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Straftat oder nicht?

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    Straftat oder nicht?

    Mal rein hypothetisch:
    Was wäre, wenn ich in meinem Rucksack Reißnägel habe und jemand beim klauen reingreift und sich verletzt? Was wäre, wenn die Nägel mit Gift getränkt wären? Oder wenn ich meine Tür so manipuliere, dass wenn jemand einbricht ein Pumpgun losgeht? Bisschen hart gefragt, aber eig. hat ja in meinem Haus niemand etwas zu suchen oder? Was bekommt man dan? Versuchter Totschlag? Fahrlässiger Totschlag? etc. pp

    #2
    könnte ja auch jemand in dein rucksack fassen ohne die absicht was zu stehlen...nach dem motto "hab gedacht, es sei meiner" oder "mir ist da was in ihren rucksack gefallen" ^^

    oder der postbote stellt ein paket mit schwung vor deiner tür ab und die pumpgun geht los....

    also schon eher straftat, aber ich bin sicher rm-rechtskanzlei hat bereits gepostet während ich hier noch am tippen bin :D

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      #3
      haha :D netter Thread
      Bin gespannt auf die Antworten.
      Man würde sich halt Fragen woher das Gift und die Pumpgun kommen.

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        #4
        Würde dich dafür einbuchten du Schlingel. Grob fahrlässig wäre dieses Verhalten.

        Ich habe ein Auge auf dich, mein Freund!

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          #5
          naja gift kann alles mögliche sein, alles ist ein gift nur auf die dosis kommts an, denke in deutschland ist alles verboten bis auf den rucksack mit den nägeln

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            #6
            verteidigst nur dein eigentum. wenn du einen einbrecher erlegst, dann gibt dir die polizei vllt sogar noch orden wegen krasser zivilcourage

            MfG hwki

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              #7
              Kann mir nicht vorstellen dass du in einem solchen Fall ohne weiteres aus der Sache rauskommen würdest. Es wäre zwar ein Einbruch, aber bei einem möglichen tödlichen Ausgang steht das ganze in keinem Verhältniss zueinander.

              Bin gespannt auf die Antworten der ganzen Experten hier.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Polizist
                Würde dich dafür einbuchten du Schlingel. Grob fahrlässig wäre dieses Verhalten.

                Ich habe ein Auge auf dich, mein Freund!

                Ich mag den Troll nicht

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                  #9
                  Zitat von EpicBeardMan

                  ...oder der postbote stellt ein paket mit schwung vor deiner tür ab und die pumpgun geht los....
                  erklären pl0x oder nachmachen^^

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                    #10
                    also erstnam darf man hier nicht äpfel mit birnen vergleichen. deine beiden bsps divergieren stark auseinander.

                    Bsp Rucksack.
                    sehe ich als sehr unproblematisch an. kannst da im prinzip alles hineintun, was nicht ein verbotener gegenstand bzw eine waffe ist. könntest quasi genau so gut lauter glasscherben hineinpacken....wirkung wäre wohl selbige :)

                    bsp tür.
                    es beginnt ja schon mit einem verstoß ggn das waffengesetz ! somit fällt das quasi schon weg (ist ne straftat nach $ hmm 53 waffG war das glaube ich - verbotene waffe)
                    ferner ist das schon schwieriger.
                    da gab es mal n fall mit nem hells angels dulli und dem sek. der HA dulli hat durch die tür geballert mit nem revolver, als das sek stürmen wollte. hat das ganze dann als verteidigung ausgelegt. (leider weiß ich nicht, was dabei herauskam, aber denke, dass es strafmildernd ist) -> fahrlässige tötung ?! (abgesehen von waffg verstoß)

                    edit: nette anekdote aus der praxis...

                    murat A geht mit ner waffe ins türkische kaffee und sieht achmet B, murat mag den achmet gar nicht leiden und zieht die waffe. bam schießt der murat auf achmet. murat ist aber dumm und trifft ihn nicht gut genug. achmet zieht seine waffe (rofl lol) und knallt den angreifer murat ab. achmet kann definitiv besser schießen, murat ist tod.

                    genau so hat es sich zugetragen anfang februar in hannover (steintor) hehe.
                    achmet ist fein raus. ist notwehr. bekommt nur einen übergeholzt wegen waffG.

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                      #11
                      Zitat von stick it in ze boot
                      Zitat von Polizist
                      Würde dich dafür einbuchten du Schlingel. Grob fahrlässig wäre dieses Verhalten.

                      Ich habe ein Auge auf dich, mein Freund!

                      Ich mag den Troll nicht
                      Respekt vor der Polizei du Gauner!

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                        #12
                        Grobe fahrlässigkeit mit inkaufnahme einer Schädigung der (die die dann reinpackt) person.. spirhc fahrlässige körperverletzung...

                        bei gift und pumpgung kommt fahrlässige tötung ins spiel..

                        vorrausgesetzt du benutzt gängige mittel.

                        nur reißnägel im rucksack stellt keine strafbestand dar.. weil es "hausfriedensbruch" is wenn jemand einfach in deine tasche greift,deswegen dürfen polizisten auch nich einfach so taschen durchsuchen ;)

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                          #13
                          Das darf man nicht. Ist ja eigentlich vorbereitete Selbstjustiz, die zwar erst dann eintrifft wenn dir unrecht (z.b. einbruch) getan wird, aber trotzdem verboten. Kannste nix machen.

                          Hab grad auch Extra geschaut, da ging es um Taschendiebe an Bahnhöfen in Deutschland. Polizei sowei die Justiz in Deutschland sind einfach nur ein Witz. Da ist es kein Wunder, dass es immer mehr wird. Komischer Weise waren alle Täter wahrscheinlich nicht aus Deutschland, sagt man sowas öffentlich, schon ist man wieder rassistisch oder sonst was.

                          Der Täter aus Oslo hatte wohl auch Angst davor, was natürlich keinen Mord gerechtfertigt.

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                            #14
                            Zitat von supri
                            1. Fahrlässige Körperverletzung
                            2. Fahrlässige Tötung

                            Nebenstrafrecht ist auf ignore.
                            1. bsp. auch wenn ich glas im rucksack habe ? das kann nicht sein. in meinen rucksack hat keiner reinzugreifen. und erst recht kein dieb.

                            edit: supri, du alter schläfer. man sieht dich wochenlang nichts schreiben, aber dann BAM kommst du aus dem gebüsch geschossen und ownst alles weg. ich mag dich

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                              #15
                              Zitat von The Dude
                              Zitat von stick it in ze boot
                              Zitat von Polizist
                              Würde dich dafür einbuchten du Schlingel. Grob fahrlässig wäre dieses Verhalten.

                              Ich habe ein Auge auf dich, mein Freund!

                              Ich mag den Troll nicht
                              Respekt vor der Polizei du Gauner!
                              Alter, dein Nick ist The Dude und du machst sone Aussage

                              NICKCHANGE!

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