hol dir deine ps3 zurück. stell sie bei ebay rein und so kommst du zu deinem geld. dann kann dein kollege auf seiner alten sitzen bleiben, wenn ebay geschäfte zu schwierig zum abwickeln für ihn sind.
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Keine Ankündigung bisher.
Kollege bezahlt PS3 nicht
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also entweder du rufst ech bei seiner mum an, was in seinem alter eher kaum was bringen wird, oder du läßt es einfach sein und hoffst, dass du dein geld iwann wieder kriegst, weil vorbeigehen und iwie rumstreßen bringt 0 ( würe wahrscheinlich die situation nur noch schlimmer machen), polizei auch nich und verprügeln naja...das einzige, was du dann kriegen würdest, nachdem du ihn verprügelt hast, wird wohl eher ne anzeige sein^^
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vernascher
this gib uns die adressen und wir folternZitat von der bekannteste rm usergib die adresse raus. rm police kümmert sich drum.
epic fred incoming
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egal in welchem "hilfe" thread man sich hier gerade befindet, man möchte meinen die leute sind so desozialisiert, dass sie es wirklich NICHT schaffen die betreffende person (ob Frau Mann Kumpel oder sonstwas) einfach PERSÖNLICH anzusprechen?!
wäre nach ablauf der woche oder nach zwei wochen spätestens hingefahren, hätte ihn persönlich gefragt und ne frist gesetzt - insofern man sich mit normalen menschen umgibt die noch minimale moralvorstellungen haben hätte das dazu geführt das du zu deinem ziel gekommen wärst.
/e:
diese ganzen 14 jährigen vom land die da insta mit kumpels auftauchen finde ich übriegens sehr lustig :)
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Nur weil der Käufer seine Pflicht aus § 433 II velretzt hat, ist der Kaufvertrag noch lange nicht unwirksam - wer hat dir das denn erzählt?Zitat von Mundharmonika§812 bgb geltend machen
"ohne rechtlichen Grund"
da aus §433 unwirksamer Kaufvertrag, da du ihm zwar die sache übergeben hast, aber er nicht bezahlt hat.
Man könnte allerdings an eine arglistige Täuschung denken, sodass die zum Vertragsschluss führende Willenserklärung nichtig würde. Damit wäre dann auch der Vertrag nichtig.
Dann käme in der Tat § 812 I 1 1. Var. ins Spiel.
Jedenfalls kannst du vom Vertrag zurücktreten. Da bereits eine Frist zur Zahlung vor einiger Zeit gesetzt wurde ist egal, ob diese zu kurz war oder nicht, da jedenfalls eine Frist bis zum jetzigen Zeitpunkt angemessen gewesen wäre. Der Kaufvertrag wandelt sich dann in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Dann muss er die Ps3 herausgeben. Ist die Ps3 (wie hier manche vermuten) tatsächlich schon weiterverkauft, muss er dir den Wert der Ps3 ersetzen.
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jaaaa, ich weiß, war nur zu faul hier alles genau zu begutachten :-)Zitat von shiJzu-Nur weil der Käufer seine Pflicht aus § 433 II velretzt hat, ist der Kaufvertrag noch lange nicht unwirksam - wer hat dir das denn erzählt?Zitat von Mundharmonika§812 bgb geltend machen
"ohne rechtlichen Grund"
da aus §433 unwirksamer Kaufvertrag, da du ihm zwar die sache übergeben hast, aber er nicht bezahlt hat.
Man könnte allerdings an eine arglistige Täuschung denken, sodass die zum Vertragsschluss führende Willenserklärung nichtig würde. Damit wäre dann auch der Vertrag nichtig.
Dann käme in der Tat § 812 I 1 1. Var. ins Spiel.
Jedenfalls kannst du vom Vertrag zurücktreten. Da bereits eine Frist zur Zahlung vor einiger Zeit gesetzt wurde ist egal, ob diese zu kurz war oder nicht, da jedenfalls eine Frist bis zum jetzigen Zeitpunkt angemessen gewesen wäre. Der Kaufvertrag wandelt sich dann in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Dann muss er die Ps3 herausgeben. Ist die Ps3 (wie hier manche vermuten) tatsächlich schon weiterverkauft, muss er dir den Wert der Ps3 ersetzen.
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