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Folgeschäden Jura

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    Folgeschäden Jura

    Hey,

    wenn ich (A) zb. bei jmd. (B) mitfahre, der baut fahrlässig nen Unfall und ich Bein gebrochen, muss in Krankenwagen etc.
    Auf der Fahrt ins KH passiert ein weiterer Unfall und mein Bein ist ganz im Arsch für immer.
    A kann ja nun von B erstmal Schadensersatz verlangen. Wenn ich nun dafür plädiere auch noch die Folgeschäden B zuzurechnen, dann begründe ich das in der haftungsAUSFÜLLENDEN kausalität, odeR?


    #2
    Was kann B dafür?

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      #3
      weil B die erste Rechtsgutverletzung verursacht hat, A im Krankenwagen deswegen liegt. Dann zweiter Unfall und das Bein, was vorher schon aus dem UNfall des B beschädigt war, ist nun ganz im Arsch. Wäre der Unfall des B nicht gewesen, wäre das Bein nicht vorbeschädigt. Daher.

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        #4
        Wenn du nicht in sein Auto eingestiegen wärst, wäre der Unfall evtl. nicht passiert. Daher.

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          #5
          Ja und da im Rahmen der Adäquanz und der objektiven Zurechnung. In der objektiven Zurechnung wäre zu klären ob eine grobe Fahrlässigkeit eines Dritten, des Krankenwagenmanns, vorliegt und somit der Erstschädiger entlastet wird.


          Wieso brauchst du das, studierst du wieder?

          PS: Lasst doch eure dummen Kommentare wenn ihr davon keine Ahnung habt. In einem ersten Schritt, der Kausalität, ist jedes Ereignis bis hin zur Geburt kausal. Diese wird dann wieder eingeschränkt. Das ist eben Jura und nicht Wünschdirwas

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            #6
            Finde es eigentlich ganz passend, jeden Beitrag mit ". Daher" zu beenden. Daher

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              #7
              Wäre A nie geboren worden wäre das nie passiert. Daher.

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                #8
                Zitat von Max Power
                Ja und da im Rahmen der Adäquanz und der objektiven Zurechnung. In der objektiven Zurechnung wäre zu klären ob eine grobe Fahrlässigkeit eines Dritten, des Krankenwagenmanns, vorliegt und somit der Erstschädiger entlastet wird.


                Wieso brauchst du das, studierst du wieder?

                PS: Lasst doch eure dummen Kommentare wenn ihr davon keine Ahnung habt. In einem ersten Schritt, der Kausalität, ist jedes Ereignis bis hin zur Geburt kausal. Diese wird dann wieder eingeschränkt. Das ist eben Jura und nicht Wünschdirwas
                ja, danke erstmal. ich studier wieder, weil mir die schulschiene auf grund meiner vgh. noch nicht so ganz liegt :-D.
                d.h. ich fang dann keinen neue prüfung an, sondern prüfe nur weiter inwieweit B auf grund der haftungsausfüllenden kausalität für weitere schäden verantwortbar ist, sofern der fahrer des KW nichts gemacht hat?

                Kommentar


                  #9
                  ja, danke erstmal. ich studier wieder, weil mir die schulschiene auf grund meiner vgh. noch nicht so ganz liegt :-D.
                  d.h. ich fang dann keinen neue prüfung an, sondern prüfe nur weiter inwieweit B auf grund der haftungsausfüllenden kausalität für weitere schäden verantwortbar ist, sofern der fahrer des KW nichts gemacht hat? Daher.
                  fyp. Daher.

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                    #10
                    Hm schade.

                    Ja also ich bin gerade durch Erasmus etwas raus. Vllt kann dann noch wer anderes was dazu sagen.

                    Ich würde grundsätzlich, wenn die Zeit reicht, zuerst den direkten Unfallschaden komplett durchprüfen. Dann würde ich eine neue Prüfung beginnen, ob auch der Schaden durch den Krankenwagen von B zu ersetzen ist. Da dann ganz normal die 823er Prüfung durchziehen (kann man etwas knapper machen als beim ersten mal) und in der haftungsausfüllenden Kausalität untergliedern in
                    aa) Äquivalenz (sine qua non)
                    bb) Adäquanz (ex ante nicht außerhalb der Lebenswarscheinlichkeit)
                    cc) Objektive Zurechnung (SChutzzweck der Norm, grobe Fahrlässigkeit eines Dritten)

                    Daher.

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                      #11
                      Zitat von nmb
                      ja, danke erstmal. ich studier wieder, weil mir die schulschiene auf grund meiner vgh. noch nicht so ganz liegt :-D.
                      d.h. ich fang dann keinen neue prüfung an, sondern prüfe nur weiter inwieweit B auf grund der haftungsausfüllenden kausalität für weitere schäden verantwortbar ist, sofern der fahrer des KW nichts gemacht hat? Daher.
                      fyp. Daher.
                      danke :-) hab ich kurzfristig vergessen. daher.

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                        #12
                        die frage ist ja ob du ihn überhaupt "verklagen" kannst, wenn du freiwillig in sein auto gestiegen bist

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                          #13
                          Zitat von quiN
                          die frage ist ja ob du ihn überhaupt "verklagen" kannst, wenn du freiwillig in sein auto gestiegen bist...daher
                          fyp.daher

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                            #14
                            push. daher!

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