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Rechtsfrage eBay

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    Rechtsfrage eBay

    Habe auf der Bucht grade Arbeitsspeicher reingestellt. Dabei habe ich eine Vorlage von dem Artikel genommen, den ich letztes Mal nicht verkauft habe. Dieses Mal wollte ich den Arbeitsspeicher (2x2GB) als gesamtes Kit verkaufen, letztes Mal habe ich versucht, beide einzelnd an den Mann zu bringen. Das Problem, dass sich nun ergeben hat, ist, dass ich weder darauf geachtet habe, den Preis anzupassen (was aber noch relativ verschmerzbar ist), noch habe ich die Stückzahl angepasst (was das größere Problem ist). Ich habe da jemandem also nun 2x2 Kits verkauft. Davon besitze ich aber nur eines.

    Was kann man nun tun? Nur auf die Kulanz des Käufers hoffen?

    P.S.: Das Ding wurde innerhalb von fünf Minuten verkauft. Weiß nicht, ob das relevant ist.

    #2
    lösch alle deine accounts und schnell ins ausland

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      #3
      dem käufer die situation schildern (kannst ja den text von hier benutzen^^) oder sagen einer der riegel ist jetzt doch kaputt oder der hund hat ihn gefressen oder du wolltest den text noch ändern aber der käufer hat zu schnell zugeschlagen.. oder irgend ne andere story....

      wobei es sich eigentlich meistens bewährt, bei der wahrheit zu bleiben.

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        #4
        Zitat von EpicBeardMan
        dem käufer die situation schildern (kannst ja den text von hier benutzen^^) oder sagen einer der riegel ist jetzt doch kaputt oder der hund hat ihn gefressen oder irgend ne andere story....

        wobei es sich eigentlich meistens bewährt, bei der wahrheit zu bleiben.
        Habe ihm schon geschrieben, dass er bei dem Preis ja wohl ein wenig Kulanz zeigen und sich mit dem einen KIT zufrieden geben könnte :D Aber bisher noch keine Antwort.

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          #5
          Sonst niemand? :x

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            #6
            normalerweise bist du für die korrekte und präzise artikelbeschreibung verantwortlich..

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              #7
              was ist so schwer daran mit dem käufer zu reden und deinen fail eingestehen was soll er schon tun? im schlimmsten fall zahlste ebay gebühren und das wars...

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                #8
                Also Fakt ist imo, dass er, wenn er ernst macht, wohl zwei Kits fordern kann.

                Aber als Verkäufer ist man bei eBay eh der Arsch der Nation. Erst zahlt man mittlerweile horrende 9% Provision + PayPal Gebühren und dann kommt offenbar auch noch mit Auktionsende ein wirksamer Kaufvertrag zustande, während sich jeder Internetshop dieser Welt rausnimmt, diesen erst mit Lieferung wirksam werden zu lassen...

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                  #9
                  kalaydo ist die antwort, in der bucht sind zu viele haie.

                  sag ihm einfach, er solls nehmen oder sterben. kannst ja mit Gott unterschreiben, zwecks seriösität.

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                    #10
                    Zitat von dur0
                    was ist so schwer daran mit dem käufer zu reden und deinen fail eingestehen was soll er schon tun? im schlimmsten fall zahlste ebay gebühren und das wars...
                    Ich habe ihm ja schon eine Nachricht geschickt. Ich frage mich nur, was mir blüht, wenn er darauf besteht.

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                      #11
                      Zitat von noaH
                      P.S.: Das Ding wurde innerhalb von fünf Minuten verkauft. Weiß nicht, ob das relevant ist.
                      das ist durchaus relevant.

                      in den ersten 5 minuten greift nämlich immer noch die haftungsausschlus-analfistelregelung.
                      die besagt, dass man nicht belangt werden kann, wenn man in verdammt kurzer zeit verdammt viel scheisse baut.

                      e: ernsthaft: wenn er drauf besteht kaufste halt ein kit für 12 euro und schickst es ihm. gibt menschen die schon mehr lehrgeld bezahlt haben -_-

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                        #12
                        also ich wünsche dir nicht so einen Deppen wie ich mal hatte. Bei mir stand in der Artikelbeschreibung, dass ich 2mal "eine Karte" verkauf. Auf dem Foto gab es die Karte 2mal zu sehen und es gab 2mal die Sofort Kauf Option.
                        Nun hat der Sofort Kauf gemacht, ich schicke ihm die eine hin, beschwert er sich er wollte beide haben. Ich dann halt die Karte ist 20€ wert sie haben 20 bezahlt, man sieht 2mal sofort kauf usw und sofort.
                        Der kam direkt mit Paragraphen und Anwalt weil Rechtsvertrag etc. Hat mich geschockt und überrascht, aber anstelle Readmorefred aufzumachen hab ich einfach mal den dicken raushängen lassen und Paypal Käuferschutz, plus nen Sachverstädigen eingeschaltet. Ende vom Lied er ist auf den Kosten sitzen geblieben und ich ne negative Bewertung -.-

