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Gekaufter WoW Account gehackt nach 4 Jahren

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    #61
    Zitat von Der Ollie
    Spoiler: 

    also wie hier schon zuhauf geschrieben wurde, kannst du absolut nichts gegen blizzard vorbringen. wie beim hon-fall verweisen die nur locker flockig auf ihre agb und damit ist der tee für sie durchgezogen.

    anders als beim hon-fall haben wir hier aber eine sehr lange zeitspanne zwischen kauf und hack. gewährleistungsrecht sagt uns: "ich gelte nur für zwei jahre" - § 438 I Nr. 3. deine vier jahre liegen drüber.

    weil blizzard laut eigener agb das eigentum am account behält, ist auch kein eigentümer-besitzer-verhältnis einschlägig. dadurch entfallen auch sachenrechtliche ansprüche.


    die zivilrechtlichen ansprüche, die du erstmal im support von ebay gelten machen könntest, sind damit dahin.


    crz- hat ja schon sehr gut mit dem betrug angefangen, ist ja durch seine hausarbeit jetzt experte auf dem gebiet ;). ich stimme dem in jedem fall so zu und würde sogar ohne zögern die täuschungshandlung bejahen (warum denn nicht? hat doch verkauft und damit konkludent zu verstehen gegeben, dass der TE den account für immer behalten darf).
    wie das aber in der rechtspraxis aussieht, ist äußerst fraglich.


    ich finde es blöd hier die sache einfach auf sich beruhen zu lassen.. lehrgeld hin oder her.. nicht zuletzt gibt es ja auch die von crz- im beispiel angesprochene fallgruppe zum betrug - eben weil das thema geläufig ist und oft angesprochen wird.

    ich würde an deiner stelle erstmal versuchen mit dem typen kontakt aufzunehmen. kann doch auch gut sein, dass er dachte der account werde sowieso nicht mehr benutzt. sollte sich daraus nichts ergeben, würde ich tatsächlich - und das ist an dieser stelle kein spaß - zur polizei gehen und dich beraten lassen. gegebenenfalls erstattest du anzeige. geh aber damit nicht zum vorstadpräsidium xy, sondern such ruhig ein größeres in der nächstgelegenen stadt auf.
    hab mich schon gefragt, wann du hier auftauchst :D

    jetzt nochmal zur sache: wenn der täter wirklich der ehemalige "händler" ist, hat er doch trotzdem keine beweise, wenn der das abstreitet.

    falls es nicht der e-bay typ ist, ist es doch ziemlich unmöglich an den "namen"(falls überhaupt dann einer da eingetragen ist) des neuen besitzers zu kommen, oder? ich glaube nämlich nicht, dass die polizei bei blizzard ne anfrage stellt und die dann einfach die kundendaten rausgeben. mal davon abgesehen, dass er sich den account ja eh "illegal"(laut blizzard-agb) besorgt hast (was ein grund für blizzard ist, die kundendaten einzubehalten).

    vor allem frage ich mich, ob er, wenn er deswegen zur polizei geht überhaupt dort ernst genommen wird.......

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      #62
      ohne beweise hast du keine chance. und wenn du keine beweise hast kann der fred auch geschlossen werden..

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        #63
        Zitat von Hubert J. Farnsworth
        Zitat von Der Ollie
        Spoiler: 

        also wie hier schon zuhauf geschrieben wurde, kannst du absolut nichts gegen blizzard vorbringen. wie beim hon-fall verweisen die nur locker flockig auf ihre agb und damit ist der tee für sie durchgezogen.

        anders als beim hon-fall haben wir hier aber eine sehr lange zeitspanne zwischen kauf und hack. gewährleistungsrecht sagt uns: "ich gelte nur für zwei jahre" - § 438 I Nr. 3. deine vier jahre liegen drüber.

        weil blizzard laut eigener agb das eigentum am account behält, ist auch kein eigentümer-besitzer-verhältnis einschlägig. dadurch entfallen auch sachenrechtliche ansprüche.


