sind 6, Zwegat sollte regeln
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Keine Ankündigung bisher.
Rechtsfrage Zahlungsunfähigkeit
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Entweder es geht vor Gericht, dann Urteilt der Richter was bzw. wies in Zukunft weiter geht.
Ist das nicht der Fall und es kommt "nur" ein Mahnschreiben von Amtsgericht über die Summe (Gerichtsvollzieher) und ab hier wirds dann ernst, hast 2 möglichkeiten (soweit ich weiß aktuell)
Zahlen (in Raten, was auch immer, Verhandlungssache), der "Titel" gilt dann 15Jahre? In der Zeit können die jederzeit kommen und das Geld fordern.
Privatinsolvenz bzw. eidesstattliche Versicherung (EV) abgeben (wurde ja schon erläutert)
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So ein Blödsinn! Die Modifikation berwirkt gerade, dass das Schuldanerkenntnis nicht mehr drinsteht.Zitat von Peter L.btw: Wenn du eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibst, bekennst du dich damit Schuldig und du wirst die Anwaltskosten tragen müssen, da du aber ja keine Kohle hast -> fail
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Jo Modifizierte Unterlassungserklärung ist alles was man abgeben sollte. Auch genauere Angaben in Internetforen zum Zeitraum/Film/Musiktitel sollte man in jedem Fall vermeiden. Die Dreckskanzleien schnüffeln da rum und finden auch mal gerne raus wer das denn da sein könnte der im Internet nachfragt :PZitat von Disconnect_StuSo ein Blödsinn! Die Modifikation berwirkt gerade, dass das Schuldanerkenntnis nicht mehr drinsteht.Zitat von Peter L.btw: Wenn du eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibst, bekennst du dich damit Schuldig und du wirst die Anwaltskosten tragen müssen, da du aber ja keine Kohle hast -> fail
Beste ist einfach die modifizierte UE abzugeben und danach abzuwarten. Bei nur einer Datei ist die wahrscheinlichkeit das sie klagen wohl nicht sooo extrem gross :>
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CRZ-
Naja kann ich schon verstehen. Es gibt zwar viele How-To's, aber ich würde mich als Betroffener lieber doppelt und dreifach absichern und hier auf Readmore ist der ideale Ort zum Nachfragen: gibt andere Betroffene und Leute, die Ahnung dazu haben - manchmal auch Betroffene mit Ahnung.Zitat von GolkGlaube das is die Rechtsfrage, über die man mit Abstand am meisten im Internet findet. Auch ""How-To's" von vielen Rechtsanwälten und du fragst hier im rm forum nach?
Gerade weil das ganze ja immer sehr schwer einzuschätzen ist, geht das schon okay. Da gab es schon wesentlich dümmere Fragen hier :D
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Zieh eine aus dem Netz da gibst viele, die sind nix besonderes. Aber die zieht dich natürlich nicht aus dem Schlamassel. Du musst jetzt abwägen ohne Zivilklage werden es wohl 100 Anwaltskosten (da du den Film ja sicher nicht verkauft hast oder so, bei gewerblicher Nutzung sind es hier viel mehr) und vielleicht 400 Schadensersatz. Aber bei einer Zivilklage (falls sie den wirklich durchziehen) kannst du auch locker mal auf 5.000 kommen. Weil alleine schon bei einem kopierten Bild sind Summen in Höhe von 10.000 keine Seltenheit. Aber vielleicht hast auch Glück und sie haben keinen Bock auf ne Zivilklage. Google außerdem mal nach der Kanzlei, den Massenabmahnungen sind unzulässig dann musst du gar nichts bezahlen.
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Eben das habe ich auch gelesen, deswegen habe ich nicht so wirklich Bock drauf. Ich denke wenn ich abstreite müssten sie als nächstes vor Gericht ziehen und da haben sie wahrscheinlich keine Lust drauf...Zitat von BoBeutelNa ja für die Unterlassungserklärung brauchste bei richtiger Vorlage und richtigem Ausfüllen wohl keinen Anwalt. Aber es gibt genug Anwälte die genau so Parasitär wie die Abmahnanwälte die Leute aussaugen wollen die schon abgemahnt wurden :D
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Abstreiten ist denen Scheiss egal denke ich das ignorieren die :DZitat von IloveUuuwEben das habe ich auch gelesen, deswegen habe ich nicht so wirklich Bock drauf. Ich denke wenn ich abstreite müssten sie als nächstes vor Gericht ziehen und da haben sie wahrscheinlich keine Lust drauf...Zitat von BoBeutelNa ja für die Unterlassungserklärung brauchste bei richtiger Vorlage und richtigem Ausfüllen wohl keinen Anwalt. Aber es gibt genug Anwälte die genau so Parasitär wie die Abmahnanwälte die Leute aussaugen wollen die schon abgemahnt wurden :D
Nach der Unterlassungserklärung machste normalerweise gar nix mehr und wartest und nach 3 Jahren isses dann entweder verjährt oder sie klagen, dann wirste wahrscheinlich zahlen müssen, aber das liegt dann auch nicht extrem viel höher als das was sie wahrscheinlich sowieso schon jetzt haben wollen ;)
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