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Notarmore, Notar Frage.

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    Notarmore, Notar Frage.

    ein notar hier auf rm, oder jemand der sich gut mit notarbeglaubiguen auskennt ???

    #2
    Als ob hier ein notar rumhängt xd

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      #3
      Ich bin Notar. Nur heraus mit Deiner Frage.

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        #4
        müssne bei einer beurkundung von einem gesellschaftsvertrag zwingend alle perosnen also alle gesellschafter anwesend sein ???

        oder gibt es da eine ausnahme ?

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          #5
          ja, weil am Schluss alle das Protokoll unterschreiben müssen.

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            #6
            Zitat von GOOGLE - 1. Ergebnis wenn man deine Frage eintippt und Tippfehler korrigiert
            Die Gründung der GmbH erfolgt in drei Schritten. Erster Schritt auf dem Weg zur GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens derart zu bezeichnen, dass den Teilnehmern am wirtschaftlichen Verkehr eine konkrete Vorstellung vom Unternehmensgegenstand ermöglicht wird (z. B. Herstellung von Beleuchtungskörpern, Großhandel in landwirtschaftlichen Produkten, Einzelhandel mit Möbeln). Um die Gesellschaft in ihrem Betätigungsfeld nicht zu sehr einzuschränken, ist es üblich, zusätzlich eine Klausel aufzunehmen, die die Möglichkeit offen lässt, auch noch in sonstigen Wirtschaftsbereichen tätig zu werden, wobei allerdings eine Einschränkung hinsichtlich genehmigungsbedürftiger Tätigkeiten gemacht werden muss. Dieser Vertrag bedarf als zweitem Schritt der notariellen Beurkundung und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Wenn ein Gesellschafter bei der Vertragsunterzeichnung nicht persönlich anwesend sein kann, ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich; erforderlich dafür ist allerdings eine Vollmacht, die von einem Notar beglaubigt sein muss. Die notarielle Beurkundung beschränkt sich im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung nicht auf die Unterschrift, sondern erstreckt sich auch auf den Inhalt der betreffenden Erklärung. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Antragstellung zur Eintragung in das Handelsregister kann über einen beliebigen Notar erfolgen. Der Notar übersendet dem zuständigen Amtsgericht die Anmeldung einschließlich der in § 8 GmbH-Gesetz ausdrücklich genannten Unterlagen.

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              #7
              Zitat von s 1 l v i i i
              Zitat von GOOGLE - 1. Ergebnis wenn man deine Frage eintippt und Tippfehler korrigiert
              Die Gründung der GmbH erfolgt in drei Schritten. Erster Schritt auf dem Weg zur GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens derart zu bezeichnen, dass den Teilnehmern am wirtschaftlichen Verkehr eine konkrete Vorstellung vom Unternehmensgegenstand ermöglicht wird (z. B. Herstellung von Beleuchtungskörpern, Großhandel in landwirtschaftlichen Produkten, Einzelhandel mit Möbeln). Um die Gesellschaft in ihrem Betätigungsfeld nicht zu sehr einzuschränken, ist es üblich, zusätzlich eine Klausel aufzunehmen, die die Möglichkeit offen lässt, auch noch in sonstigen Wirtschaftsbereichen tätig zu werden, wobei allerdings eine Einschränkung hinsichtlich genehmigungsbedürftiger Tätigkeiten gemacht werden muss. Dieser Vertrag bedarf als zweitem Schritt der notariellen Beurkundung und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Wenn ein Gesellschafter bei der Vertragsunterzeichnung nicht persönlich anwesend sein kann, ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich; erforderlich dafür ist allerdings eine Vollmacht, die von einem Notar beglaubigt sein muss. Die notarielle Beurkundung beschränkt sich im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung nicht auf die Unterschrift, sondern erstreckt sich auch auf den Inhalt der betreffenden Erklärung. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Antragstellung zur Eintragung in das Handelsregister kann über einen beliebigen Notar erfolgen. Der Notar übersendet dem zuständigen Amtsgericht die Anmeldung einschließlich der in § 8 GmbH-Gesetz ausdrücklich genannten Unterlagen.
              ok thx,
              wenn weiber auch sonst nix können, haste mal was geleistet.
              also muss ich mal wieder nen flug buchen, leben als shareholder ist schon scheiße...

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                #8
                Zitat von Charlie Chin
                ok thx,
                wenn weiber auch sonst nix können, haste mal was geleistet.
                also muss ich mal wieder nen flug buchen, leben als shareholder ist schon scheiße...
                Für den Anfang reicht vielleicht auch eine Lesehilfe.

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                  #9
                  Und dabei nichtmal die simpelsten Grundlagen einer Gründung kennen bzw. in der Lage sein sie zu googlen. So wünscht man sich als Geschäftsführer einen Shareholder. Am Rand und von nix ne Ahnung, sodass er sich nicht einmischen kann.

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                    #10
                    würde silvi nicht glauben. sie hat nicht gesagt, dass sie notar ist.

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                      #11
                      D'oh. Bin ja auch Notarin. Er hat nach einem Notar gefragt.

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                        #12
                        silvi ist anscheinend ein Lügner.

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                          #13
                          eher eine notaorische lügerin!!!!

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                            #14
                            Zitat von Charlie Chin
                            ok thx,
                            wenn weiber auch sonst nix können, haste mal was geleistet.
                            also muss ich mal wieder nen flug buchen, leben als shareholder ist schon scheiße...
                            sei mal ein bisschen dankbar, dass sich überhaupt jemand die mühe macht, auf deinen bullshit zu antworten. respektloses kind mit zu vielen tagträumen zu sein ist schon scheiße...

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