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Handyvertrag unterschrieben - Widerruf?

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    Handyvertrag unterschrieben - Widerruf?

    hey elite,

    habe da ein kleines problem...

    hab im handyshop mit nem typen gelabert und im endeffekt einen vertrag unterschrieben.
    bisher hatte ich base und sms flat (10 euro) und inet flat 500 mb (10 euro); während des gesprächs habe ich unter zeugen(!) insgesamt 5-6 mal explizit nachgefragt, ob ich wirklich genau die selben leistungen habe wie jetzt - ja, alles genauso, nur billiger und eventuelle freiminuten könnte ich kostenpflichtig dazubuchen.

    habe dann unterschrieben.

    abends sehe ich im internet, dass dieser vertrag nur 300 mb datenvolumen hat (ob ich die jemals verbrauche oder nicht, ist ja meine sorge) und vor allem, wenn man den vertrag online abgeschlossen hätte, hätte man oben genannte freiminuten kostenlos dazubekommen.

    bin dann zu dem typ hin, hab gefragt, warum er mir das nicht gesagt hat und dass ich mir ein bisschen verarscht vorkomme und will den vertrag auflösen, da er nicht der vereinbarung entspricht ODER ich will, dass die freiminuten zu meinem vertrag kostenlos dazugebucht werden.
    das ganze gespräch ging dann noch ne gute halbe stunde so weiter, allerdings ließ sich der typ in keinster weise von seiner meinung abbringen und hat auch keine (teil)schuld eingesehen. er hat dann ne anfrage an eplus geschrieben und wartet auf antwort von denen......das ganze geht allerdings schon ein paar tage jetzt so und vom vereinbarten rückruf hab ich auch noch nichts mitbekommen.

    gestern wurden dann meine beiden flats aus dem alten vertrag gekündigt und jetzt hab ich den ALTEN vertrag nicht mehr und den NEUEN will ich nicht benutzen, ohne zu wissen, was abgeht.

    also was machen?

    #2
    Habe vor paar wochen selbst nen neuen vertrag abgeschlosse. Bei den ganzen vertragsunterlagen war aber soweit ich es in Erinnerung habe, eine Widderufserklärung mit dabei. Habse nur überflogen und hab da auch nen Zeitraum von 14 Tagen im Kopf. Habe leider die unterlagen jetzt nicht hier sonst könnte ich es dir genau sagen, aber vll hilft dir das ja schonma in dem ich bisschen weiter
    /pushe :D

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      #3
      Du hast verloren. Widerruf gibt es nur in Verbindung mit Fernabsatzverträgen ( Also kauf im Internet ). Du hast kein Widerrufsrecht ( sofern im Vertrag nicht anders vereinbart ), aber normalerweiße sind die Leute kullant. Rede mit ihm ganz normal, weil sonst hast du ein großes Problem.

      Nächste mal ließt du besser, was im VERTRAG STEHT und wenn da 300MB steht, dann sind es 300!

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        #4
        normal hast du doch bei jedem derartigen vertrag ein widerrufsrecht von 14 tagen. nehme an, der typ wollte das nicht einfach so machen, weil ihm die provision durch die lappen geht.

        e: ok, das mit fernabsatz klingt plausibel. steht dazu nix in den vertragsbestimmungen?

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          #5
          Zitat von Chris
          normal hast du doch bei jedem derartigen vertrag ein widerrufsrecht von 14 tagen. nehme an, der typ wollte das nicht einfach so machen, weil ihm die provision durch die lappen geht.
          Dadurch, dass man im Shop sehen kann, was man kauft, hat man auch kein Widerruf ( sofern nicht anders vereinbart ).

          edit.: Ok hast schon editiert :P Sorry

          Aufjedenfall sind die meisten sehr kullant :)

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            #6
            finde kostenpflichtige freiminuten sehr witzig :D

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              #7
              hab bei der eplus hotline ma angerufen und die sagten mir, die könnten nix machen, liegt im ermessen des shop mitarbeiters....

              habs ja auch genauso gesagt, die missverständnisse aufgeklärt und das mit der provision ist auch klar :/
              hab halt jetzt auch kein bock jeden tag hinzurennen um zu hören "anfrage steht noch, aber gab noch keine antwort von eplus!", wobei sich mir die frage stellt warum das alles? wenns doch in seinem ermessen liegt...

