Hey,
wenn ich (A) zb. bei jmd. (B) mitfahre, der baut fahrlässig nen Unfall und ich Bein gebrochen, muss in Krankenwagen etc.
Auf der Fahrt ins KH passiert ein weiterer Unfall und mein Bein ist ganz im Arsch für immer.
A kann ja nun von B erstmal Schadensersatz verlangen. Wenn ich nun dafür plädiere auch noch die Folgeschäden B zuzurechnen, dann begründe ich das in der haftungsAUSFÜLLENDEN kausalität, odeR?
wenn ich (A) zb. bei jmd. (B) mitfahre, der baut fahrlässig nen Unfall und ich Bein gebrochen, muss in Krankenwagen etc.
Auf der Fahrt ins KH passiert ein weiterer Unfall und mein Bein ist ganz im Arsch für immer.
A kann ja nun von B erstmal Schadensersatz verlangen. Wenn ich nun dafür plädiere auch noch die Folgeschäden B zuzurechnen, dann begründe ich das in der haftungsAUSFÜLLENDEN kausalität, odeR?
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