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keine verkaufsoffenen Sonn- bzw. Feiertage sind erlaubt am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag. Das neue Gesetz trat zum 21. November 2006 in Kraft.
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