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                #8
                also das mit dem fernabsatz ist nen gesetzlich festgeschriebener widerrufsgrund. natürlich sind daneben noch die vertraglichen vereinbarungen gültig.

                deshalb: zuallererst mal in deinen unterlagen schauen.


                um den typen einzuschüchtern könntest du dich mit nem bgb bewaffnen, dem netten herrn § 123 I BGB unter die nase halten und erklären, dass du deine willenserklärung widerrufst. obs im rechtsstreit was taugt, bezweifle ich, aber man kann ja mal bisschen auf den tisch klopfen.


                sonst fällt mir nichts ein. zurücktreten kannst du nicht, weil die vertraglichen leistungen richtig erbracht werden (siehe zum vergleich § 323 I BGB). das problem liegt hier einzig in der tatsache, dass du unter falschen versprechungen in diesen vertrag gedrängt wurdest (leider aber ohne, dass eine garantie übernommen wurde).

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                  #9
                  ich hab ausser dem unterschriebenen vertrag gar keine anderen unterlagen bekommen, z.b. von eplus direkt selbst, aber ich schau mal nach....

                  kann es denn sein, dass die mir nichts offizielles mehr schicken, weil ja eben die anfrage bzgl. aufhebung besteht oder sowas?

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                    #10
                    ruf die o2 hotline an, schilder den alles, die sind 1000x kompetenter als die dummen lappen im shop. hab dort schon zich mal kohle gutgeschrieben bekommen so auch meine freiminuten :) (z.B. hatte 1monate test flat .. da hat einiges etwas gefailt -> rechnung 76€ gezahlt 10€:)))

                    Kommentar


                      #11
                      ja es müsste auf ebendiesem vertrag draufstehen. sonst wirst du keine chance haben.

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                        #12
                        gutgläubiger erwerb?

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                          #13
                          Zitat von hgN
                          ruf die o2 hotline an, schilder den alles, die sind 1000x kompetenter als die dummen lappen im shop. hab dort schon zich mal kohle gutgeschrieben bekommen so auch meine freiminuten :) (z.B. hatte 1monate test flat .. da hat einiges etwas gefailt -> rechnung 76€ gezahlt 10€:)))
                          bin aber leider nicht bei o2 ;)

                          aber wo dus grade erwähnst, war echt mal im o2 shop gewesen und da hat man mir sogar gesagt, dass man vor ort zusammen den vertrag übers inet abschließen könnte und so kosten sparen könnte....

                          Zitat von Der Ollie
                          ja es müsste auf ebendiesem vertrag draufstehen. sonst wirst du keine chance haben.
                          ich schau mal nach

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                            #14
                            Zitat von TELLMEWHY
                            Du hast verloren. Widerruf gibt es nur in Verbindung mit Fernabsatzverträgen ( Also kauf im Internet ).
                            Das entspricht nicht der Wahrheit. Gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei
                            Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen, Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen und Verbraucher-Leasingverträgen. Gibt noch weitere, habe ich bestimmt vergessen.


                            Zitat von Der Ollie
                            also das mit dem fernabsatz ist nen gesetzlich festgeschriebener widerrufsgrund. natürlich sind daneben noch die vertraglichen vereinbarungen gültig.

                            deshalb: zuallererst mal in deinen unterlagen schauen.


                            um den typen einzuschüchtern könntest du dich mit nem bgb bewaffnen, dem netten herrn § 123 I BGB unter die nase halten und erklären, dass du deine willenserklärung widerrufst. obs im rechtsstreit was taugt, bezweifle ich, aber man kann ja mal bisschen auf den tisch klopfen.


                            sonst fällt mir nichts ein. zurücktreten kannst du nicht, weil die vertraglichen leistungen richtig erbracht werden (siehe zum vergleich § 323 I BGB). das problem liegt hier einzig in der tatsache, dass du unter falschen versprechungen in diesen vertrag gedrängt wurdest (leider aber ohne, dass eine garantie übernommen wurde).
                            Im übrigen ficht man eine WE an und widerruft sie nicht, schließlich braucht man einen Irrtum - ohne weiteres geht das nämlich nicht wie bei einem Widerruf. So ein Fehler wirkt immer leicht peinlich, wenn man schon die §§-Kanone anschmeisst.

                            Zitat von Sugar
                            gutgläubiger erwerb?
                            Ist ein sachenrechtliches Institut. Hier gehts ja nicht um eine Sache, die übereignet werden sollte.

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                              #15
                              Zitat von shiJzu-
                              Zitat von TELLMEWHY
                              Du hast verloren. Widerruf gibt es nur in Verbindung mit Fernabsatzverträgen ( Also kauf im Internet ).
                              Das entspricht nicht der Wahrheit. Gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei
                              Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen, Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen und Verbraucher-Leasingverträgen. Gibt noch weitere, habe ich bestimmt vergessen.
                              Das stimmt, habe ich nicht hinzugefügt. Bei Handyverträgen definitiv aber nicht :)

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