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An RM-Rechtsexperten: Ryanair

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    An RM-Rechtsexperten: Ryanair

    Hallo Com!

    Ich habe gestern via iPhone eine Buchung durchgeführt, bin auch bis zum Schluss durchgekommen, aber keine endgültige Bestätigung erhalten. Es stand da max 45 sec Bearbeitungszeit und ich warte, warte, warte und nix passiert. Nach ca 1 h wurde ich ungeduldig und bin auf "zurück" gegangen. Es stand dann da, dass die Bearbeitungszeit überschritten wurde. Ich bin also davon ausgegangen, dass es nicht geklappt hat und habe am Abend dann via Computer gebucht.
    Heute morgen bekomme ich zwei Auftragsbestätigungen.
    Meine Frage jetzt an euch: Ist es irgendwie möglich ein Auftrag davon zu canceln?
    Ich wollte anrufen, aber leider Sa + So nicht möglich...

    Schon mal vielen Dank!

    Edit: Der Flug ist schon am Montag (22.8.)

    #2
    Alle Ryanair-Flüge können geändert, aber nicht storniert werden. Fluggäste müssen uns daher nicht benachrichtigen, wenn sie ihre gebuchten Flüge nicht antreten können. Fluggäste, die ihren Hinflug nicht antreten, können ihren Rückflug nutzen. Flugdaten, -zeiten und -routen von Ryanair-Flügen können bis zu 4 Stunden vor Abflugzeit über den Abschnitt "Buchung verwalten" auf der Website geändert werden. Namensänderungen können bis zu 4 Stunden vor dem Hinflug vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass keine Änderungen mehr möglich sind, sobald ein Fluggast online eingecheckt hat. Wenn Sie Ihren gebuchten Flug nicht nutzen, können keine Flugkosten und Gebühren erstattet werden. Sie können jedoch einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung staatlich erhobener Steuern innerhalb eines Monats ab dem Tag des nicht angetretenen Flugs einreichen. Bei der Rückerstattung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17 £/20 €(bzw. des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Person an. Wenn der Rückerstattungsbetrag kleiner als die anwendbare Verwaltungsgebühr für Rückerstattungen ist, erfolgt keine Rückerstattung.

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      #3
      Das ist bitter... Gibt es für meinen Fall keine Sonderregelung? Ich trete ja die Reise an..

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        #4
        Warum sollte es für "deinen Fall" eine Sonderreglung geben?

        Sei doch froh! Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass neben dir ein Platz frei bleibt.

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          #5
          Zitat von Mike Litoris
          Warum sollte es für "deinen Fall" eine Sonderreglung geben?
          Weil es ein technischer Fehler war?

          wenn Anrufen nicht geht ist natürlich bitter

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            #6
            Weil ich davon ausgegangen bin, dass nicht gebucht wurde, sonst würde ich doch nicht 2 mal buchen. Kein freier Platz neben mir und dafür nur 1 x 80 Euro zahlen wär mir lieber :(

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              #7
              http://www.billigflugnetz.de/fluege-online-buchen-hotlines-der-airlines-taugen-wenig.html

              http://www.frag-einen-anwalt.de/Online-Flugbuchung-doppelt-__f138227.html

              Das hab ich auf die schnelle gefunden. Im Grunde dürftest du also im Recht sein, da du bei dieser außerordentlich langen Wartezeit davon asugehen musstest, dass nichts mehr passiert. Daher sollte also auch bei dir kein Vertrag zu Stande gekommen sein. Aber diese Internetgeschichten sind kompliziert :/

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                #8
                Zitat von LeChimp
                http://www.billigflugnetz.de/fluege-online-buchen-hotlines-der-airlines-taugen-wenig.html
                Alles klar, ich werd am Montag direkt vor Ort nachfragen!
                Danke!!

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                  #9
                  Zitat von be en qu
                  Zitat von Mike Litoris
                  Warum sollte es für "deinen Fall" eine Sonderreglung geben?
                  Weil es ein technischer Fehler war?

                  wenn Anrufen nicht geht ist natürlich bitter
                  Das glaube die jemanden auch selbstverständlich ...

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                    #10
                    Was hastn für das Ticket bezahlt?! Wenns nur 10-15€ waren würd ich drauf scheissen. Ist dumm gelaufen, aber bei Billig-Airlines, speziell Ryanair, brauchst du keinen Service oder gar Kulanz erwarten.

                    Das heißt, im Zweifelsfall solltest du dir den Stress sparen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Mike Litoris
                      Zitat von be en qu
                      Zitat von Mike Litoris
                      Warum sollte es für "deinen Fall" eine Sonderreglung geben?
                      Weil es ein technischer Fehler war?

                      wenn Anrufen nicht geht ist natürlich bitter
                      Das glaube die jemanden auch selbstverständlich ...
                      weil es logischer wäre das er 2 tickets kaufen WOLLTE und sich umentschieden hat? Oo

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                        #12
                        Zitat von Flaming Moe
                        Was hastn für das Ticket bezahlt?! Wenns nur 10-15€ waren würd ich drauf scheissen. Ist dumm gelaufen, aber bei Billig-Airlines, speziell Ryanair, brauchst du keinen Service oder gar Kulanz erwarten.

                        Das heißt, im Zweifelsfall solltest du dir den Stress sparen.
                        Ja, bei 10-15 Euro wärs halt echt wayne, aber hab 2 x 80 Euro bezahlt.. :/

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                          #13
                          Wenn du gar nicht vom Vertrag zurücktreten kannst, kannste wenigstens Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Die dürfen sie nämlich nur kassieren, wenn du den Flug auch angetreten bist. Ist das nicht der Fall, gilt halt § 812 I 1 BGB.

                          Das sind meist so 20 bis 30€. Ist nicht viel, aber besser als gar nix.

                          Bei Fragen hilft dir die RM Anwälte Gruppe gern weiter.

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                            #14
                            änder halt den namen und nimm nen bro mit

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