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    #31
    Aber die Reifen können ebenso einfach und ohne Schäden getrennt und ausgetauscht werden, oder? Dann sind sie auch kein wesentlicher Bestandteil.

    Heißt das, ein Fahrrad besitzt KEIN wesentliches Bestandteil ?

    @ Stifler : Ohne Reifen kein Fahrradfahren

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      #32
      Kein neues Fahrrad aus Serienproduktion mit lediglich verschraubten Teilen zumindest.
      Wird aber z.b. der Rahmen extra an die anderen Teile angepasst und eine selbstständige Verwertung damit praktisch unmöglich, dann kann das anders aussehen.

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        #33
        also kann man ne karosserie auch so leicht trennen das es kein wesentlicher bestandteil ist? trololo

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          #34
          Zitat von Dir
          Aber die Reifen können ebenso einfach und ohne Schäden getrennt und ausgetauscht werden, oder? Dann sind sie auch kein wesentlicher Bestandteil.

          Heißt das, ein Fahrrad besitzt KEIN wesentliches Bestandteil ?

          @ Stifler : Ohne Reifen kein Fahrradfahren
          Ich sagte auch nicht, dass der Fahrradrahmen das einzige wesentliche Bestandteil eines Fahrrads ist. Bitte lesen und verstehen.

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            #35
            Ich hab einfach das Gefühl das sie sich den Fehler nicht eingestehen will..


            Vielleicht hätte ich es ihr einfach aufschreiben sollen und ihr wieder mitgeben und sie nicht darauf ansprechen. Allerdings kann ist ja definiert (wie bereits gesagt) Wenn man den Rahmen wegbaut it es kein Fahrrad mehr --> Ergo: ist ein rahmen ja wohl ein wichtiger bestandteil

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              #36
              Zitat von adelbert
              Ich hab einfach das Gefühl das sie sich den Fehler nicht eingestehen will..


              Vielleicht hätte ich es ihr einfach aufschreiben sollen und ihr wieder mitgeben und sie nicht darauf ansprechen. Allerdings kann ist ja definiert (wie bereits gesagt) Wenn man den Rahmen wegbaut it es kein Fahrrad mehr --> Ergo: ist ein rahmen ja wohl ein wichtiger bestandteil
              Sorry, aber wozu erstellst du einen Thread, wenn du dann nicht die Antworten liest ?

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                #37
                Zitat von Mic
                also kann man ne karosserie auch so leicht trennen das es kein wesentlicher bestandteil ist? trololo
                Korrekt. Nur würdest du wohl niemals die "Karosserie aus dem Auto ausbauen". Du würdest eben alles andere von der Karosserie ablösen. Wichtig ist halt, sich vor Augen zu führen, dass ein Auto genau wie ein Fahrrad ein "Bausatz" ist. Ein zerstörtes Teil der Karosserie ist kein wesentlicher Bestandteil des Autos, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Karosserie, die wiederum nur ein austauschbares Teil des Autos ist - wenn auch nach "normalem" Sprachgebrauch vielleicht ein "wesentliches" ;)

                "Es liegen zwei Sachen im Rechtssinne vor, wenn jede für sich nach der Trennung wirtschaftlich eigenständig ist" - ich denke das zeigts am besten: wirtschaftlich eigenständig ist letztendlich jedes noch so wichtige/unwichtige Teil, das sich als Ersatzteil eignet oder für das Ersatz beschafft werden kann.

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                  #38
                  Zitat von adelbert
                  Ich hab einfach das Gefühl das sie sich den Fehler nicht eingestehen will..


                  Vielleicht hätte ich es ihr einfach aufschreiben sollen und ihr wieder mitgeben und sie nicht darauf ansprechen. Allerdings kann ist ja definiert (wie bereits gesagt) Wenn man den Rahmen wegbaut it es kein Fahrrad mehr --> Ergo: ist ein rahmen ja wohl ein wichtiger bestandteil
                  Hier wurde nun schon mehrfach bestätigt, dass deine Lehrerin keinen Müll erzählt hat. Scheinbar willst DU dir deinen Fehler einfach nicht eingestehen.

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                    #39
                    ich hab mal ausgerechnet das es um eine halbe note geht in diesem fall......

                    soll ich hart bleiben und iwie zu nem anderen lehrer gehen oder lieber das verhältniss mit der lehrerin nicht versauen?

