Bei einer Sammelklage kommen aber unmengen an Kosten auf den zweiten Uploader zu, wäre ziemlich Assi sowas zu machen, das könnte ihn regelrecht ruinieren.
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CRZ-
Das wirkt jetzt ein wenig kleinlich, aber das "Verballhornungsvideo" des Täters ist ja auch mit einer Melodie (Lied?) hinterlegt, wofür er auch sicher nicht die gemagebühren gezahlt hat.
wenn gema.de nicht gerade down wäre, würde ich dir ja noch deren Kontakt geben, damit du auch von der Seite aus Unterstützung bekommen kannst. Das wird dir bei deiner Klage erst mal nicht helfen, aber immerhin würde dann das Video schonmal verschwinden (gema kann ja mehr Druck auf Youtube ausüben).
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also ich wollt hier eigentlich gar nicht mehr schreiben, aber könnte es auch sein, dass youtube eine prüfungspflicht des urheberrechts trifft? schließlich strahlen sie die videos aus; als eine art veranstalter, vielleicht? würde sich eine anzeige gegen youtube lohnen?
von vorteil könnte außerdem sein, dass sowohl deutsches, als auch internationales recht anwendbar ist. schließlich wurde das video in deutschland aufgenommen und wird nun nach überall hin ausgestrahlt.
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