Zitat von Mundharmonika
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käufer macht probleme
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Gast
Eigentlich hat der Paragraf nicht viel damit zu tun. Dem Käufer waren weder Mängel bekannt noch hätten sie ihm bekannt sein sollen.
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naja, er hat ja vom TE den hinweis bekommen, dass er es gerne austesten darf, auch deswegen, weil der käufer den alten thread gelesen hat mit dem vermeidlichen mangel. d.h. war im zumindest bewusst, dass es theoretisch probleme geben könnte.Zitat von RaybeezEigentlich hat der Paragraf nicht viel damit zu tun. Dem Käufer waren weder Mängel bekannt noch hätten sie ihm bekannt sein sollen.Zitat von Mundharmonika§442 bgb
lesen!
da steht drin, dass dir nichts passieren kann.
und wenn das nicht greift, ist die anfechtungsfrist schon lange vorüber, da die unverzüglich erfolgen muss.
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