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    Zitat von schweinebacke
    Zitat von IloveUuuw
    Man ist wohl für Kinder, Ehepartner, Mitbewohner etc. verantwortlich, auch wenn sie es ohne mein Wissen/meine Erlaubnis downloaden. Anders siehts wohl aus wenn jemand, wie in meinem Fall geschehen, sich in mein geschütztes WLAN einhackt um einen Film zu laden.
    finde ich aber unlogisch. wenn jemand ohne führerschein den autoschlüssel der eltern nimmt, mit dem auto rumfährt und einen unfall baut, ist auch er dran. wenn jemand mit deinem rasenmäher einem anderen mit absicht über den fuss fährt, weil er bock drauf hat, ist auch er dran und nicht der, dem der rasenmäher gehört. verstehe nicht, wieso das bei einem pc anders sein soll.
    klage beim bundesverfassungsgericht inc.
    :D :D

    Solche Threads sind auf RM generell sehr erheiternd.

    Wenn du noch Fragen hast würd ich mal im g:b schauen, die haben ja täglich mit sowas zu tun

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      Zitat von schweinebacke
      finde ich aber unlogisch. wenn jemand ohne führerschein den autoschlüssel der eltern nimmt, mit dem auto rumfährt und einen unfall baut, ist auch er dran. wenn jemand mit deinem rasenmäher einem anderen mit absicht über den fuss fährt, weil er bock drauf hat, ist auch er dran und nicht der, dem der rasenmäher gehört. verstehe nicht, wieso das bei einem pc anders sein soll.
      klage beim bundesverfassungsgericht inc.
      Wenn Du ein Gewehr im Schrank stehen hast und Dein Sohn läuft damit Amok, musst Du Dich zumindest für mangelnde Sicherheit verantworten. Bringt nix, von irgendeinem Beispiel auf andere Sachverhalte zu schließen. Vielleicht gäbe es so eine Art Innen-Außen-Verhältnis... Nach außen musst Du dafür gerade stehen, aber Du kannst im zweiten Schritt den wahren Täter auf Schadensersatz verklagen.
      Naja, interessant finde ich eher, wie die Beweispflicht für "jemand hat sich bei mir ins Netz gehackt" ausgelegt wird.

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        oh bro :(
        wurde auch gecasht weil Musik geladen :(
        400€

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          Zitat von schweinebacke
          Zitat von IloveUuuw
          Man ist wohl für Kinder, Ehepartner, Mitbewohner etc. verantwortlich, auch wenn sie es ohne mein Wissen/meine Erlaubnis downloaden. Anders siehts wohl aus wenn jemand, wie in meinem Fall geschehen, sich in mein geschütztes WLAN einhackt um einen Film zu laden.
          finde ich aber unlogisch. wenn jemand ohne führerschein den autoschlüssel der eltern nimmt, mit dem auto rumfährt und einen unfall baut, ist auch er dran. wenn jemand mit deinem rasenmäher einem anderen mit absicht über den fuss fährt, weil er bock drauf hat, ist auch er dran und nicht der, dem der rasenmäher gehört. verstehe nicht, wieso das bei einem pc anders sein soll.
          klage beim bundesverfassungsgericht inc.
          Weiß nicht, in wieweit du da in der Materie steckst. Für mich sind das Vermutungen, die wohl nicht wahr sind. Soweit ich weiß, muss man als Elternteil dafür sorgen, dass das Kind keinen Zugang zum Autoschlüssel hat. Das wird später natürlich schwieriger und viele vertrauen ihren Kindern, aber es hat schon einen Grund, warum viele Eltern ihre Schlüssel relativ weit oben aufhängen und teilweise sogar auf die Garderobe etc. legen. Unter 150 bekommste da halt Probleme.

          Außerdem ist Autounfall und Download auch nicht vergleichbar. Wenn Du Bengel mit 16 die Karre vom Vadder nimmst und jemanden umfährst, dann wird dich die Polizei direkt darauf festnehmen. Dann ist klar, wer Schuld hat. Wenn Du jetzt allerdings was downloadest und dein Vater sagt: "Ich wars nicht", obwohl die Anzeige gegen ihn läuft. Wo kämen wir dann hin? Es ist eben rechtlich so, dass der Anschlusseigentümer haftet.

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            für mich ist die person für eine straftat verantwortlich, die sie begangen hat.
            klar, es gibt mitverantwortliche wie z.b. der vater, der den schlüssel hat offen rumliegen lassen, aber der haupttäter ist ja der sohn. im fall mit dem film runterladen wäre der anschluss bzw. pc besitzer mit schuld, da er nicht sichergestellt hat, dass niemand von seinem anschluss einen film runterladen kann, aber er hat die tat nicht selber begangen.
            wozu sollte er bestraft werden, wenn er die straftat nicht begangen hat? das ist schlichtweg ungerecht.

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              Zitat von schweinebacke

              wozu sollte er bestraft werden, wenn er die straftat nicht begangen hat? das ist schlichtweg ungerecht.
              Justice is incidental to law and order
              Sad but true

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                Zitat von Winston Wolf
                Zitat von Peter L.
                Solange keine Klage -> chilln und sich nicht verunsichern lassen von 5000 abmahnungen. In den seltensten Fällen wird wegen eines einzigen Films vor Gericht gezogen, aufwand wäre viel zu hoch

                btw: Wenn du eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibst, bekennst du dich damit Schuldig und du wirst die Anwaltskosten tragen müssen, da du aber ja keine Kohle hast -> fail
                Ahnunglos oder dumm?
                Der Sinn einer Modifizierten Unterlassungserklärung ist gerade das Schuldeingeständnis aus der dem Rechteinhaber zustehenden Unterlassungserklärung herauszunehmen! Diese werden von den Abmahnanwälten nähmlich so formuliert, dass sie eben solches beinhalten.
                So hab eben nochmal Rücksprache mit meinem Vater gehalten ( Anwalt ). Er hat genug mit solchen Fällen zu tun. Nocheinmal für die nichtprofis die gleich Beleidigen müssen, obwohl sie nicht den geringsten Plan haben:

                Wenn man eine Modifizierte Unterlassungserklärung abgibt , so gesteht man sich schuldig. d.h.
                wenn du so etwas abgeben willst, dann immer dazuschreiben "Aus reinster vorsorge übersende ich Ihnen diese Unterlassungserklärung" bzw. natürlich noch besser das über einen Anwalt schreiben zu lassen. Desweiteren wird wegen eines Downloads in der Regel nicht geklagt, da der Streitwert viel zu gering ist.

                In diesem Sinne... n8

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