folgendes:
ich arbeite als aushilfe an einer tankstelle. herr x kommt herein hat keine zahlungsmöglichkeit. ich lasse ihn eine einzugsermächtigung ausfüllen. darin ist name, adresse, kfz-kennzeichen, bankverbingung vermerkt. am ende unterschreibt er noch ein schuldanerkenntnis.
nach einem monat konnte der betrag noch nicht vom konto nicht abgebucht werden.
entweder dieses ist nicht genügend gedeckt oder das konto existiert nicht.
da dieser fall unter ZIVILRECHT fallen würde, gehe ich also zur polizei um anzeige zu erstatten. diese sagt mir, dass der name, adresse und telefonnummer korrekt wären nur die bankverbindung können sie nicht überprüfen (Bankgeheimnis). auserdem darf/kann die polizei keine anzeige erstattet da kein verbrechen/betrug vorliegt. herr x wurde mindestens 20 mal von mir angerufen, es geht nie jmd ans telefon.
welche möglichkeiten hab ich?
ich arbeite als aushilfe an einer tankstelle. herr x kommt herein hat keine zahlungsmöglichkeit. ich lasse ihn eine einzugsermächtigung ausfüllen. darin ist name, adresse, kfz-kennzeichen, bankverbingung vermerkt. am ende unterschreibt er noch ein schuldanerkenntnis.
nach einem monat konnte der betrag noch nicht vom konto nicht abgebucht werden.
entweder dieses ist nicht genügend gedeckt oder das konto existiert nicht.
da dieser fall unter ZIVILRECHT fallen würde, gehe ich also zur polizei um anzeige zu erstatten. diese sagt mir, dass der name, adresse und telefonnummer korrekt wären nur die bankverbindung können sie nicht überprüfen (Bankgeheimnis). auserdem darf/kann die polizei keine anzeige erstattet da kein verbrechen/betrug vorliegt. herr x wurde mindestens 20 mal von mir angerufen, es geht nie jmd ans telefon.
welche möglichkeiten hab ich?
Kommentar