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Mietrecht (WG)

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    Mietrecht (WG)

    Servus an alle zukünftigen Rechtsanwälte oder ggfs. Leute mit ausreichendem Halbwissen.

    Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohngemeinschaft zur Untermiete gelebt. Für das entsprechende Zimmer wurde ein Mietvertrag geschlossen sowie eine Kaution in Höhe von 280€ vereinbart ( welche auch an das angegeben Konto überwiesen worden). Nach circa einem Jahr habe ich dann auf Wunsch des Hauptmieters in ein anderes Zimmer gewechselt, ohne einen neuen Mietvertrag aufzusetzen ( nichtmal sicher ob dies notwendig ist ). Der eigentliche Hauptmieter hat dann für sein Auslandspraktikum die WG für 6 Monate verlassen und einen Zwischenmieter angeschleppt. Dieser hat die eigentliche Miete bezahlt und mit seiner Freundin, die sich dann dauerhaft als parasitäre Lebensform einistete, für 6 Monate dort gewohnt. Leider hat es der Hauptmieter versäumt mit ihm einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, so das kommende Nachzahlungen von Strom und Wasser schlichtweg von ihm abgelehnt worden sind. ( meines erachtens ist er dazu zwar verpflichtet, jedoch kümmerte dieser Hinweis von mir den Hauptmieter nicht ). Das würde mich auch garnicht interessieren, wenn nicht für die restlichen Untermieter festgelegt worden wäre, dass unsere Kautionen für dieses Verschulden verwendet werden. Nun denkt man sich, ok die eigentliche Kaution hat ja sowieso der Vermieter, dem ist aber nicht so, da die Kautionen letzendlich nur auf einem "WG-Konto" gelandet waren. Jedenfalls war ab da die Stimmung in der WG total auf dem Tiefpunkt, und alle sind auf Wunsch des Hauptmieters ausgezogen und neue Nachmieter sind schon gefunden worden. Jetzt bin ich zum Anfang des Monats ausgezogen und behalte die Miete ein. Mir ist bewusst, das ein "Abwohnen der Kaution" nicht rechtsmäßig ist. Jedoch handelt es sich ja hier definitiv um die Tatsache, das ich diese nicht erhalten werde. Und verlange somit, dass diese mit der letzten Miete verrechnet wird. Dabei mache ich sogar noch Minus, jedoch meldete sich heute der Hauptmieter um mir mitzuteilen, dass wir immernoch in einem Mietverhältnis stehen, da schriftlich nichts festgelegt worden ist, und ich theoretisch noch Okt,Nov,Dez etc dort wohne. Jedoch wohnt in meinem eigentlichen Zimmer ( das mit dem Mietvertrag) schon über ein Jahr ein Mitbewohner. Jetzt ist die Frage spielt es

    a) eine Rolle, dass für das neue Zimmer garkein Mietvertrag existiert
    b) ist es gerechtfertigt die letzte Miete einzubehalten, weil die Kaution unsachgemäß entwendet wurde
    c) reicht es, wenn beide Untermieter auf seinen eigenen Wunsch zu einem Termin ausgezogen sind um dies als Kündigung anzusehen.

    Als nächstes würde dann wohl ein Mahnbescheid eingehen, gegen den ich Widerspruch einlegen werde. Es geht im Endeffekt dann nur um ein paar Hundert €. Und ich habe auch nicht das Problem diese zu bezahlen, jedoch finde ich es einfach nicht richtig. Und ich wäre sogar geneigt das ganze soweit zu treiben, bis wir dann in der Verhandlung sitzen und diesen "für mich Betrug" offen legen.

    #2
    Leg dich die 3 Moante in das besetzte Zimmer. gg no re

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      #3
      ich kann nur jedem mieter raten, dem mieterverein beizutreten. da zahlste als student rund 60 euro im jahr und kannst die bei jedem scheiß fragen.

      meld dich an und hol dir da professionelle beratung.

      http://www.mieterbund.de/

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        #4
        1. für sowas die kaution anzugehen ist schonmal gleich gar nicht rechtens.
        2. du hast nen eigenen vertrag d.h. der vermieter bzw hauptmieter muss aufschlüsseln und nachweisen, welcher anteil der nachzahlungen dir in welcher höhe und warum entsteht

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          #5
          Zitat von z1dane
          1. für sowas die kaution anzugehen ist schonmal gleich gar nicht rechtens.
          2. du hast nen eigenen vertrag d.h. der vermieter bzw hauptmieter muss aufschlüsseln und nachweisen, welcher anteil der nachzahlungen dir in welcher höhe und warum entsteht
          das problem ist aber ein anderes. den vermieter interessiert nur, wer vertraglich an ihn gebunden hat. ein untermietervertrag ist meines wissen etwas, womit der vermieter gar nichts zu tun hat. und wenn nicht mal so einer existiert, dann kann der mieter anfallende kosten durch fehlende vertragliche sicherheit bezüglich seines untermieters nicht auf den vermieter abwälzen.

          aber ich bin kein experte und kann nur aus erfahrung sprechen.

