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Der Lack am Rahmen wird einheitlicher Bestandteil des Rahmens, da die Entfernung des Lackes eine wesentliche Veränderung des Lackes bedeuten würde.
Der Rahmen kann ohnen größeren Wertverlust der anderen Bestandteile vom Rad entfernt werden und ist deshalb ein eigenständiger Bestandteil und nicht wesentlicher Teil des Rades. Dass der Rest des Rades ohnen Rahmen nicht mehr zum eigentlichen Zweck verwendet werden kann ist unerheblich. Z.B. ist der Motor eines Autos auch kein wesentlicher Bestandteil des Autos.
Hat die Lehrerin absolut recht, auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Kann die Klasse in der Mehrheit denken was sie will, ist trotzdem falsch.
wasch labersch du? du kannst ein rahmen von einem fahrrad NICHT entfernen. HÖCHSTENS die einzelnen teile vom rahmen!1!1111!!1
Zitat von adelbert
Das ist doch eine einfache Sache eigentlich....Fahrrad ohne Rahmen wird nicht funktionieren.
Das ist doch eine einfache Sache eigentlich....Fahrrad ohne Rahmen wird nicht funktionieren.
Ich muss es nur meinem Lehrer beweisen :D
Soll ich mal nen Fahrradhersteller anmailen ? :D
Wie wäre es wenn du einfach mal selbstständig irgendwas machst, ohne hier zu fragen, ob du es machen sollst? :) Deine Lehrerin wird ihre Meinung bestimmt nicht ändern nur weil ein Fahrradhersteller ihr was schreibt...
Das ist doch eine einfache Sache eigentlich....Fahrrad ohne Rahmen wird nicht funktionieren.
Ich muss es nur meinem Lehrer beweisen :D
Soll ich mal nen Fahrradhersteller anmailen ? :D
Es geht nicht um das Scheiss Fahrrad, verdammt nochmal!
Der einzige Fail deiner Lehrerin war nur, dass sie dir nicht beigebracht hat, was diese Norm eigentlich bezwecken soll. Machen wirs mal von Anfang an:
A liefert den Rahmen unter Eigentumsvorbehalt an B. Das bedeutet, dass das Eigentum nach wie vor bei B liegt, bis dieser bezahlt wurde.
Wenn der B jetzt den Rahmen mit entsprechenden Teilen versieht, entsteht daraus ein Fahrrad. Und genau hier schlägt der § 947 I BGB zu. Es ist nun nämlich die Frage, ob das Eigentumsrecht des A an dem Rahmen noch den ursprünglichen Wert hat.
Wenn dem nicht so ist, ist es nur gerecht wenn A anteilig das Eigentum an der entstandenen Sache erwirbt (§947 I BGB). Daher ist zu prüfen, ob A den Rahmen noch zurückfordern kann, ohne dass dieser zerstört oder in seinem ursprünglichen Wesen verändert wird.
Beides ist nicht der Fall, also müssen auch die Eigentumsverhältnisse nicht verändert werden. A kann schließlich den Rahmen noch benutzen, wie vor dem Zusammenbau.
Das Fahrrad ist dabei völlig unerheblich, geschützt werden soll nur das Eigentumsrecht des A.
Ihr verwechselt hier wesentlicher bestandteil für die Sache mit wesentlicher Bestandteil vorm Gesetz. Jeder würde doch sagen, dass eine Grafikkarte wesentlicher Bestandteil eines Computer ist. Vorm Gesetz nicht, da man den PC aufschrauben kann, Grafikkarte raus und wo anders einsetzen. Genau so ist es mit Autoreifen und leider eben auch dem Rahmen vom Fahrrad. Sad story bro!
aus mechanisch-statischen gesichtspunkten ist ein rahmen auf jeden fall ein wesentlicher teil eines fahrrads, da er für die stabilität und das funktionieren des körpers unersetzlich ist.
btw: welches bland, welche schule, welche klasse?
klingt ja schon fast wie ne uni jura aufgabe.
vllt war bei uns das abi auch low, aber wir haben damals nicht mal ansatzweise solche sachen gemacht.
Ich hab einfach das Gefühl das sie sich den Fehler nicht eingestehen will..
Vielleicht hätte ich es ihr einfach aufschreiben sollen und ihr wieder mitgeben und sie nicht darauf ansprechen. Allerdings kann ist ja definiert (wie bereits gesagt) Wenn man den Rahmen wegbaut it es kein Fahrrad mehr --> Ergo: ist ein rahmen ja wohl ein wichtiger bestandteil
Hier wurde nun schon mehrfach bestätigt, dass deine Lehrerin keinen Müll erzählt hat. Scheinbar willst DU dir deinen Fehler einfach nicht eingestehen.
Ein Rahmen am Fahrrad ist ninmal leider verschweisst.
Für mich zerstört es nunmal ein fahrrad wenn ich es auseinander flexe.....
