Bei Privatverkäufen gilt das Fernabgesetz aber nicht, bzw. kannst du nur bei Mängeln auf Widerruf pochen.
Da aber mMn kein Kaufvertrag zustandegekommen ist ("wäre"), kann er dir auch nix anhaben. Solltest ihm halt schnellstmöglich Bescheid geben, wenn du die Karten doch haben willst, bringt ja nix, wenn er pissed ist und sie dir dann doch net verkauft.
Da aber mMn kein Kaufvertrag zustandegekommen ist ("wäre"), kann er dir auch nix anhaben. Solltest ihm halt schnellstmöglich Bescheid geben, wenn du die Karten doch haben willst, bringt ja nix, wenn er pissed ist und sie dir dann doch net verkauft.
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