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            #6
            Gib mal Namen, Facebook und Adresse von diesem "Zwischenmieter" und dessen "Freundin".

            rm.inkasso muss wohl reaktiviert werden

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              #7
              Zitat von putze
              Leg dich die 3 Moante in das besetzte Zimmer. gg no re
              this +

              Zitat von CRZ-
              Gib mal Namen, Facebook und Adresse von diesem "Zwischenmieter" und dessen "Freundin".

              rm.inkasso muss wohl reaktiviert werden

              lol'd

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                #8
                http://www.readmore.de/index.php?cont=groups/show_group&id=1747

                da tummeln sich die wahren rm anwälte rum

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                  #9
                  Dein angemietetes Zimmer einmal abfotografieren und abschließen. 3 Monate später nochmal hin und schauen ob noch alles da ist.
                  Wenn nicht Einbruch melden und kannst ja belegen was du da in dem Raum hattest :-)

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                    #10
                    was ein krasses durcheinander da bei euch. wenn der hauptmieter jetzt allen ernstes von dir verlangt, dass du die restlichen monatsmieten (okt, nov, dez) bezahlst, dann hast du auch das recht in dem zimmer zu wohnen und der andere muss wieder raus. wieso er, wenn er eh weiß, dass du die 3 monate noch bezahlen musst/sollst/wirst, jemand anderes in das zimmer gelassen hat, ist für mich sowieso gänzlich unverständlich.
                    und natürlich kann DEINE kaution NICHT dafür genommen werden, einen fehlenden betrag zu begleichen, der dadurch zustande gekommen ist, dass der hauptmieter es versäumt hat, einen vertrag mit einem neuen mieter zu unterschreiben und dieser sich nun weigert (für eine leistung, die er in anspruch genommen hat) zu zahlen.

                    würde den beiden (aber eher dem hauptmieter) drohen, es auf eine verhandlung ankommen zu lassen und ihm noch mal erklären, dass der fehler bei ihm liegt.
                    wenn er es einsieht, bekommst du dein geld zurück und zahlst auch nichts mehr. wenn nicht, trefft ihr euch vor gericht wieder und du wirst gewinnen.

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                      #11
                      Ich wiederhole mich: Melde dich beim Mieterbund an, zahl die 60 Euro (geht auch in Etappen) und du wirst merken, wie sicher du dich plötzlich fühlst. Das ist gut investiertes Geld, was du bei einer unklaren Mietsituation schnell wieder drin hast.

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                        #12
                        60e... da kann er auch einfach rechtschutz versicherrung nehmen?

                        und soweit sollte die sache eingeltich klar sein.. schau halt mal spontan vorbei und sag du möchtest in dein zimmer.. wenn dann dein zimmer voll ist würds ichs abschliessen und das zeug bei ebay verkaufen ;)

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                          #13
                          Zitat von maaR
                          60e... da kann er auch einfach rechtschutz versicherrung nehmen?

                          und soweit sollte die sache eingeltich klar sein.. schau halt mal spontan vorbei und sag du möchtest in dein zimmer.. wenn dann dein zimmer voll ist würds ichs abschliessen und das zeug bei ebay verkaufen ;)
                          kostet nur mindestens das dreifache...

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                            #14
                            Also in erste Linie ist ein Untermieter, der Mieter des Hauptmieters. Heisst du hast überhaupt keinen MV mit dem Eigentümer der WG abgeschlossen?
                            Die Mietverträge werden für jedes Zimmer angelegt?

                            Wie o. g. müsste der Vermieter alle Kosten genau aufschlüsseln, diese auf die m² der Zimmer aufteilen und dann würde jeder seinen Anteil bezahlen, weil Ihr sicher einen Pauschalmiete gezahlt habt oder?

                            Ich würde mich aber genau so verhalten. Die Kosten gehen eindeutig zulasten des "Fremdlings". Der Eigentümer soll diese einfach Anklagen. Zeugen sind ja genug anwesend. Ende.

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