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Rechtsfrage "Joint"

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    #31
    Besitz = tätsachliche Gewalt über eine Sache ausüben (Wenn du den Joint in der Hand hast bist du im Besitz von diesem)

    Eigentümer = wem die Sache tatsächlich gehört (auch aus rechtlicher Sicht)

    Wenn mir also mein Freund nen Fahrrad leiht, bin ich momentan Besitzer, mein Freund aber immer noch Eigentümer.

    Sobald du den Joint in der Hand hast, bist du dabei.

    ok, Knüppelharter Tobak hats schon erklärt.

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      #32
      Gem. § 29 I Nr. 3 BtMG ist der Besitz von Cannabis strafbar - nicht jedoch der Konsum. Besitz ist ein juristischer Begriff. Der Volksmund versteht unter dem Besitzer denjenigen, der das Recht hat, damit zu tun, was er will.

      Tatsächlich unterscheidet der Jurist zwischen Eigentum und Besitz. Und da stellt sich heraus, dass im rechtlichen Sinne Besitz etwas anderes bedeutet, als der Volksmund meint.

      * Eigentum ist die sachenrechtliche Zuordnung, wem etwas gehört. Das sagt also etwas darüber aus, ob jemand rechtlich auf einen Gegenstand einwirken kann, etwa durch Veräußerung, den Ausschluss von anderen Menschen von dem Gegenstand usw. Es sagt nichts darüber aus, ob es ihm auch tatsächlich möglich ist. Der Eigentümer kann sein Auto im Wald abstellen und bleibt trotzdem Eigentümer, auch wenn er sich Meilenweit davon entfernt.

      * Besitz ist nur der sachenrechtliche Status, wer etwas in seiner tatsächlichen Herrschaft hat. Besitz sagt also etwas darüber aus, ob jemand die tatsächliche (nicht rechtliche) Möglichkeit hat, auf einen Gegenstand einzuwirken. Wenn ich etwas in der Hand halte, habe ich Besitz daran, denn ich kann es fallen lassen, festhalten, streicheln, angucken usw. Ob ich das alles rechtlich auch darf, sagt der Besitz nicht aus. Wenn ich mein Auto im Wald abstelle und mich meilenweit davon entferne, bin ich nicht mehr im Besitz des Autos.

      (An alle RM-Kanzlei-Kollegen: Darüber lässt sich natürlich streiten, aber ich versuch's für den Rest deutlich zu machen.)

      Einfach ausgedrückt: Wer also einen Joint in der Hand hält und dabei erwischt wird, besitzt ihn auch - und macht sich damit ggf. strafbar.

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        #33
        sobald du das gras angenommen hast, d.h. in die hand genommen und sei es nur zum bauen, wird es rechtlich als dein besitz gesehen. bei nem joint, wo wahrscheinlich nich mehr als 0.3 drin sind wird dir nix passieren. wenns coole bullen sind, lassen die dich auch einfach damit "laufen", deine freund und du werdet allerdings nach mehr durchsucht.

        //
        die einzige legale art in deutschland zu kiffen sieht folgendermaßen aus: du läufst ganz gemütlich am sportplatz lang und plötzlich erhascht dein blick ein joint an einem zaun festgebunden. du kannst dir das ganze aus der nähe anschauen und den joint rauchen. allerdings darfst du den nicht in die hand nehmen, sondern muss den halt so rauchen wie er am zaun hängt. nur lippen dürfen den tip "berühren".

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          #34
          http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=PKX2xGiK_Rs#t=14 0s

          ???

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            #35
            right!

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              #36
              Zitat von Müsli
              http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=PKX2xGiK_Rs#t=14 0s

              ???
              klassiker

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                #37
                Zitat von roester
                ist man denn automatisch im besitz vom gras wenn man den baut? nur weil man das zeug in der hand hat, besitzt mans doch nicht. wenn ich mir ein fahrrad von einem freund leihe, ist er doch immer noch der besitzer
                der besitz ist die tatsächtlich herrschaft über eine sache, d.h. sobald du sowas in der hand hast/zu hause etc bist im besitz eben dieser sache.

