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Gerichtstermin, Frage

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    Gerichtstermin, Frage

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    wurde vor ner Weile mies zusammengeschlagen und ausgeraubt. Hab auch meine Aussage bei der Polizei gemacht.

    Nun hab ich nen Brief bekommen, ich solle doch bitte als Zeuge vor Gericht aussagen. Das ganze ist keine höfliche Bitte, sondern eine Pflichveranstaltung. Auf dem Hinweisblatt stehen so Dinge wie "wenn sie unentschuldigt fehlen, droht eine Geldstrafe bis zu 1000Euro" etc.

    Termin der Hauptverhandlung ist am 01.02 um 9Uhr.
    Am 01.02 habe ich von 08:15 bis 13:45 für DREI Fächer die "Prüfungsvorbereitungs-Vorlesung"; am 06.02 beginnt die Prüfungszeit.

    Frage : Was tun? Kann doch nicht sein, dass mir wegen der Scheiße NOCH mehr Schaden entsteht. Bin ja eher nicht so der Mensch, der zu vielen Vorlesungen geht, aber die letzte Vorlesung, in der die Klausur besprochen wird, würde ich schon ganz gerne mitnehmen. Im Hinweisblatt finde ich nichts nützliches. Eine "schwere Erkrankung" gilt als Entschuldigungsgrund...pff.

    Kennt sich da jemand aus? Jemand Erfahrung als Zeuge? Hab ich irgendwelche Möglichkeiten, an nem anderen Termin auszusagen ? Im Ernstfall bin ich halt kurzfristig "krank". Andererseits will ich ja, dass die Typen ne möglichst harte Strafe bekommen und für den Staatsanwalt wäre es sicher nicht so geil, wenn ein wichtiger Zeuge im letzten Moment krank wird...

    Wollte erstmal vorbereitend hier fragen, bevor ich im Amtsgericht anrufe...



    #2
    hmm du bist geschädigter, wirst aber als zeuge vorgeladen? ist das normal?

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      #3
      willst du nicht, dass die säcke in knast kommen?

      jo ist normal war auch schonmal zeuge für raub und das war ne sammelklage bei der auch viele geschädigte ausgesagt haben

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        #4
        Denkst du ein Gerichtstermin ist eine Spaßveranstaltung, wo jeder kommen und gehen kann wann er will ? Wenn man diesen Weg gewählt hat sollte man da sein oder die Konsequenzen ertragen, die vielleicht in einer Geldstrafe oder milderndes Urteil für die Angeklagten enden.

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          #5
          du pienst nicht im ernst rum wegen "der letzten vorlesung vor der klausur" ?!
          hast keine bros, die dir sagen was der dozent so gesagt hat?

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            #6
            Lass dir halt n Handyvideo von der letzten Vorlesung machen :P?!

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              #7
              Leih dir ein Aufnahmegerät der Uni (gibt normalerweise einen Gerätehorst, der alle möglichen Sachen an Studenten ausleiht), sag einem Freund, er soll sich mit dem Gerät in die 1. Reihe setzen oder es gar auf dem Pult (sofern da) platzieren und du hast es schonmal auf Band. Dann gibt es noch die Aufzeichnungen von nem Kumpel und du kannst deine Peiniger hinter Gitter bringen und gleichzeitig später nachverfolgen, was für die Klausur wichtig ist.

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                #8
                http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56779&_psm and=50

                das wird wohl in jedem bundesland gleich sein...

                Spoiler: 
                Muss ich vor Gericht erscheinen?

                Als Zeuge erfüllen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht können Sie sich nicht entziehen.

