Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

An die RM Anwälte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    An die RM Anwälte

    Folgender Sachverhalt

    Tatbestand: 102118
    Verstoß: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen.
    Verletzte Vorschrift: § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat

    Zur Beschreibung:


    Vor meiner Schule ist ein Parkplatz. Dieser und alle anderen Parkplätze im Umkreis von Meilen sind zur Schulzeit zwischen 7:40 und 15 Uhr Nachmittags belegt, da die Schule ein Kolleg mit Ziel Abitur ist, sprich Erwachsenenbildung ...

    Der Parkplatz ist um das abzuschätzen 50x50 m und wird von einer Grünfläche ca 6m breit (durch Bordstein etwas erhöht ) umgeben.

    Dort habe ich heute geparkt und habe prompt ein Verwarngeld bekommen.

    Ich habe

    a.) Niemanden blockiert, rechts links hätten jeweils 2 Panzer durchgepasst
    b.) Ich habe nichts zerstört

    why the hell also son verhurtes ticket ???


    laut § 12 der StVO sieht es so aus als hätte ich nichts falsch gemacht
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html

    Ob der PP der Kommune gehört hab ich noch nicht herausgefunden. ( Könnte mir zum Vorteil verhelfen )


    Kommentare die mir sagen doch einfach die scheiss 5€ zu zahlen haben bestimmt ihre Berechtigung, allerdings weise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf meinen Hass gegenüber den Sonderschulabbrechern hin die zu hässlich für den Straßenstrich sind und deswegen beim OA arbeiten.



    #2
    auch wenn du vllt im recht bist ist es mit sicherheiteinfacher, unkomplizierter und weniger stressig, die paar € zu zahlen, wäre mir zu doof mich wegen sowas auseinander zu setzen, wenns ein paar € sind

    Kommentar


      #3
      Seit wann darf man auf nem Grünstreifen parken?

      Kommentar


        #4
        Mit deiner Argumentation magst du zwar faktisch nicht unrecht haben, aber du wirst damit, von allen ländern dieser welt ausgehend, am wenigsten erfolg damit in Deutschland haben.

        Und jemand als hässlichen Sonderschulabbrecher zu bezeichnen zeugt nicht unbedingt von der nötigen geistigen Reife, eine Fahrerlaubnis zu besitzen.

        Zahl doch einfach die scheiss 5€

        Kommentar


          #5
          Meine Fresse.
          Zum 100000x! Es gibt extra eine Gruppe. Dann muss nicht jeder XYZ einen Thread aufmachen.

          Kommentar


            #6
            Schau Dir einfach die Normen an, die in den Bescheid abgedruckt sind:

            http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html

            http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

            2 BKat:

            Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
            Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt

            Kommentar


              #7
              Zitat von sani
              Mit deiner Argumentation magst du zwar faktisch nicht unrecht haben, aber du wirst damit, von allen ländern dieser welt ausgehend, am wenigsten erfolg damit in Deutschland haben.

              Und jemand als hässlichen Sonderschulabbrecher zu bezeichnen zeugt nicht unbedingt von der nötigen geistigen Reife, eine Fahrerlaubnis zu besitzen.

              Zahl doch einfach die scheiss 5€
              jemanden online auf seine geistige "unreife" aufmerksam zu machen zeugt von nobelpreis ambitionen

              good for you

              Kommentar


                #8
                (1) Das Halten ist unzulässig
                1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
                2. im Bereich von scharfen Kurven,
                3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
                4. auf Bahnübergängen,
                5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
                Mhhhhhhhhh... gut zu wissen.

                Naja zu deinem Problem. Wenn du genug Zeit hast: fight for your rights
                Wenn du keine Zeit hast: 5€

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von omnomnom
                  why the hell also son verhurtes ticket ???
                  Zitat von omnomnom
                  Verstoß: Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen.
                  selbst beantwortet.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von omnomnom
                    Kommentare die mir sagen doch einfach die scheiss 5€ zu zahlen haben bestimmt ihre Berechtigung, allerdings weise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf meinen Hass gegenüber den Sonderschulabbrechern hin die zu hässlich für den Straßenstrich sind und deswegen beim OA arbeiten.
                    du holst mit 24 dein abitur nach – sicher, dass du so über andere menschen reden kannst?