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                  #38
                  sobald du das ding in der hand hast, ist es auch dein zeug

                  aaaaaaaber

                  das ist von bland zu bland unterschiedlich, also wie viel man haben darf. wenn ich mich gerade recht entsinne ist der EIGENBEDARF in nrw 10g, berlin bissel weniger. in BAWÜ beispielsweise gibt es meines wissens keine definierte menge, in bayern ist jeglicher besitz eine straftat. die anderen bländer weiß ich nicht

                  falls das nich stimmt bitte ich um korrektur

                  zur nachweisbarkeit:

                  im blut: je nachdem wie viel du gekifft hast 6-48h
                  im urin: zwischen 1 und 4 wochen

                  aaaaaaber:

                  bei einer polizeikontrolle zählt lediglich der wert im blut, urin völlig egal und im blut musst du mehr als 0.1ng/ml haben. d.h. wenn du abends 10 dinger kiffst und am nächsten mittag kontrolliert wirst haste vllt noch 0.5 oder sowas in der richtung und damit darfste rumcruisen.
                  wenn du dich nich mit puren bongköpfen abends ausm leben kiffst, darfste am nächsten tag wieder auto fahren

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                    #39
                    Zitat von Kind der
                    Nacht]
                    Ich kiffe selber nicht, aber baue für Freunde einen Joint. Nehmen wir an, genau in diesem Moment wird man dabei erwischt
                    Ich baue meine Joint auch immer vorm Polizeirevier!
                    rauche nur hinterm revier.

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                      #40
                      Zitat von iKone
                      der konsum ist nicht strafbar -

                      so lange du einen joinst baust bist du im besitz der droge und somit wirst du zur rechenschaft gezogen
                      +bei der kleinen Menge wird die Anzeige in der Regel fallen gelassen

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                        #41
                        david. postete
                        Zitat von 00
                        eine andere Frage die ich mir gestellt habe, da ich diese Woche einen Urintest abgeben musste während einer Verkehrskontrolle. War negativ. egal. Wurde vor ein paar Jahren mal positiv auf THC im Urin getestet, Blutprobe war negativ, sprich ausser 24 Stunden Fahrverbot ab der Urinprobe gab es keine Konsequenzen. Hätte ich der Urinprobe widersprochen, was ja mein gutes Recht ist, wie hätte es dann ausgesehen? Hätte ich nach der Blutprobe dann gleich weiterfahren dürfen?
                        Und @TE: solltest du keine ellenlange polizeibekannte Drogeneinträge haben, würde das Verfahren gegen dich eingestellt. Ausser du könntest glaubhaft versichern, dass es wirklich nicht dein Zeug war, dafür müssten halt deine Mates aussagen diesbezüglich und die Staatsgewalt dir das dann auch glauben :)
                        Die Sache ist die:
                        Drogen THC ist im Urin länger nachweisbar, als es tatsächlich im Blut nachweisbar ist. Wenn du positiv im Urin auf THC getestet wirst ist es lediglich ein anzeichen dafür, dass du THC konsumiert hast, nicht jedoch dafür, dass du unter Drogeneinfluss fährst. Es besteht lediglich der Verdacht dass du unter Drogen gefahren bist. Und da für ne Verurteilung der Wert im Blut Maßgeblich ist muss Blut genommen werden. Wenn der Blutwert unter der Grenze liegt, kommt keine Strafe auf dich zu, ansonsten wären es 500 Euro und 1 Monat Fahrbverbot + 4 punkte Gewesen.
                        Die Untersagung der Weiterfahrt wäre auch so erfolgt, da die Polizisten ja die Drogenbeeinflussung (Lidflatter, Erweiterte Pupillen usw bei dir festgestellt haben) somit haben sie n Anzeichen dafür, dass du Unter Drogeneinfluss fährst. Im Rahmen der Gefahrenabwehr müssen sie dir dann die Weiterfahrt für 24h Untersagen, weil sie ja das Tatsächliche Blutergebnis nicht direkt vor sich haben.
                        irgendwo nachvollziehbar, aber zu dem Zeitpunkt als sie mich positiv erwischt hatten lag mein letzter geringer Konsum 2 Tage zurück, habe mich also von Haus aus freiwillig dem Urintest gestellt. Ich war auch in keinster Weise auffällig. Hätte ich z.B. diese Woche den Test verweigert, wo mir klar war dass ich nichts geraucht habe seit etlichen Jahren und sie mich dann zur Blutprobe gezwungen hätten, was wäre dann gewesen? Ich war eigentlich kurz davor zu verweigern, einfach nur aus Prinzip, aber hab zur Arbeit gemusst :D Hätten sie mir dann mir nix, dir nix, ein 24 stündiges Verbot erteilen können? Ich meine, so ein Urinteststreifen von denen ist nicht sehr genau und mein gutes Recht ist ja zu verweigern wenn ich nem 99 cent Streifen nicht traue und auf ein genaues Blutresultat bestehe. Wäre ja dann Diskriminierung wenn ich auf mein Recht poche und es mir zu nutze mache, dafür haben wir ja alle diese Rechte. Allerdings waren auch die Polizisten ziemlich nett und freundlich diese Woche, darum wollte ich auch Ärger vermeiden :)
                        e: andersherum kann ja dann auch jeder Volljunkie den Urintest verweigern, hätte zur Not ein 24 stündiges Verbot und fährt dann einfach die Monate vollgeknallt weiter bis er sein genaues Resultat hat. Ist ja wohl nicht gerecht oder?