                        Für dich heisst das, der Kaufvertrag nennt das was du angeboten hast und müsstest es wenn er drauf besteht echt liefern oder den fehlenden Wert bezaheln :/

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                          #13
                          Grundsätzlich musst du natürlich für das einstehen, was du angeboten hast und das auch liefern. Außer Kulanz sehe ich eigentlich nur die Möglichkeit der Anfechtung des Kaufvertrages. Dazu sagt Ebay: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
                          In Betracht kommt eine Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums (§ 119 I 2. Alt. BGB), d.h. du hast etwas erklärt was du so gar nicht erklären wolltest weil du dich verschrieben bzw. ein falsches Bild eingestellt hast in der Annahme es würde nur für 2x2gbRam gelten und nicht für 4x 2 gb ram, gleiches gilt auch für den Preis.
                          Die Anfechtung muss gegenüber dem Käufer erfolgen, unverzüglich . Schildere den Sachverhalt so wie hier, dass du dich geirrt hast was man ja evtl schon am Preis ablesen kann und somit auch nachvollziehbar ist. Die Tatsache, dass die ganze Auktion (sofortkauf?) in 5 Minuten über die Bühne ging spricht zusätzlich für dich da du ja quasi gar keine Zeit hattest deinen Willensmangel zu beseitigen.

                          Der Nachteil von diesem Ansatz ist, dass der andere eine Anspruch gegen dich auf Schadensersatz hat (sogenannter Vetrauensschaden § 122 I) ich will mich dazu nicht weiter äußern, evtl. wäre das Ganze in dem Bereich des für ihn entgangen Gewinns, im Zweifel müsste er diesen aber erstmal fordern und du kommst sicherlich billiger weg als so nen Teil extra noch zu bestellen und ihm zu schicken.

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                            #14
                            Zitat von Kackspiel
                            also ich wünsche dir nicht so einen Deppen wie ich mal hatte. Bei mir stand in der Artikelbeschreibung, dass ich 2mal "eine Karte" verkauf. Auf dem Foto gab es die Karte 2mal zu sehen und es gab 2mal die Sofort Kauf Option.
                            Nun hat der Sofort Kauf gemacht, ich schicke ihm die eine hin, beschwert er sich er wollte beide haben. Ich dann halt die Karte ist 20€ wert sie haben 20 bezahlt, man sieht 2mal sofort kauf usw und sofort.
                            Der kam direkt mit Paragraphen und Anwalt weil Rechtsvertrag etc. Hat mich geschockt und überrascht, aber anstelle Readmorefred aufzumachen hab ich einfach mal den dicken raushängen lassen und Paypal Käuferschutz, plus nen Sachverstädigen eingeschaltet. Ende vom Lied er ist auf den Kosten sitzen geblieben und ich ne negative Bewertung -.-

                            Für dich heisst das, der Kaufvertrag nennt das was du angeboten hast und müsstest es wenn er drauf besteht echt liefern oder den fehlenden Wert bezaheln :/
                            YuGiOh? :D

                            im so sure!

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                              #15
                              Zitat von Chackzzylicious
                              Also Fakt ist imo, dass er, wenn er ernst macht, wohl zwei Kits fordern kann.

                              Aber als Verkäufer ist man bei eBay eh der Arsch der Nation. Erst zahlt man mittlerweile horrende 9% Provision + PayPal Gebühren und dann kommt offenbar auch noch mit Auktionsende ein wirksamer Kaufvertrag zustande, während sich jeder Internetshop dieser Welt rausnimmt, diesen erst mit Lieferung wirksam werden zu lassen...
                              Das liegt aber eher daran, dass Ebay nicht Vertragspartner wird. Desweiteren gibt man halt ein Angebot ab, dass rechtlich bindend ist. Bestellst du was in einem Internetshop gibst du auch das Angebot ab und obwohl man meistens gleich eine Auftragbestätigung bekommt regeln viele Unternehmen durch AGB dass sie dem Ganzen später nochmal gesondert zustimmen müssen (Kollege hatte bei nen Online Reifenhändler nen Winterreifensatz bestellt und die haben sich nachdem er gezahlt hatte darauf berufen die Dinger gar nicht vorrätig zu haben, das ganze durch AGB natürlich gedeckt)

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