Zitat von desertjunk
Zur Frist: soweit ich weiß gibt es keine gesetzliche Regelung dazu, aber üblich sind in solchen Fällen wohl tatsächlich recht kurze Fristen. Sollte die Frist zu kurz sein, wird die Abmahnung aber nicht unwirksam, sondern es wird nur die Frist verlängert.
5 Werktage könnte also durchaus möglich sein. Bei solchen Sachen würde ich eh nie lange warten - also schick das Ding heute ab und gut ist.
Ich rate dir dringend zu einem Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen, sonst machst du am Ende alles nur schlimmer. Die 80-152349 Euro für die Beratung wirst du lieber aufbringen.
Wenn du eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibst, muss da beschrieben stehen, was genau du nicht mehr zu tun gedenkst. Ich würde das aber nicht selbst in die Hand nehmen wollen.
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