Servus an alle zukünftigen Rechtsanwälte oder ggfs. Leute mit ausreichendem Halbwissen.
Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohngemeinschaft zur Untermiete gelebt. Für das entsprechende Zimmer wurde ein Mietvertrag geschlossen sowie eine Kaution in Höhe von 280 vereinbart ( welche auch an das angegeben Konto überwiesen worden). Nach circa einem Jahr habe ich dann auf Wunsch des Hauptmieters in ein anderes Zimmer gewechselt, ohne einen neuen Mietvertrag aufzusetzen ( nichtmal sicher ob dies notwendig ist ). Der eigentliche Hauptmieter hat dann für sein Auslandspraktikum die WG für 6 Monate verlassen und einen Zwischenmieter angeschleppt. Dieser hat die eigentliche Miete bezahlt und mit seiner Freundin, die sich dann dauerhaft als parasitäre Lebensform einistete, für 6 Monate dort gewohnt. Leider hat es der Hauptmieter versäumt mit ihm einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, so das kommende Nachzahlungen von Strom und Wasser schlichtweg von ihm abgelehnt worden sind. ( meines erachtens ist er dazu zwar verpflichtet, jedoch kümmerte dieser Hinweis von mir den Hauptmieter nicht ). Das würde mich auch garnicht interessieren, wenn nicht für die restlichen Untermieter festgelegt worden wäre, dass unsere Kautionen für dieses Verschulden verwendet werden. Nun denkt man sich, ok die eigentliche Kaution hat ja sowieso der Vermieter, dem ist aber nicht so, da die Kautionen letzendlich nur auf einem "WG-Konto" gelandet waren. Jedenfalls war ab da die Stimmung in der WG total auf dem Tiefpunkt, und alle sind auf Wunsch des Hauptmieters ausgezogen und neue Nachmieter sind schon gefunden worden. Jetzt bin ich zum Anfang des Monats ausgezogen und behalte die Miete ein. Mir ist bewusst, das ein "Abwohnen der Kaution" nicht rechtsmäßig ist. Jedoch handelt es sich ja hier definitiv um die Tatsache, das ich diese nicht erhalten werde. Und verlange somit, dass diese mit der letzten Miete verrechnet wird. Dabei mache ich sogar noch Minus, jedoch meldete sich heute der Hauptmieter um mir mitzuteilen, dass wir immernoch in einem Mietverhältnis stehen, da schriftlich nichts festgelegt worden ist, und ich theoretisch noch Okt,Nov,Dez etc dort wohne. Jedoch wohnt in meinem eigentlichen Zimmer ( das mit dem Mietvertrag) schon über ein Jahr ein Mitbewohner. Jetzt ist die Frage spielt es
a) eine Rolle, dass für das neue Zimmer garkein Mietvertrag existiert
b) ist es gerechtfertigt die letzte Miete einzubehalten, weil die Kaution unsachgemäß entwendet wurde
c) reicht es, wenn beide Untermieter auf seinen eigenen Wunsch zu einem Termin ausgezogen sind um dies als Kündigung anzusehen.
Als nächstes würde dann wohl ein Mahnbescheid eingehen, gegen den ich Widerspruch einlegen werde. Es geht im Endeffekt dann nur um ein paar Hundert . Und ich habe auch nicht das Problem diese zu bezahlen, jedoch finde ich es einfach nicht richtig. Und ich wäre sogar geneigt das ganze soweit zu treiben, bis wir dann in der Verhandlung sitzen und diesen "für mich Betrug" offen legen.
Ich habe 2 Jahre lang in einer Wohngemeinschaft zur Untermiete gelebt. Für das entsprechende Zimmer wurde ein Mietvertrag geschlossen sowie eine Kaution in Höhe von 280 vereinbart ( welche auch an das angegeben Konto überwiesen worden). Nach circa einem Jahr habe ich dann auf Wunsch des Hauptmieters in ein anderes Zimmer gewechselt, ohne einen neuen Mietvertrag aufzusetzen ( nichtmal sicher ob dies notwendig ist ). Der eigentliche Hauptmieter hat dann für sein Auslandspraktikum die WG für 6 Monate verlassen und einen Zwischenmieter angeschleppt. Dieser hat die eigentliche Miete bezahlt und mit seiner Freundin, die sich dann dauerhaft als parasitäre Lebensform einistete, für 6 Monate dort gewohnt. Leider hat es der Hauptmieter versäumt mit ihm einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, so das kommende Nachzahlungen von Strom und Wasser schlichtweg von ihm abgelehnt worden sind. ( meines erachtens ist er dazu zwar verpflichtet, jedoch kümmerte dieser Hinweis von mir den Hauptmieter nicht ). Das würde mich auch garnicht interessieren, wenn nicht für die restlichen Untermieter festgelegt worden wäre, dass unsere Kautionen für dieses Verschulden verwendet werden. Nun denkt man sich, ok die eigentliche Kaution hat ja sowieso der Vermieter, dem ist aber nicht so, da die Kautionen letzendlich nur auf einem "WG-Konto" gelandet waren. Jedenfalls war ab da die Stimmung in der WG total auf dem Tiefpunkt, und alle sind auf Wunsch des Hauptmieters ausgezogen und neue Nachmieter sind schon gefunden worden. Jetzt bin ich zum Anfang des Monats ausgezogen und behalte die Miete ein. Mir ist bewusst, das ein "Abwohnen der Kaution" nicht rechtsmäßig ist. Jedoch handelt es sich ja hier definitiv um die Tatsache, das ich diese nicht erhalten werde. Und verlange somit, dass diese mit der letzten Miete verrechnet wird. Dabei mache ich sogar noch Minus, jedoch meldete sich heute der Hauptmieter um mir mitzuteilen, dass wir immernoch in einem Mietverhältnis stehen, da schriftlich nichts festgelegt worden ist, und ich theoretisch noch Okt,Nov,Dez etc dort wohne. Jedoch wohnt in meinem eigentlichen Zimmer ( das mit dem Mietvertrag) schon über ein Jahr ein Mitbewohner. Jetzt ist die Frage spielt es
a) eine Rolle, dass für das neue Zimmer garkein Mietvertrag existiert
b) ist es gerechtfertigt die letzte Miete einzubehalten, weil die Kaution unsachgemäß entwendet wurde
c) reicht es, wenn beide Untermieter auf seinen eigenen Wunsch zu einem Termin ausgezogen sind um dies als Kündigung anzusehen.
Als nächstes würde dann wohl ein Mahnbescheid eingehen, gegen den ich Widerspruch einlegen werde. Es geht im Endeffekt dann nur um ein paar Hundert . Und ich habe auch nicht das Problem diese zu bezahlen, jedoch finde ich es einfach nicht richtig. Und ich wäre sogar geneigt das ganze soweit zu treiben, bis wir dann in der Verhandlung sitzen und diesen "für mich Betrug" offen legen.
Kommentar