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JURISTEN! Verspätet aufgetauchtes Testament

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    #31
    Danke schonmal für den bisherigen Input folks.

    Ein Problem, dass ich mit dem ganzen Fall habe ist die Tatsache, dass in der Aufgabenstellung nur offen nach der erbrechtlichen Lage gefragt wird.

    Sind hierbei überhaupt Bereicherungsrechtliche, Sachenrechtliche Ansprüche zu prüfen? Nach meinem Verständnis beschränkt sich die rein erbrechtliche Materie auf die Wirksamkeit der Testamente sowie der Feststellung der daraus folgenden Erbfolge.

    Wie diese Erbenstellung sich dann auf bereits verteile Vermögenswerte auswirkt ist dann doch eine andere Geschichte oder nicht?

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      #32
      achso. nee, dann bist du ausschließlich im erbrecht. damit kenn ich mich aber absolut nicht aus. deshalb kann ich dir auch nichts zur 2. frage sagen. ist das erbrecht denn so undurchsichtig, dass da keine konkreten regelungen gefunden werden können?

      studierst du denn jura? in welchem semester?

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        #33
        4. Sem. Ist Teil der Hausarbeit GÜ BGB.

        Hatte bislang keinen Kontakt mit Erbrecht. Die Woche hab ich mich jetzt ein bisschen eingelesen. Die Regelungsdichte kommt mir irgendwie sehr spärlich vor.

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          #34
          bei hausarbeiten mit fremder materie sollte man sich einfach mal die zeit nehmen, mal etwas im gesetz zu blättern. das heißt jetzt nicht, dass du jeden der 400 §§ lesen musst, aber stöber einfach mal etwas und schau dir insbesondere dann die §§ 2064-2273 an. ich mach das jetzt auch mal ein wenig. wenn ich was finde, melde ich mich sofort.

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            #35
            BGB ist atm meine Klolektüre aber Anderes als §2018 finde ich überhaupt nicht in Sachen Scheinerbe.

            Meinst du wenn nach erbrechtlicher Lage gefragt ist gehört dazu auch ein eventueller Erbanspruch? Im Endeffekt ist der doch auch nur ein speziellerer Bereicherungsrechtlicher Anspruch.

            Hasse diese unpräzisen Fragestellungen ~

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