Moin,
ich habe mal ne Frage an Wirtschaftsstudenten, fertig Studierte oder sonstige Leute, die sich in diesem Bereich auskennen.
Artikel 123 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) schreibt folgendes vor:
"(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Im Laufe des letzten Jahres hat die EZB allerdings Schuldtitel von verschuldeten Staaten (Griechenland, wer sonst) im Wert von 213 Mrd. Euro aufgekauft. Dazu ein Zitat von Bundespräsident Wulff:
"Dieses Verbot ergibt nur dann Sinn, wenn die Verantwortlichen es nicht durch umfangreiche Aufkäufe am Sekundärmarkt umgehen. Der indirekte Kauf von Staatsanleihen ist im Übrigen auch noch teuerer als der direkte. Wieder verdienen Finanzmarktakteure Provisionen ohne jedes Risiko."
Diese Rede kontert Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im EU-Parlament, mit folgenden Worten:
"Seine Kritik an der Europäischen Zentralbank trifft jedoch den Falschen. Die EZB ist mit ihrem Kauf von Staatsanleihen notgedrungen in die Bresche gesprungen, als sich die Regierungen der Euroländer durch Arbeitsverweigerung am Euro versündigten. Die EZB nimmt damit ihr primäres Ziel nach Art. 127 AEUV ernst, die Geldwertstabilität zu schützen. Die hohen Zinsaufschläge auf spanische und italienische Staatsanleihen gefährden die Stabilität des Euros. Aus guten Gründen verbietet Artikel 123 AEUV ausdrücklich nur den 'unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln'. Die EZB ist damit entgegen der Rechtsauffassung des Bundespräsidenten berechtigt, ihr Aufkaufprogramm durchzuführen. Außerdem kauft die EZB die Staatsanleihen am Sekundärmarkt regelmäßig mit Preisabschlägen. Erhöhte Kosten sind damit, entgegen Wulffs Auffassung, in der Regel nicht verbunden."
Kann mir jmd. die Vorgehensweise der EZB in diesem Fall näher erläutern, bitte (wenn möglich mit einer Quelle)? Ebenfalls wichtig wäre natürlich der Zusammenhang zw. dem oben genannten Artikel 123 und dem Vorgehen der EZB. Umgeht diese wirklich nur den vorgegebenen Artikel oder ist das Vorgehen komplett rechtens?
Ich bin in Wirtschaftsfragen leider nicht bewandert und brauche das Verständnis in diesem Fall aber dringend.
Vielen Dank im Voraus. Bitte keine sinnlosen Beiträge.
Greetz
ich habe mal ne Frage an Wirtschaftsstudenten, fertig Studierte oder sonstige Leute, die sich in diesem Bereich auskennen.
Artikel 123 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) schreibt folgendes vor:
"(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Im Laufe des letzten Jahres hat die EZB allerdings Schuldtitel von verschuldeten Staaten (Griechenland, wer sonst) im Wert von 213 Mrd. Euro aufgekauft. Dazu ein Zitat von Bundespräsident Wulff:
"Dieses Verbot ergibt nur dann Sinn, wenn die Verantwortlichen es nicht durch umfangreiche Aufkäufe am Sekundärmarkt umgehen. Der indirekte Kauf von Staatsanleihen ist im Übrigen auch noch teuerer als der direkte. Wieder verdienen Finanzmarktakteure Provisionen ohne jedes Risiko."
Diese Rede kontert Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im EU-Parlament, mit folgenden Worten:
"Seine Kritik an der Europäischen Zentralbank trifft jedoch den Falschen. Die EZB ist mit ihrem Kauf von Staatsanleihen notgedrungen in die Bresche gesprungen, als sich die Regierungen der Euroländer durch Arbeitsverweigerung am Euro versündigten. Die EZB nimmt damit ihr primäres Ziel nach Art. 127 AEUV ernst, die Geldwertstabilität zu schützen. Die hohen Zinsaufschläge auf spanische und italienische Staatsanleihen gefährden die Stabilität des Euros. Aus guten Gründen verbietet Artikel 123 AEUV ausdrücklich nur den 'unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln'. Die EZB ist damit entgegen der Rechtsauffassung des Bundespräsidenten berechtigt, ihr Aufkaufprogramm durchzuführen. Außerdem kauft die EZB die Staatsanleihen am Sekundärmarkt regelmäßig mit Preisabschlägen. Erhöhte Kosten sind damit, entgegen Wulffs Auffassung, in der Regel nicht verbunden."
Spoiler:
Kann mir jmd. die Vorgehensweise der EZB in diesem Fall näher erläutern, bitte (wenn möglich mit einer Quelle)? Ebenfalls wichtig wäre natürlich der Zusammenhang zw. dem oben genannten Artikel 123 und dem Vorgehen der EZB. Umgeht diese wirklich nur den vorgegebenen Artikel oder ist das Vorgehen komplett rechtens?
Ich bin in Wirtschaftsfragen leider nicht bewandert und brauche das Verständnis in diesem Fall aber dringend.
Vielen Dank im Voraus. Bitte keine sinnlosen Beiträge.
Greetz