzurechnungsfähig, keine Strafe. Wird bei dir auch so ausgehen auch wenn deine Nummer schon ziemlich krass ist!
      lustiK
      musste lolieren

      Nicht.

      Wegen Alkohol schuldunfähig ist man erst ab 3,0 Promille sicher. Ab 2,0 kommt es in Betracht, aber eher unwahrscheinlich dass das funzt.

      Und selbst wenn du so voll gewesen wärst, dass du schuldunfähig bist, sprich über 3,0 Promille komsmt du trotzdem nicht straffrei weg, weils den "Vollrausch-Paragraphen" §323a StgB gibt.

      Dann kriegst trotzdem ne Strafe max. 5 jahre.


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        #48
        Zitat von Bordi
        Nachdem du in Deutschland besoffen Frauen vergewaltigen darfst und lediglich mit Bewährung rechnen musst, sollte hier eigentlich nix passieren. Ausser die Zirkusleute sind Juden, Sinti/Roma etc. dann gibts richtig auf die Mütze, denn vor 70 Jahren hat ein Österreicher Sche.isse gebaut, weshalb wir heute noch Büsen müssen :)

        Kommt erstens drauf an wie alt du bist und zweitens passiert eh nix. Paar Kumpels sind mal im Vollsuff bei ner Bekannten im Keller eingestiegen, weil Sie noch was aus der Bar wollten. Gab nur ein paar Sozialstunden. Waren alle 16-17.

        Was mich nur wundert, du warst so Hakkestramm dass du in einen Container bist, weißt aber noch, dass du nix aufgebrochen hast? Also wenn ich solche Todesräusche hatte, wusste ich nix mehr.
        Die haben, nachdem ich wachgreworden bin, in den Container geschaut, geguckt ob was geklaut ist etc, und das dann erwähnt.
        Wollten mir erst mein Handy wegnehmen weil die meinten, das wäre geklaut :D
        Bin mir übrigens nicht mal sicher, ob ich in dem Container gepennt habe oder nicht, weiss nur das da mein Erinnerungsvermögen zurückgekommen ist

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          #49
          starke leistung. meinen respekt hast du. passiert schon wohl nix denke ich. zum glück haste dich nicht zu irgendwelchen tieren in die käfige gelegt. dem arbeitgeber sagst du entweder die wahrheit oder nimmst dir halt nen tag urlaub.

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            #50
            Wie gesagt, mach dir da keine Sorgen. Im schlimmsten Fall gibts Sozialstunden.
            Wie alt warst du bei deiner ersten "Tat"? Wenn du minderjährig warst, müsste die Akte gelöscht werden.

            edit: nehm doch einfach nen Tag Urlaub? Du musst es nur sagen, wenn du den Tag wieder haben willst. Bei mir war es damals so. Ich war als Zeuge vor Gericht und hab den Tag wieder bekommen. Aber an deiner Stelle würde ich einfach sagen, du willst Bankgeschäfte oder sowas machen.

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              #51
              in solchen fällen benutzt man ein taxi.

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                #52
                denke, dass da höchstens ne verwarnung kommen würde, wenn das überhaupt verfolgt wird.

                (gibt ja auch nich direkt anzeigen für irgendwelche obdachlosen, die irgendwo schlafen)

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                  #53
                  Zitat von dark
                  Zitat von wmNzR
                  Alkohol=unzurechnungsfähig , wird also fallengelassen
                  Aber nicht mit 0,7.. :)

                  Hab damals mit 1,4 auch keinen Unzurechnungsfähigkeitsschein erhalten.

                  Da muss anscheinend noch ordentlich was Promille drauf.

                  Achja und zum TE:

                  Da wird dir 0,000000000000000% nichts passieren.
                  Double negation detected!

                  Zieh dich also warm an!

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                    #54
                    Zitat von loelus moelus
                    seit wann enthält robby bubble alkohol?
                    seitdem du lustig bist

                    b2t: denke auch dass dir nichts passieren wird außer du hast den container aufgebrochen/irgendwas kaputt gemacht

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                      #55
                      Wenn du mit den 0,7 Promille jemanden umgebracht hättest, könnte man noch drüber reden, aber in einem Container zu übernachten,...ganz schlechte Karten für dich. Ich hoffe, dass das tolle Rechtssystem FÜR dich entscheidet.

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                        #56
                        wenn du mit 0,7 promille (+/-) jemanden fast tot schlägst, dann bist du unzurechnungsfähig!

                        aber doch nicht wenn du irgendwo einbrichst, dass geht ja mal gar nicht!

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                          #57
                          okey gut...war 16 bei meiner anderen tat, bin nun 18.

                          stehen sozialstunden dann in nem führungszeugnis?
                          Ich meine nicht, odeR?

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                            #58
                            vermutlich wirs 7 jahre hölle geben

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                              #59
                              Zitat von Casting Agent
                              okey gut...war 16 bei meiner anderen tat, bin nun 18.

                              stehen sozialstunden dann in nem führungszeugnis?
                              Ich meine nicht, odeR?
                              ja stehen sie
                              und ja, du wirst nie einen job bekommen deswegen

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                                #60
                                Nette Alkoholkarriere mein Freund.

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