Der Rahmen des Fahrrads ist für sich verschweißt, ja, aber mit keinem anderen Bestandteil. Wenn ich Reifen, Lenker oder Sitz abmontiere, komme ich ohne Schweißgerät zurecht.
wie gesagt, von der mechanik her betrachtet ist der rahmen im grunde der "träger", auf dem einzelne (idr unabhängige) körper montiert sind (rollen bzw. reifen)
wenn du ein fahrrad baust, dann sieht die reihenfolge idr so aus:
1. rahmen bzw. "grundgerüst" schweißen
2. gabeln, reifen etc. anmontieren.
3. usw...
der rahmen ist der erste schritt, der nötig ist um überhaupt ein fahrrad zu bauen.
Das ist doch eine einfache Sache eigentlich....Fahrrad ohne Rahmen wird nicht funktionieren.
Ich muss es nur meinem Lehrer beweisen :D
Soll ich mal nen Fahrradhersteller anmailen ? :D
Es geht nicht um das Scheiss Fahrrad, verdammt nochmal!
Der einzige Fail deiner Lehrerin war nur, dass sie dir nicht beigebracht hat, was diese Norm eigentlich bezwecken soll. Machen wirs mal von Anfang an:
A liefert den Rahmen unter Eigentumsvorbehalt an B. Das bedeutet, dass das Eigentum nach wie vor bei B liegt, bis dieser bezahlt wurde.
Wenn der B jetzt den Rahmen mit entsprechenden Teilen versieht, entsteht daraus ein Fahrrad. Und genau hier schlägt der § 947 I BGB zu. Es ist nun nämlich die Frage, ob das Eigentumsrecht des A an dem Rahmen noch den ursprünglichen Wert hat.
Wenn dem nicht so ist, ist es nur gerecht wenn A anteilig das Eigentum an der entstandenen Sache erwirbt (§947 I BGB). Daher ist zu prüfen, ob A den Rahmen noch zurückfordern kann, ohne dass dieser zerstört oder in seinem ursprünglichen Wesen verändert wird.
Beides ist nicht der Fall, also müssen auch die Eigentumsverhältnisse nicht verändert werden. A kann schließlich den Rahmen noch benutzen, wie vor dem Zusammenbau.
Das Fahrrad ist dabei völlig unerheblich, geschützt werden soll nur das Eigentumsrecht des A.
§ 947 soll halt nur für solche Vermengungen/Vermischungen greifen wo das daraus entstehende Produkt nicht mehr auf irgendeine Art und Weise trennbar ist (z.B. Metall wird verarbeitet zu Gegenstand X durch einschmelzen, usw). Die Beispiele aus dem Kommentar (siehe unten S.2) lassen sich doch ziemlich gut auf das Fahrrad anwenden, ein Auto ohne Motor lässt sich auch nicht mehr nutzen, trotzdem würde der Eigentümer des Motors beim Einbau in ein Fahrzeug nicht Miteigentümer des ganzen Autos, sondern es bleibt dabei, wie es vorher war. Das gleiche gilt auch für das Fahrrad. Somit ist die Aussage der Lehrerin richtig.
Ich hab einfach das Gefühl das sie sich den Fehler nicht eingestehen will..
Vielleicht hätte ich es ihr einfach aufschreiben sollen und ihr wieder mitgeben und sie nicht darauf ansprechen. Allerdings kann ist ja definiert (wie bereits gesagt) Wenn man den Rahmen wegbaut it es kein Fahrrad mehr --> Ergo: ist ein rahmen ja wohl ein wichtiger bestandteil
Hier wurde nun schon mehrfach bestätigt, dass deine Lehrerin keinen Müll erzählt hat. Scheinbar willst DU dir deinen Fehler einfach nicht eingestehen.
Ein Rahmen am Fahrrad ist ninmal leider verschweisst.
Für mich zerstört es nunmal ein fahrrad wenn ich es auseinander flexe.....
Der Rahmen ist verschweißt, ja. Aber nicht mit anderen Teilen des Fahrrads. Wenn Du also jetzt den Rahmen zerstörst, dann zerstörst du nicht das Fahrrad, sondern den Rahmen, welcher aber austauschbar ist und somit KEIN wesentlicher Bestandteil des Rads. Langsam glaube ich, dass eure Lehrerin vielleicht doch nicht so schlecht ist und es nicht ihr es einfach alle nicht rafft...
Ihr müsst mal weg von dieser Denke, dass ein Teil nur wesentlich ist, wenn das Gesamtprodukt danach nicht mehr benutzbar ist. Darum geht es hier gar nicht. Auch wenn "wesentlich" im Sprachgebrauch für euch vielleicht was anderes heißt.
Nach aufmerksamer Studie der Beiträge komme ich zu zwei Schlussfolgerungen:
1. Die Lehrerin hat Recht
2. Der TE checkt es immer noch nicht, was bedeutet, dass es auch keinen Grund gibt, die Fähigkeiten der Lehrerin anzuzweifeln.
Finde es sehr unterhaltsam, wie der TE (und scheinbar einige andere auch) die Argumentation nicht versteht und sie einfach ignoriert. Geh dich ruhig über die Lehrerin beschweren ;)
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