Zitat von Der Ollie
jetzt nochmal zur sache: wenn der täter wirklich der ehemalige "händler" ist, hat er doch trotzdem keine beweise, wenn der das abstreitet.
falls es nicht der e-bay typ ist, ist es doch ziemlich unmöglich an den "namen"(falls überhaupt dann einer da eingetragen ist) des neuen besitzers zu kommen, oder? ich glaube nämlich nicht, dass die polizei bei blizzard ne anfrage stellt und die dann einfach die kundendaten rausgeben. mal davon abgesehen, dass er sich den account ja eh "illegal"(laut blizzard-agb) besorgt hast (was ein grund für blizzard ist, die kundendaten einzubehalten).
vor allem frage ich mich, ob er, wenn er deswegen zur polizei geht überhaupt dort ernst genommen wird.......
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