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tt: ka ob dir da überhaupt jemand ne vernünftige antwort geben kann, ist ja wirklich ein höchst hypothetisches szenario. Würdest dafür wohl nicht verknackt werden, aber wenn die zuständigen Herrn da iwie hartnäckig sind würdste evtl schon paar Probs bekommen (je nach Bundesland)
Zu dem Zeitpunkt bist du aber im Besitz und da du auch gerade baust, wirst du mit Sicherheit auch dafür haftbar gemacht. Nur weil du mit dem Rad deines Freundes ein Unfall baust, ist er ja auch nicht Schuld ;-) @ dem über mir
nene, dass er nicht schuld ist sollte klar sein. wie beim autofahren. fahrzeughalter != fahrzeugführer. aber der fahrzeugführer ist doch trotzdem nicht besitzer? oder ist besitzer etwas anderes als "im besitz" ? kenne mich bei solchen juristischen formalitäten nicht aus :/
du besitzt etwas, wenn du die tatsächliche sachherrschaft darüber ausübst, also in dem fall ist der fahrer der besitzer. wenn es dir auch gehört bist du eigentümer
eine andere Frage die ich mir gestellt habe, da ich diese Woche einen Urintest abgeben musste während einer Verkehrskontrolle. War negativ. egal. Wurde vor ein paar Jahren mal positiv auf THC im Urin getestet, Blutprobe war negativ, sprich ausser 24 Stunden Fahrverbot ab der Urinprobe gab es keine Konsequenzen. Hätte ich der Urinprobe widersprochen, was ja mein gutes Recht ist, wie hätte es dann ausgesehen? Hätte ich nach der Blutprobe dann gleich weiterfahren dürfen?
Und @TE: solltest du keine ellenlange polizeibekannte Drogeneinträge haben, würde das Verfahren gegen dich eingestellt. Ausser du könntest glaubhaft versichern, dass es wirklich nicht dein Zeug war, dafür müssten halt deine Mates aussagen diesbezüglich und die Staatsgewalt dir das dann auch glauben :)
Sollten seine Freunde sich nicht zu dem Vorfall äussern ist er der Besitzer. Wenn aber einer seiner Freunde die Schuld auf sich nimmt sollte er raus sein.
so lange du einen joinst baust bist du im besitz der droge und somit wirst du zur rechenschaft gezogen
einfach mische auf boden falln lassn gg bb
kontrollieren dich dann zwar aber wenn du nich scheiße labberst und wie der letzte idiot
rüberkommst lassen sie dich laufn.
also zumind in frankfurt, wenn du in bayern wohnst würd ich rennen hahaha
Zu dem Zeitpunkt bist du aber im Besitz und da du auch gerade baust, wirst du mit Sicherheit auch dafür haftbar gemacht. Nur weil du mit dem Rad deines Freundes ein Unfall baust, ist er ja auch nicht Schuld ;-) @ dem über mir
nene, dass er nicht schuld ist sollte klar sein. wie beim autofahren. fahrzeughalter != fahrzeugführer. aber der fahrzeugführer ist doch trotzdem nicht besitzer? oder ist besitzer etwas anderes als "im besitz" ? kenne mich bei solchen juristischen formalitäten nicht aus :/
Ist das nicht der ganze Kram mit Besitzer und Eigentümer? Ich schätze mal, auch wenn du nicht der eigentliche Eigentümer bist, bist du ja trotzdem noch im Besitz von Drogen (auch wenn es nicht deine sind) und somit werden sie dich zur Rechenschaft ziehen. Nur weil ich Drogentransporter bin, bin ich ja auch nicht fein raus.
Die muessten danan schon die Flocken aus der Tüte sammeln und so hier und da und nichts wird passieren (im Normalfall). Rechtsmässig bist aber gefickt (was sonst..).
so lange du einen joinst baust bist du im besitz der droge und somit wirst du zur rechenschaft gezogen
einfach mische auf boden falln lassn gg bb
kontrollieren dich dann zwar aber wenn du nich scheiße labberst und wie der letzte idiot
rüberkommst lassen sie dich laufn.
also zumind in frankfurt, wenn du in bayern wohnst würd ich rennen hahaha
weiss nicht wie es in Frankfurt ist, aber ich hatte damals ca 2 Gramm zuhause die sie mir abgenommen haben. Haben gesagt das nichts passiert eigentlich bis 5 Gramm als Eigenverbrauch, ausser der Richter hat nen schlechten Tag. Hab dann nur einen Brief bekommen das die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. War halt das erste und einzige Mal, Bayern ist auch ziemlich liberal geworden wenn nicht über Stränge geschlagen wird. Ansonsten hauen sie richtig drauf, was ja auch gut ist....
eine andere Frage die ich mir gestellt habe, da ich diese Woche einen Urintest abgeben musste während einer Verkehrskontrolle. War negativ. egal. Wurde vor ein paar Jahren mal positiv auf THC im Urin getestet, Blutprobe war negativ, sprich ausser 24 Stunden Fahrverbot ab der Urinprobe gab es keine Konsequenzen. Hätte ich der Urinprobe widersprochen, was ja mein gutes Recht ist, wie hätte es dann ausgesehen? Hätte ich nach der Blutprobe dann gleich weiterfahren dürfen?
Und @TE: solltest du keine ellenlange polizeibekannte Drogeneinträge haben, würde das Verfahren gegen dich eingestellt. Ausser du könntest glaubhaft versichern, dass es wirklich nicht dein Zeug war, dafür müssten halt deine Mates aussagen diesbezüglich und die Staatsgewalt dir das dann auch glauben :)
Die Sache ist die:
Drogen THC ist im Urin länger nachweisbar, als es tatsächlich im Blut nachweisbar ist. Wenn du positiv im Urin auf THC getestet wirst ist es lediglich ein anzeichen dafür, dass du THC konsumiert hast, nicht jedoch dafür, dass du unter Drogeneinfluss fährst. Es besteht lediglich der Verdacht dass du unter Drogen gefahren bist. Und da für ne Verurteilung der Wert im Blut Maßgeblich ist muss Blut genommen werden. Wenn der Blutwert unter der Grenze liegt, kommt keine Strafe auf dich zu, ansonsten wären es 500 Euro und 1 Monat Fahrbverbot + 4 punkte Gewesen.
Die Untersagung der Weiterfahrt wäre auch so erfolgt, da die Polizisten ja die Drogenbeeinflussung (Lidflatter, Erweiterte Pupillen usw bei dir festgestellt haben) somit haben sie n Anzeichen dafür, dass du Unter Drogeneinfluss fährst. Im Rahmen der Gefahrenabwehr müssen sie dir dann die Weiterfahrt für 24h Untersagen, weil sie ja das Tatsächliche Blutergebnis nicht direkt vor sich haben.
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