        die zivilrechtlichen ansprüche, die du erstmal im support von ebay gelten machen könntest, sind damit dahin.


        crz- hat ja schon sehr gut mit dem betrug angefangen, ist ja durch seine hausarbeit jetzt experte auf dem gebiet ;). ich stimme dem in jedem fall so zu und würde sogar ohne zögern die täuschungshandlung bejahen (warum denn nicht? hat doch verkauft und damit konkludent zu verstehen gegeben, dass der TE den account für immer behalten darf).
        wie das aber in der rechtspraxis aussieht, ist äußerst fraglich.


        ich finde es blöd hier die sache einfach auf sich beruhen zu lassen.. lehrgeld hin oder her.. nicht zuletzt gibt es ja auch die von crz- im beispiel angesprochene fallgruppe zum betrug - eben weil das thema geläufig ist und oft angesprochen wird.

        ich würde an deiner stelle erstmal versuchen mit dem typen kontakt aufzunehmen. kann doch auch gut sein, dass er dachte der account werde sowieso nicht mehr benutzt. sollte sich daraus nichts ergeben, würde ich tatsächlich - und das ist an dieser stelle kein spaß - zur polizei gehen und dich beraten lassen. gegebenenfalls erstattest du anzeige. geh aber damit nicht zum vorstadpräsidium xy, sondern such ruhig ein größeres in der nächstgelegenen stadt auf.
        hab mich schon gefragt, wann du hier auftauchst :D

        jetzt nochmal zur sache: wenn der täter wirklich der ehemalige "händler" ist, hat er doch trotzdem keine beweise, wenn der das abstreitet.

        falls es nicht der e-bay typ ist, ist es doch ziemlich unmöglich an den "namen"(falls überhaupt dann einer da eingetragen ist) des neuen besitzers zu kommen, oder? ich glaube nämlich nicht, dass die polizei bei blizzard ne anfrage stellt und die dann einfach die kundendaten rausgeben. mal davon abgesehen, dass er sich den account ja eh "illegal"(laut blizzard-agb) besorgt hast (was ein grund für blizzard ist, die kundendaten einzubehalten).

        vor allem frage ich mich, ob er, wenn er deswegen zur polizei geht überhaupt dort ernst genommen wird.......

        Meine abschließende Frage ist jetzt:

        Wird die Polizei bei Blizzard eine Anfrage zu den Daten überhaupt stellen? Nehmen die mich ernst? Hat jemand Erfahrung oder ist Polizist?

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          #64
          die polizei lacht dich hart aus...
          anscheinend ist 200 für dich n fliegenschiss(sons hättest den acc nich gekauft) also belass es als lehrgeld. wenn 200 für dich viel is.... OMFG und dann n wow acc kaufen

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            #65
            naja, dann kann geclosed werden fürchte ich

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              #66
              nein, die polizei lacht dich nicht aus. wer so ein scheiss labert ist das perfekte betrugsopfer, aus scham, faulheit oder dummheit nichts machen ist eher nicht so clever.

              du gehst zur polizei, erstattest anzeige gegen den herren, namen etc solltest du ja haben, kaufvertrag (ebay auktion, hoffentlich noch irgendwo einsehbar), überweisung etc alles an informationen mitnehmen.

              sollten informationen vom aktuellen accountbesitzer von blizzard benötigt werden, können die bei der blizzard rechtsabteilung von der polizei abgefragt werden, blizzard zeigt sich da auch kooperativ, gab zb schon vorladungen an privatleute, die auf ebay spielzeit gekauft hatten, welche über "gehackte" tonline accounts etc bezahlt wurden, nachlesbar in diversen internetforen.

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                #67
                und wie weit kann ich dem dann auf die pelle rücken? was erreiche ich im besten fall?