                Auch wenn Sie meinen, nichts oder nur Unwesentliches zu dem Vorfall aussagen zu können, stellt dies keinen hinreichenden Grund dar, die Ladung nicht zu befolgen. Allerdings sollten Sie sich sogleich schriftlich unter Schilderung des Sachverhalts an das Gericht wenden, wenn Sie tatsächlich keine Angaben zu dem mitgeteilten Beweisthema machen können. Dadurch geben Sie dem Gericht Gelegenheit, Ihre Abladung zu prüfen. Haben Sie früher bereits zu dem Vorfall ausgesagt, - etwa vor der Polizei oder vor dem Gericht erster Instanz - und erhalten Sie gleichwohl erneut eine gerichtliche Vorladung, so müssen Sie erscheinen, weil das Gericht Ihre - erneute - unmittelbare Vernehmung für notwendig erachtet oder weil das Gesetz diese gebietet.

                Nimmt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung den Termin nicht wahr, ergeben sich für ihn einschneidende Konsequenzen: Zum einen hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten, die z.B. bei Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein können, aufzuerlegen. Zum anderen hat der Zeuge mit einem Ordnungsgeld und, wenn dieses nicht gezahlt wird, mit der Verhängung von Ordnungshaft zu rechnen. Auch ist die zwangsweise Vorführung des Zeugen gesetzlich vorgesehen.

                Nur wenn ein schwerwiegender Verhinderungsgrund vorliegt, etwa eine ernsthafte Erkrankung oder ein gebuchter Auslandsaufenthalt, muss der Zeuge nicht zum Termin erscheinen. Davon unterrichten Sie aber bitte das Gericht umgehend und wenn möglich schriftlich, ggf. unter Beifügung der Buchungsunterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- und/oder reisefähig sind. Der "gelbe Schein" reicht zur Glaubhaftmachung Ihrer Verhinderung grundsätzlich nicht aus, weil er in der Regel nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Es kann im Einzelfall auch angezeigt sein, dem Gericht gegenüber den behandelnden Arzt schriftlich von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden und dessen Name, Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen, um klärende Rückfragen durch das Gericht zu ermöglichen.

                Erhalten Sie auf Ihre Mitteilung hin keine Nachricht vom Gericht, so empfiehlt sich eine - notfalls auch fernmündliche - Nachfrage unter der auf der Ladung angegebenen Anschrift oder Telefonnummer. Wenn die Zeit für Ihre Nachricht von dem Verhinderungsgrund per Briefpost nicht mehr ausreichen sollte, setzen Sie sich bitte mit dem Gericht mit Fax-Schrei-ben oder zumindest telefonisch in Verbindung. Bis zum Erhalt einer Nachricht des Gerichts gilt die Ladung in vollem Umfange weiter.

                Bedenken Sie bei all den objektiven und subjektiven Unannehmlichkeiten, die eine Vorladung für einen Zeugen mit sich bringen kann, bitte stets, dass auch Sie in eine Situation geraten könnten, in der Sie dankbar sind, wenn Zeugen ihrer Zeugenpflicht genügen.


                Spoiler: 
                Wie steht es mit der Entschädigung meiner Auslagen und meines Verdienstausfalles?

                Jeder vom Gericht geladene Zeuge hat einen Anspruch auf Entschädigung. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird oder wenn der Zeuge auf Entschädigung verzichtet.

                Verdienstausfall:
                Ihren Verdienstausfall erhalten Sie bis zur Höchstgrenze von EUR 17 pro Stunde der versäumten Arbeitszeit, maximal für 10 Stunden je Tag.

                Tritt kein Verdienstausfall ein, erhalten Sie die nach dem geringsten Satz bemessene Entschädigung von EUR 3.

                Sind Sie nicht erwerbstätig und führen Sie einen Haushalt für mehrere Personen, erhalten Sie grundsätzlich EUR 12 je Stunde, maximal für 10 Stunden je Tag.

                Auslagen:
                Auslagen werden nur erstattet, wenn sie durch Belege nachgewiesen sind (z.B. Fahrkarten der benutzten öffentlichen Verkehrsmittel, Quittung über die Betreuung von Kleinkindern). Nutzen Sie bitte alle Fahrpreisermäßigungen aus.

                Wenn Sie die Reise von einem anderen als dem Ort, unter dem Sie geladen worden sind, antreten müssen oder wenn Sie bis zum Terminstag unter Ihrer Ladungsanschrift nicht erreichbar sind, teilen Sie dies oder eine evtl. anderweitige Adresse bitte umgehend dem Gericht mit. Widrigenfalls können Ihnen entstehende Mehrkosten nicht erstattet werden.

