8. klasse bwl
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Zitat von MonuschaafChin, was du bei dem Thread hier offensichtlich nicht gerafft hast: Es geht nicht darum, wie es in der Realität gehandhabt wird (da schimpft sich obv. jeder CEO/CFO/whatever), sondern um die rechtlich korrekten Begriffe. Und das deutsche Recht kennt mit Sicherheit NICHT Begriffe wie CEO etc.
Er nennt Frauen auch Eisen, was erwartest du?
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hab die relevanten dinge mal hervorgehoben.Zitat von Charlie Chin
habe beteiligungen an mehreren firmen und bei manchen haben wir c-levels gemacht bei manchen klassisch gf und prokorist etc.
die orga kann man machen wie man lustig ist.
lowbrains bitte mal off
mich würde aber mal interessieren wie du an einer firma beteiligt bist.
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OHG (offene handelsgesellschaft)
leitung und kontrolle steht allen gesellschaftern zu
gesellschafter haften uneingeschränkt auch mit privatvermögen
KG (kommanditgesellschaft)
zweiteilung des gesellschafterkreises
komplementäre (vollhafter) kontrollrecht, leitungsrecht (in der regel)
kommandisten (teilhafter) nur kontrollrecht
GmbH
geschäftsführer: natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige person
vertreten die gmbh gerichtlich und außergerichtlich
führen geschäfte nach weisung der gesellschaftsversammlung
AG
vorstand (leitendes organ)
aufsichtsrat (kontrollorgan)
hauptversammlung (beschließendes organ): gesamtheit der aktionäre/vertreter
hoffe ich konnte dir helfen
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