Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lehrerfail?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Was bitte soll denn ein noch wesentlicherer Bestandteil eines Fahrrads sein, als der Rahmen? Der Rahmen trägt alle anderen Teile bzw Baugruppen des Rads!

    Ist die Olle leicht behindert?

    Btw ist der Rahmen nicht demontierbar! Im Gegensatz zu vielen anderen Teilen, wie z.B. den Rädern, der Schaltung etc! Was also soll wesentlicher sein?

    Welche Antwort wäre denn korrekt gewesen?

    Kommentar


      #17
      der rahmen ist doch das mainboard vom fahrrad... die frau ist halt dumm.

      Kommentar


        #18
        Der Rahmen ist nicht demontierbar ? Das sehe ich anders.
        Er ist beliebig austauschbar und dadurch verliert keines der Einzelteile seinen Wert. Dass man die Gesamtsache Fahrrad damit auflöst, ist klar. Aber darauf kommt es in dem Fall nicht an.

        Die Sache ist ganz einfach folgende: es geht nicht darum, welche Sache aus den einzelnen Teilen wird. Die Norm soll einfach nur die Rechtslage klären, wenn Einzelteile zusammengefügt werden.
        Die Frage ist also, kann der Hersteller des Rahmens an diesem Einzelteil noch sinnvoll ein Eigentumsrecht begründen? Das ist der Fall, weil der Rahmen bei Demontage des Fahrrads nach wie vor wirtschaftlich nutzbar ist.

        Hier wird nicht die zusammengesetzte Sache geschützt, sondern nur eine eventuelle Neuordnung der Eigentumsrechte vorgenommen (wenn nötig).

        Kommentar


          #19
          Zitat von Mad
          Der Rahmen ist nicht demontierbar ? Das sehe ich anders.
          Er ist beliebig austauschbar und dadurch verliert keines der Einzelteile seinen Wert. Dass man die Gesamtsache Fahrrad damit auflöst, ist klar. Aber darauf kommt es in dem Fall nicht an.
          Ich wiederhole mich gern: Der Rahmen ist NICHT demontierbar! ...abgesehen vom Schaltauge vllt...aber das is vernachlässigbar ;)

          Kommentar


            #20
            wenn der rahmen weg ist fehlt auch der sattel. ergo kannst du nicht mehr darauf sitzen

            Kommentar


              #21
              Okay, falsch ausgedrückt. Das Fahrrad ist demontierbar und die Einzelteile dann wieder jedes für sich selbstständig wirtschaftlich nutzbar. D'accord ? :)

              Kommentar


                #22
                Das ist der Fall, weil der Rahmen bei Demontage des Fahrrads nach wie vor wirtschaftlich nutzbar ist.
                Die Reifen sind das doch auch. Ja der Versuch der Annäherung durch das Recht zieht noch wirtschaftliche Gesichtspunkte dazu. Das Wirtschaftliche wollte ich im Ursprungspost auch noch nennen. Wenn man eigentlich(eher rein philosophisch) darauf guckt nicht so das ausschlaggebendste Argument. Aber wenn es durch den Menschen reguliert wird, spielt das Wirtschaftliche natürlich eine Rolle.

                Durch den Menschen so festgelegt bedeutet aber nicht, dass es absolut der "Wirklichkeit" entspricht und so ist. Darum gehts hier zwar nicht, aber ich sage trotzdem mal ^^

                Kommentar


                  #23
                  Ich würde sagen, dass ein Gegenstand (Fahrradrahmen) ein wesentlicher Bestandteil eines anderen Gegenstands bzw. Systems (Fahrrad) ist, wenn die eigentliche Funktionalität des Systems (Fahrrad) nicht ohne diesen bestimmten Gegenstand (Fahrradrahmen) ausgeführt werden kann.

                  tl:dr: Ohne Rahmen keine Fahrradfahren.

                  €: siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Bestandteil

                  Kommentar


                    #24
                    dann ist sie wohl auch der meinung das eine karosserie nicht zwingend zum auto gehört?
                    melde es ihren chef

                    Kommentar


                      #25
                      @mad: Kannst Du das Beispiel mit dem Auto genauer erläutern? Kann das Urteil leider nicht auf beck aufrufen. Wird dort mit dem Schaden argumentiert, den das Auseinanderbauen am Fahrwerk anrichtet und damit eine "Wesensänderung" darstellt? Weil das doch auch beim Fahrrad, in abgeschwächter Form natürlich, stattfände (Lackschäden, Kabelbohrungen ect.)

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von waste
                        dann ist sie wohl auch der meinung das eine karosserie nicht zwingend zum auto gehört?
                        melde es ihren chef
                        Haha genau das hat sie wirklich gesagt!!!!

                        Kommentar


                          #27
                          Der Lack am Rahmen wird einheitlicher Bestandteil des Rahmens, da die Entfernung des Lackes eine wesentliche Veränderung des Lackes bedeuten würde.

                          Der Rahmen kann ohnen größeren Wertverlust der anderen Bestandteile vom Rad entfernt werden und ist deshalb ein eigenständiger Bestandteil und nicht wesentlicher Teil des Rades. Dass der Rest des Rades ohnen Rahmen nicht mehr zum eigentlichen Zweck verwendet werden kann ist unerheblich. Z.B. ist der Motor eines Autos auch kein wesentlicher Bestandteil des Autos.

                          Hat die Lehrerin absolut recht, auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Kann die Klasse in der Mehrheit denken was sie will, ist trotzdem falsch.

                          Kommentar


                            #28
                            wie wird so jemand lehrer?

                            Kommentar


                              #29
                              Wenn eins der Rohre des Rahmens brechen würde, dann wäre das Rohr ein Wesentlicher Bestandteil des Rahmens. Der Rahmen ist aber kein wesentlicher Bestandteil des Rads, da er einfach und ohne Schäden getrennt und ausgetauscht werden kann. Klingt komisch, scheint aber so zu sein.
                              Offensichtlich schafft es die Lehrerin aber nicht, euch das mal gescheit zu erklären...

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von sneaks0n
                                Wenn eins der Rohre des Rahmens brechen würde, dann wäre das Rohr ein Wesentlicher Bestandteil des Rahmens. Der Rahmen ist aber kein wesentlicher Bestandteil des Rads, da er einfach und ohne Schäden getrennt und ausgetauscht werden kann. Klingt komisch, scheint aber so zu sein.
                                Offensichtlich schafft es die Lehrerin aber nicht, euch das mal gescheit zu erklären...
                                Ich habs damit schon verstanden, damit sollte ich wohl Anwalt werden?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X