                    Spoiler: 
                    denke nicht

                    Kommentar


                      #11
                      Er macht sein abitur nach um später beim Ordnungsamt zu arbeiten.

                      Kommentar


                        #12
                        Seit wann muss man etwas zerstören oder jemanden blockieren, um eine Strafe zu bekommen?

                        Zitat von trolls are so the 80s
                        Zitat von omnomnom
                        Kommentare die mir sagen doch einfach die scheiss 5€ zu zahlen haben bestimmt ihre Berechtigung, allerdings weise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf meinen Hass gegenüber den Sonderschulabbrechern hin die zu hässlich für den Straßenstrich sind und deswegen beim OA arbeiten.
                        du holst mit 24 dein abitur nach – sicher, dass du so über andere menschen reden kannst?

                        Spoiler: 
                        denke nicht
                        Und deswegen ist er dumm? Weil er Realschule gemacht hat und nun über dem 2. Bildungsweg sein Abitur, vermutlich nach einer Ausbildung, nachholt? Werd erwachsen.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von trolls are so the 80s
                          Zitat von omnomnom
                          Kommentare die mir sagen doch einfach die scheiss 5€ zu zahlen haben bestimmt ihre Berechtigung, allerdings weise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf meinen Hass gegenüber den Sonderschulabbrechern hin die zu hässlich für den Straßenstrich sind und deswegen beim OA arbeiten.
                          du holst mit 24 dein abitur nach – sicher, dass du so über andere menschen reden kannst?

                          Spoiler: 
                          denke nicht
                          Ist man damit dumm?
                          Man kann doch sein Abitur auch mit 30 noch nachholen?
                          Du solltest mal weniger flamen und mehr nachdenken.

                          Aber bist bestimmt richtig UeBeL unterwegs weil du dein Abitur mit 19 gemacht hast und nun im zweiten Semester dein BWL-Studium abgebrochen hast?!

                          Nimm dich mal ein wenig zurück, Clown.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Golk
                            Zitat von trolls are so the 80s
                            Zitat von omnomnom
                            Kommentare die mir sagen doch einfach die scheiss 5€ zu zahlen haben bestimmt ihre Berechtigung, allerdings weise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf meinen Hass gegenüber den Sonderschulabbrechern hin die zu hässlich für den Straßenstrich sind und deswegen beim OA arbeiten.
                            du holst mit 24 dein abitur nach – sicher, dass du so über andere menschen reden kannst?

                            Spoiler: 
                            denke nicht
                            Und deswegen ist er dumm? Weil er Realschule gemacht hat und nun über dem 2. Bildungsweg sein Abitur, vermutlich nach einer Ausbildung, nachholt? Werd erwachsen.
                            Zitat von Charles Bartholomew B
                            Zitat von trolls are so the 80s
                            Zitat von omnomnom
                            Kommentare die mir sagen doch einfach die scheiss 5€ zu zahlen haben bestimmt ihre Berechtigung, allerdings weise ich an dieser Stelle ausdrücklich auf meinen Hass gegenüber den Sonderschulabbrechern hin die zu hässlich für den Straßenstrich sind und deswegen beim OA arbeiten.
                            du holst mit 24 dein abitur nach – sicher, dass du so über andere menschen reden kannst?

                            Spoiler: 
                            denke nicht
                            Ist man damit dumm?
                            Man kann doch sein Abitur auch mit 30 noch nachholen?
                            Du solltest mal weniger flamen und mehr nachdenken.

                            Aber bist bestimmt richtig UeBeL unterwegs weil du dein Abitur mit 19 gemacht hast und nun im zweiten Semester dein BWL-Studium abgebrochen hast?!

                            Nimm dich mal ein wenig zurück, Clown.
                            und man ist also dumme und prinzipiell hässliche sonderschulabbrecherin, weil man beim ordnungsamt arbeitet? ihr solltet wohl mal etwas raus gehen, den ganzen tag am pc verbringen tut euch nicht gut.
                            davon mal abgesehen, dass man in keiner position so reden sollte wie er es tut.

                            Kommentar


                              #15
                              Du verstehst offenbar nicht die OW die dir vorgeworfen wird:

                              2 Bkat besagt:
                              Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
                              Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt ...

                              Es wird nicht das parken geahndet, sondern die Tatsache dass du mit deinem Auto auf den Grünstreifen gefahren bist.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X