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                  #68
                  Zitat von Hubert J. Farnsworth
                  Zitat von Der Ollie
                  Spoiler: 

                  also wie hier schon zuhauf geschrieben wurde, kannst du absolut nichts gegen blizzard vorbringen. wie beim hon-fall verweisen die nur locker flockig auf ihre agb und damit ist der tee für sie durchgezogen.

                  anders als beim hon-fall haben wir hier aber eine sehr lange zeitspanne zwischen kauf und hack. gewährleistungsrecht sagt uns: "ich gelte nur für zwei jahre" - § 438 I Nr. 3. deine vier jahre liegen drüber.

                  weil blizzard laut eigener agb das eigentum am account behält, ist auch kein eigentümer-besitzer-verhältnis einschlägig. dadurch entfallen auch sachenrechtliche ansprüche.


                  die zivilrechtlichen ansprüche, die du erstmal im support von ebay gelten machen könntest, sind damit dahin.


                  crz- hat ja schon sehr gut mit dem betrug angefangen, ist ja durch seine hausarbeit jetzt experte auf dem gebiet ;). ich stimme dem in jedem fall so zu und würde sogar ohne zögern die täuschungshandlung bejahen (warum denn nicht? hat doch verkauft und damit konkludent zu verstehen gegeben, dass der TE den account für immer behalten darf).
                  wie das aber in der rechtspraxis aussieht, ist äußerst fraglich.


                  ich finde es blöd hier die sache einfach auf sich beruhen zu lassen.. lehrgeld hin oder her.. nicht zuletzt gibt es ja auch die von crz- im beispiel angesprochene fallgruppe zum betrug - eben weil das thema geläufig ist und oft angesprochen wird.

                  ich würde an deiner stelle erstmal versuchen mit dem typen kontakt aufzunehmen. kann doch auch gut sein, dass er dachte der account werde sowieso nicht mehr benutzt. sollte sich daraus nichts ergeben, würde ich tatsächlich - und das ist an dieser stelle kein spaß - zur polizei gehen und dich beraten lassen. gegebenenfalls erstattest du anzeige. geh aber damit nicht zum vorstadpräsidium xy, sondern such ruhig ein größeres in der nächstgelegenen stadt auf.
                  hab mich schon gefragt, wann du hier auftauchst :D

                  jetzt nochmal zur sache: wenn der täter wirklich der ehemalige "händler" ist, hat er doch trotzdem keine beweise, wenn der das abstreitet.

                  falls es nicht der e-bay typ ist, ist es doch ziemlich unmöglich an den "namen"(falls überhaupt dann einer da eingetragen ist) des neuen besitzers zu kommen, oder? ich glaube nämlich nicht, dass die polizei bei blizzard ne anfrage stellt und die dann einfach die kundendaten rausgeben. mal davon abgesehen, dass er sich den account ja eh "illegal"(laut blizzard-agb) besorgt hast (was ein grund für blizzard ist, die kundendaten einzubehalten).

                  vor allem frage ich mich, ob er, wenn er deswegen zur polizei geht überhaupt dort ernst genommen wird.......
                  hm also ich bin erstmal davon ausgegangen, dass der hacker auch der typ ist, der dem TE den account auf ebay verkauft hat. ist der hacker jemand anders, kann es probleme geben. dann müsste die polizei die daten von den vorgängen innerhalb des accounts von blizzard erfragen. dazu gleich.
                  die daten des ebay-verkäufers wird der TE ja zumindest haben - zumindest die kontodaten zwecks überweisung.

                  sollte es dann tatsächlich zum rechtsstreit in der betrugssache (wichtig! strafrechtlich! zivilrechtliche ansprüche scheitern an den agb!) kommen, sind die agb von blizzard egal (jedenfalls nach herrschender meinung. wie das in der rechtspraxis aussieht, kann ich dir nicht beantworten). das soll ja auch das fallbeispiel von crz- veranschaulichen: man gibt sein geld für eine leistung her, die rechtlich missbilligt ist. die leistung wird nicht erbracht. was ist nun mit dem geld? genau den fall haben wir hier vor uns.

                  eben deshalb ist es auch egal, dass der account illegal bzw. nicht agb-konform beschafft wurde. daher kann blizzard gegenüber der polizei nicht einfach auf die agb verweisen. der polizei müssen diese daten herausgegeben werden, um laufende ermittlungen zu unterstützen - ob das tatsächlich gemacht wird.. naja das ist ne andere frage.

