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    #61
    Zitat von raptor
    Nach aufmerksamer Studie der Beiträge komme ich zu zwei Schlussfolgerungen:

    1. Die Lehrerin hat Recht
    2. Der TE checkt es immer noch nicht, was bedeutet, dass es auch keinen Grund gibt, die Fähigkeiten der Lehrerin anzuzweifeln.

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      #62
      an den TE: du solltest den thread nochma lesen, hab nämlich auch was gelernt!

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        #63
        Zitat von Agent - Blue
        :D

        Finde es sehr unterhaltsam, wie der TE (und scheinbar einige andere auch) die Argumentation nicht versteht und sie einfach ignoriert. Geh dich ruhig über die Lehrerin beschweren ;)
        mich macht es immer auch ein wenig wütend, wenn etwas schon lange widerlegt wurde und leute(teils weil sie nicht alle beiträge lesen) trotzdem nochmal die komplett gleiche argumentation bringen...

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          #64
          Das heisst das alle Sachen die zerstörungsfrei Lösbar sind, keine wesentlichen Bestandteile sind.
          Somit besitzt ein Fahrrad kein wesentlichen Bestandteil.
          Nur das Material ist dann wesentlicher Bestandteil der einzelnen Teile ?

          Hab ich das jetzt so richtig gemacht?

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            #65
            Is doch nun mehrmals erklärt worden das du den Begriff nich einfach mit der Alltagsdefinition zu gebrauchen hast TE sondern das er hier ander belegt ist und von dir anders verstanden werden muss. Der Fail liegt also nich im fachlischen sondern "nur" im didaktischen bereich bei der lehrerin... wobei ich ehrlich gesagt nich weiss was schlimmer is/wäre...

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              #66
              Zitat von EnV`
              @ TE/ Vorposter

              § 947 soll halt nur für solche Vermengungen/Vermischungen greifen wo das daraus entstehende Produkt nicht mehr auf irgendeine Art und Weise trennbar ist (z.B. Metall wird verarbeitet zu Gegenstand X durch einschmelzen, usw). Die Beispiele aus dem Kommentar (siehe unten S.2) lassen sich doch ziemlich gut auf das Fahrrad anwenden, ein Auto ohne Motor lässt sich auch nicht mehr nutzen, trotzdem würde der Eigentümer des Motors beim Einbau in ein Fahrzeug nicht Miteigentümer des ganzen Autos, sondern es bleibt dabei, wie es vorher war. Das gleiche gilt auch für das Fahrrad. Somit ist die Aussage der Lehrerin richtig.
              so ist es und nicht anders

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                #67
                Zitat von em
                Das heisst das alle Sachen die zerstörungsfrei Lösbar sind, keine wesentlichen Bestandteile sind.
                Somit besitzt ein Fahrrad kein wesentlichen Bestandteil.
                Nur das Material ist dann wesentlicher Bestandteil der einzelnen Teile ?

                Hab ich das jetzt so richtig gemacht?
                Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind z.B. Aufkleber auf dem Rahmen wesentliche Bestandteile des Fahrrads im juristischen Sinne oder z.B. die Speichen, die ja einmal eingespannt sind und wenn sie wieder ausgespannt werden, nicht nochmal verwendbar sind... right juris?

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                  #68
                  Zitat von raptor
                  Nach aufmerksamer Studie der Beiträge komme ich zu zwei Schlussfolgerungen:

                  1. Die Lehrerin hat Recht
                  2. Der TE checkt es immer noch nicht, was bedeutet, dass es auch keinen Grund gibt, die Fähigkeiten der Lehrerin anzuzweifeln.
                  genau das!

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