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    #16
    Dein ernst? Ruf halt an und lass dir ein neues geben / zu schicken du unselbstständiges Stück.

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      #17
      könntest auch einfach das original behalten und kopien machen, auf denen du dann das passende datum einträgst xD^^

      § 267 stgb klärt auf:
      "Absatz 1: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine ... echte Urkunde verfälscht ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      bitte keine weiteren fragen dazu. ich hasse urkundsdelikte (die sind so verdammt kompliziert ;_;) und habe grade auch keine zeit mich damit auseinander zu setzen.

      //e: falsch zitiert ;_;

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        #18
        neues zufaxen lassen, aber das original nicht wegschmaißen!!! kannst es behalten und dann kopien machen :D :)

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          #19
          ICH WÜRDE NEUES NEHMEN, DAS ALTE KOPIEREN UND VERKAUFEN!!!

          (gnhihihi)

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