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                          #42
                          kenn mich da rechtlich nicht aus, mir wurde gesagt wenn man die mische in den händen hält macht man sich strafbar. war halt so "h3h3 halt ma kurz will kleinmachen" "jo kein problem" "eey du machs dich grad strafbar" blabla..
                          sollte halt eh legalisiert werden

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                            #43
                            Zitat von Mini
                            Es ist zwar verboten, wirf aber nie zu einer Anklage kommen.
                            Bei so geringen Mengen lohnt es sich für den Staat nicht eine große Sache raus zu machen. Es sei denn, bei einem deiner Kumpels wird eine größere Menge noch festgestellt, sprich erträgt es mit sich rum.
                            Aber generell werden solche Sachen fallen gelassen!

                            /Wie es mit einem Vermerk in aussieht in deiner Akte weiss ich aber nicht!

                            Zu dem Zeitpunkt bist du aber im Besitz und da du auch gerade baust, wirst du mit Sicherheit auch dafür haftbar gemacht. Nur weil du mit dem Rad deines Freundes ein Unfall baust, ist er ja auch nicht Schuld ;-) @ dem über mir

                            außer man wohnt in Bayern :(

                            Kollege mit 0,05g (!) gefickt worden und 400 € bekam Strafe sowie 32 Sozialstunden

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                              #44
                              Zitat von Mini
                              Es ist zwar verboten, wirf aber nie zu einer Anklage kommen.
                              Bei so geringen Mengen lohnt es sich für den Staat nicht eine große Sache raus zu machen. Es sei denn, bei einem deiner Kumpels wird eine größere Menge noch festgestellt, sprich erträgt es mit sich rum.
                              Aber generell werden solche Sachen fallen gelassen!

                              /Wie es mit einem Vermerk in aussieht in deiner Akte weiss ich aber nicht!

                              Zu dem Zeitpunkt bist du aber im Besitz und da du auch gerade baust, wirst du mit Sicherheit auch dafür haftbar gemacht. Nur weil du mit dem Rad deines Freundes ein Unfall baust, ist er ja auch nicht Schuld ;-) @ dem über mir

                              außer man wohnt in Bayern :(

                              Kollege mit 0,05g (!) gefickt worden und 400 € bekam Strafe sowie 32 Sozialstunden

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                                #45
                                Zitat von qanql
                                Zitat von Mini
                                Es ist zwar verboten, wirf aber nie zu einer Anklage kommen.
                                Bei so geringen Mengen lohnt es sich für den Staat nicht eine große Sache raus zu machen. Es sei denn, bei einem deiner Kumpels wird eine größere Menge noch festgestellt, sprich erträgt es mit sich rum.
                                Aber generell werden solche Sachen fallen gelassen!

                                /Wie es mit einem Vermerk in aussieht in deiner Akte weiss ich aber nicht!

                                Zu dem Zeitpunkt bist du aber im Besitz und da du auch gerade baust, wirst du mit Sicherheit auch dafür haftbar gemacht. Nur weil du mit dem Rad deines Freundes ein Unfall baust, ist er ja auch nicht Schuld ;-) @ dem über mir

                                außer man wohnt in Bayern :(

                                Kollege mit 0,05g (!) gefickt worden und 400 € bekam Strafe sowie 32 Sozialstunden
                                selbst in bayern schwer zu glauben

                                Kommentar

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