also irgendwie steht hier ne menge richtiger blödsinn
Verwaltungen sind per Gesetz dazu gezwungen, bei Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu wählen ( s. § 9 BeamtStG).
Ich habe in einer niedersächsischen Großstadt ein duales Studium für den geh. Dienst gemacht und wir Fünf kamen aus ganz Niedersachsen.
In anderen Städten aber auch aus halb Deutschland.
Dies sollte also kein Problem sien.
Inwiefern dann ein abgebrochenes Jurastudium Nachteile mit sich bringt hängt wohl auch an der Person, die das Auswahlverfahren betreut.
Grundsätzlich sind Jurakenntnisse aber eher von Vorteil.
Viel Erfolg wenn du es versuchst.
Verwaltungen sind per Gesetz dazu gezwungen, bei Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu wählen ( s. § 9 BeamtStG).
Ich habe in einer niedersächsischen Großstadt ein duales Studium für den geh. Dienst gemacht und wir Fünf kamen aus ganz Niedersachsen.
In anderen Städten aber auch aus halb Deutschland.
Dies sollte also kein Problem sien.
Inwiefern dann ein abgebrochenes Jurastudium Nachteile mit sich bringt hängt wohl auch an der Person, die das Auswahlverfahren betreut.
Grundsätzlich sind Jurakenntnisse aber eher von Vorteil.
Viel Erfolg wenn du es versuchst.
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