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                      #40
                      Zitat von gaspard
                      Zitat von adelbert
                      Ich hab einfach das Gefühl das sie sich den Fehler nicht eingestehen will..


                      Vielleicht hätte ich es ihr einfach aufschreiben sollen und ihr wieder mitgeben und sie nicht darauf ansprechen. Allerdings kann ist ja definiert (wie bereits gesagt) Wenn man den Rahmen wegbaut it es kein Fahrrad mehr --> Ergo: ist ein rahmen ja wohl ein wichtiger bestandteil
                      Hier wurde nun schon mehrfach bestätigt, dass deine Lehrerin keinen Müll erzählt hat. Scheinbar willst DU dir deinen Fehler einfach nicht eingestehen.
                      Ein Rahmen am Fahrrad ist ninmal leider verschweisst.

                      Für mich zerstört es nunmal ein fahrrad wenn ich es auseinander flexe.....

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                        #41
                        @ stifler - Ich habe es verstanden, Aber es las sich so/suggerierte(hast eben nur den Rahmen erwähnt), dass nur der Rahmen gemeint war Also höchstens nich so verstanden, wie du es meintest. Aber ist ja gut, jetzt ists ja geklärt.

                        btw jetz kann ich langsam die rechtliche Argumentation nachvollziehen.

                        Aber wie gesagt, das hilft dem TE jetz zwar nicht, ich würde mittlerweile aber eher die Reifen als wesentlich beschreiben, weil sie physikalisch betrachtet durch die Rotation um die eigene Achse die Achsenstabilität gewährleisten und damit die eigentliche Fahrphysik ermöglichen. Sie ermögliche/erleichtern es, das Gleichgewicht zu halten. Aber da das eine ohne das andere schwer möglich is eben wieder patt, aber mit Tendenz zu Reifen

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                          #42
                          Cross-Trolling oder was is hier los? :D Trotzdem ein interessanter Thread gewesen!

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                            #43
                            Zitat von Audacity of Huge
                            schau innen kommentar ;-)
                            Hab ich mal gemacht : Vieweg in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 947 BGB
                            ....
                            II. Ausnahme: Alleineigentum

                            Eine Sache ist dann als Hauptsache anzusehen, wenn sie als einzige der verbundenen Sachen nicht als bloße Nebensache anzusehen ist. Bloße Nebensachen sind solche Sachen, die durch die Verbindung entweder nur zu unwesentlichen Bestandteilen oder aber zu solchen wesentlichen Bestandteilen der einheitlichen Sache werden, die dieser fehlen könnten, ohne dass ihr Wesen und ihre praktische Verwendbarkeit beeinträchtigt wären.
                            Maßgeblich ist bei dieser Betrachtung die Verkehrsanschauung. Die Wertverhältnisse der verbundenen Sachen sind dabei für sich genommen unerheblich. Ein deutliches quantitatives Übergewicht bei gleichartigen Sachen kann nur im Ausnahmefall zur Annahme einer Hauptsache führen. Die Rechtsprechung ist mit der Annahme der Hauptsacheneigenschaft – insbesondere zum Schutz des Vorbehaltseigentums von Warenlieferanten – sehr zurückhaltend.
                            Entsteht durch die Verbindung – wie häufig der Fall – keine neue Sache (vgl. Rn. 6), so findet hinsichtlich der Hauptsache streng genommen kein Eigentumserwerb statt. Vielmehr behält der Eigentümer der Hauptsache das Eigentum an seiner Sache, das sich nach der Verbindung auch auf deren neue wesentliche Bestandteile erstreckt.

                            Beispiele: aufgeklebtes Plakat auf der Plakattafel; Einband um ein Buch; Glühbirnen im Beleuchtungskörper; Knöpfe am Anzug; Autoteile im Kfz, sofern diese überhaupt wesentliche Bestandteile werden.

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                              #44
                              Das ist doch eine einfache Sache eigentlich....Fahrrad ohne Rahmen wird nicht funktionieren.

                              Ich muss es nur meinem Lehrer beweisen :D

                              Soll ich mal nen Fahrradhersteller anmailen ? :D

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                                #45
                                also wenn der rahmen nicht wesentlich ist, dann ist nix am fahrrad wesentlich :D

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