                Benutzen Sie ein Kraftfahrzeug, erhalten Sie für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rückwegs EUR 0,25 zuzüglich barer Auslagen wie Parkgebühren.

                Auf Antrag wird unter bestimmten Voraussetzungen für die zu erwartenden Reisekosten ein angemessener Vorschuss gezahlt.

                Nähere Einzelheiten wollen Sie bitte der Ladung entnehmen. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an den Anweisungsbeamten des heranziehenden Gerichts oder des Amtsgerichts Ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes.


                btw. wenn du sonst schon nich zu den vorlesungen gehst, musste ja ein plan haben die klausur zu schaffen, oder bildest du dir ein es reicht zur letzten zu gehen? ...

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                  #9
                  bin nur einer von vielen geschädigten. habe meine aussage im prinzip ja schon bei der polizei gemacht...hab alles zu protokoll gegeben, was ich weiß.

                  ja klar will ich, dass die typen möglichst hohe strafen bekommen, aber halbwegs gute noten sind mir irgendwie wichtiger ? wenn die scheiß verhandlung am dienstag oder donnerstag gewesen wäre, np. da verpass ich EINE prüfungsvorbereitung...aber DREI sind was anderes. ich geh wie gesagt eh selten zu vorlesungen, weil ich kein problem mit nacharbeiten hab, aber die jeweils letzte lesung fand ich schon immer recht hilfreich :/ auch wenn mir jemand sagt, was die dozenten so erzählt haben...is halt nicht das selbe.

                  für mich selbst ist es mit sicherheit profitabler, wenn ich zu den vorlesungen gehe. dass die typen ne härtere strafe bekommen, nützt mir GARNICHTS. für die gesellschaft und evtl für die "entwicklung" der täter wäre natürlich letztere option die bessere. hm....

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                    #10
                    Zitat von nieN
                    auch wenn mir jemand sagt, was die dozenten so erzählt haben...is halt nicht das selbe.
                    Es ist das selbe.

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                      #11
                      Du weißt schon, dass du nach deiner Aussage gehen darfst? Ferner kannst du denke ich mal anrufen und fragen wann circa du aussagen sollst. Dann verlierst du maximal ne Stunde.

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                        #12
                        Am besten Du redest mal mit dem Dozenten und dem Staatsanwalt. Da wird sich doch sicher etwas regeln lassen. Du hast ja noch genug Vorlaufzeit. Auch wenn Professoren manchmal einen Götterkomplex haben sind sie in der Regel doch Menschen. :)

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                          #13
                          Zitat von nieN
                          bin nur einer von vielen geschädigten. habe meine aussage im prinzip ja schon bei der polizei gemacht...hab alles zu protokoll gegeben, was ich weiß.
                          Ein Termin bei der Thai Massage ist sicher auch angenehmer. Trotzdem reicht der nicht als Entschuldigung. Oder denkst du dein Prozess ist der einzige der am Amtsgericht ist der einzige an dem Tag? Zudem solltest du nicht zu krasse Strafen erwarten, sonst würde es vorm LG verhandelt werden.

                          Der Richter will sich in deiner Vernehmung ein Bild von dir machen, Glaubwürdigkeit, Schaden einschätzen und was weiß ich nicht. Deswegen sollst du da auch persönlich deinen Arsch hinschwingen.

                          Du musst auch nur zur Vernehmung da sein. Danach kannst du entlassen werden und in die Uni gehen.

                          /e: BertS naja kann sein, dass er zumindest die komplette Vernehmung abwarten muss. Schließlich könnten sich ja im Laufe der Vernehmung weitere Fragen an den TE ergeben.

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                            #14
                            ERzähl mal was passiert ist, ist doch viel spannender für uns.

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                              #15
                              Thai Massage natürlich mit Bildung / beruflicher Zukunft zu vergleichen
                              *facepalm*

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