Von diesem Urteil könnten Millionen Deutsche profitieren: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für Lehre und Studium steuerlich absetzbar sein sollen.
Zu den Sonderkosten gehört alles, was im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bezahlt werden musste und belegt ist:
- die bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester,
- Ausgaben für Computer,
- Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von Abschlussarbeiten,
- die Fahrten zwischen Wohnung und Uni gehören ebenfalls dazu.
Link
Zu den Sonderkosten gehört alles, was im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bezahlt werden musste und belegt ist:
- die bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester,
- Ausgaben für Computer,
- Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von Abschlussarbeiten,
- die Fahrten zwischen Wohnung und Uni gehören ebenfalls dazu.
Link
Kommentar