                  Zitat von stani79
                  @ollie: und du meinst das bringt was?
                  das der account futsch ist, ist mir klar

                  du meinst ich hab nach 4 jahren immer noch anspruch auf die 200,- €?
                  Auch ohne beweise dass der verkäufer gehackt hat?
                  der account ist 100% weg.

                  wie das mit den 200€ aussieht, bin ich mir nicht sicher. ich weiß nicht, ob ein account in irgendeiner weise rechtlich geschützt ist.. einen gewissen wert wird er ja schon irgendwie haben. da müsste man fachmann sein, um ne abschließende antwort zu geben. ich kann mir aber gut vorstellen, dass sich eventuell etwas über § 823 I bzw. § 823 II bgb konstruieren lässt. das schutzgesetz im falle des § 823 II bgb wäre dann eben der § 263 stgb.

                  die 4 jahre sind dem strafrecht egal. das galt nur für deine zivilrechtlichen ansprüche.

                  natürlich muss im verfahren erwiesen werden, wer den account gehackt hat. eben der wird strafrechtlich bestraft und kann dann auch von dir (eben über den oben angesprochenen § 823 bgb) in schadenshaftung genommen werden.
                  Zitat von stani79
                  Meine abschließende Frage ist jetzt:

                  Wird die Polizei bei Blizzard eine Anfrage zu den Daten überhaupt stellen? Nehmen die mich ernst? Hat jemand Erfahrung oder ist Polizist?
                  ob die dich ernst nehmen, habe ich keine ahnung... also ich würde es versuchen und mir dabei aber keine allzu großen hoffnungen machen. vielleicht klappt es ja.

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                    #69
                    nur wow account kauf mit perönlicher übergabe

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                      #70
                      und was droht dann dem als strafe im falle iener strafrechtlichen verfolgung? wobei das wohl eh nie soweit kommen wird..

                      Kommentar


                        #71
                        Zitat von stani79
                        und was droht dann dem als strafe im falle iener strafrechtlichen verfolgung? wobei das wohl eh nie soweit kommen wird..
                        Zitat von §263 StGB
                        (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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                          #72
                          naja, mir wärs am liebsten wenn ich einfach die 200,- wieder bekomme

                          aber mal schauen..hoffe ich finde die ebay daten noch :(

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                            #73
                            ist auch die frage, ob du das alles durchmachen willst um deine 200€ wiederzubekommen. ich weiß nämlich nicht, wie ein gericht in so einem fall (_falls es überhaupt soweit kommt_) entscheiden wird.

                            wenn mal weiter denkt an prozesskosten etc. kommste mmn mit den 200€ sogar noch besser weg, als wenn du nen prozess anfängst.

                            bin aber kein jurist, da wissen crz und ollie besser bescheid

                            Kommentar


                              #74
                              Zitat von Hubert J. Farnsworth
                              ist auch die frage, ob du das alles durchmachen willst um deine 200€ wiederzubekommen. ich weiß nämlich nicht, wie ein gericht in so einem fall (_falls es überhaupt soweit kommt_) entscheiden wird.

                              wenn mal weiter denkt an prozesskosten etc. kommste mmn mit den 200€ sogar noch besser weg, als wenn du nen prozess anfängst.

                              bin aber kein jurist, da wissen crz und ollie besser bescheid
                              naja im strafprozess kann man noch getrost eier schaukeln und den staatsanwalt seinen job machen lassen. bei erfolg wäre wenigstens die tür für den § 823 II bgb offen. wenns dann aber zu dem schadensersatzanspruch geht.. spätestens dann sollte man mal kalkulieren, obs das einem wirklich wert ist.

                              Kommentar


                                #75
                                naja ich glaub ich lass es mal lieber

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